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Die Revision der Anstellungsbedingungen der Chefärzte und Leitenden Ärzte der beitragsberechtigten Spitäler im Kanton Graubünden bedingt eine umfassende Auslegeordnung. Sie lässt sich nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf Anfang des nächsten Jahres vornehmen. Die Spitäler werden daher ermächtigt, mit ihren Chefärzten und Leitenden Ärzten wiederum unbefristete Anstellungsverträge abzuschliessen.
Mit Beschluss vom 29. Mai 2000 hat die Regierung die beitragsberechtigten Spitäler angewiesen, mit den Chefärzten und Leitenden Ärzten auf den 1. Juli 2000 Anstellungsverträge abzuschliessen, die auf der revidierten Verordnung über die Anstellungsbedingungen der Chefärzte und Leitenden Ärzte basieren und bis Ende 2000 befristet sind. Die Regierung ging in diesem Zusammenhang davon aus, dass sie im Herbst gestützt auf die Arbeiten der vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement eingesetzten Arbeitsgruppe in der Lage sei, eine umfassende Revision der Verordnung vorzunehmen. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Verwaltung, des Verbands Spitäler und Heime Graubünden und der Vereinigung Bündner Spitalärzte. Sie hat dem Departement gestützt auf das Ergebnis ihrer bisherigen Arbeit mitgeteilt, dass sie es als unzweckmässig erachtet, bei der Revision der Anstellungsverordnung zwischen kurzfristig und mittelfristig umzusetzenden Massnahmen zu unterscheiden. Das neue Modell ist nach Ansicht der Arbeitsgruppe vielmehr als Gesamtpaket zu erarbeiten, da tiefergehende Änderungen in einzelnen Punkten Auswirkungen auf andere Bereiche haben. In das Gesamtpaket sollen auch die Auswirkungen des neuen schweizerischen Ärztetarifs "TarMed" und der neuen Spitalfinanzierungs-Vorlage des Bundesrats auf die privatärztliche Tätigkeit einbezogen werden. Die Arbeitsgruppe erachtet die Einführung des neuen Modells per Anfang 2003 als realistisch.
Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement hat sich den Überlegungen der Arbeitsgruppe angeschlossen und die Spitäler in diesem Sinne ermächtigt, ab dem 1. Januar 2001 mit ihren Chefärzten und Leitenden Ärzten unbefristete Anstellungsverträge mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist abzuschliessen. In diesen unbefristeten Verträgen ist die Verordnung über die Anstellungsbedingungen der Chefärzte und Leitenden Ärzte der beitragsberechtigten Spitäler im Kanton Graubünden vom 6. September 1994 samt den beschlossenen und künftigen Änderungen als integraler Bestandteil zu erklären. Durch dieses Vorgehen lassen sich künftig Änderungskündigungen vermeiden, die nötig wären, um Änderungen der Verordnung umzusetzen. Die neuen Anstellungsverträge sind dem Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement zur Genehmigung einzureichen.

Auskunft:
Rudolf Leuthold, Leiter Gesundheitsamt Graubünden, Tel. 081-257 26 41

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden

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