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Unter der Leitung von Grossrat Placi Berther, Sedrun, und in Anwesenheit des Vorstehers des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes, Regierungsrat Claudio Lardi und seiner Mitarbeiter, hat am 30. Oktober 2000 eine grossrätliche Vorberatungskommission die Teilrevision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte im Kanton Graubünden sowie die Teilrevision der grossrätlichen Verordnung über die Herausgabe eines neuen Bündner Rechtsbuches behandelt.
Mit den vorliegenden Teilrevisionen wird beabsichtigt, für die kantonalen Abstimmungsunterlagen sowie für die systematische Sammlung des Bündner Rechts an Stelle der Idiome Sursilvan und Ladin künftig nur noch die einheitliche romanische Schriftsprache Rumantsch Grischun (RG) zu verwenden. Dies ist ein weiterer Schritt hin zum Ziel, RG als Amtssprache vor allem dort einzusetzen, wo die gesamte romanische Bevölkerung angesprochen wird. Zusammen mit der Regierung ist die grossrätliche Vorberatungskommission der Ansicht, dass die zunehmende Akzeptanz der einheitlichen romanischen Schriftsprache bei der romanischsprachigen Bevölkerung eine solche Verwendung des RG rechtfertigt. Ziel der geplanten Revisionen ist es, das Romanische als kantonale Amtssprache zu stärken. Mit der Einführung von RG in den genannten Bereichen kann auf eine zweifache Übersetzung verzichtet werden. Die dadurch frei werdenden Kapazitäten ermöglichen eine breitere amtliche Anwendung des Romanischen. Ferner sollen die Revisionen auch die Schaffung einer einheitlichen romanischen Rechts- und Verwaltungssprache sowie eine flächendeckende Bedienung der romanischen Sprachgebiete mit romanischen Abstimmungsunterlagen ermöglichen. Bei einer Annahme der Teilrevisionen wird das Bündner Rechtsbuch Ende 2004 in gedruckter und in elektronischer Form in RG zur Verfügung stehen.
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, und empfiehlt dem Grossen Rat, diese in der Novembersession zu behandeln. Der Beschluss des Grossen Rates bezüglich der Revision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte untersteht der Volksabstimmung.

Auskunftsperson:
Placi Berther, Präsident der Vorberatungskommission, Tgès'Alva, 7188 Sedrun
Tel. G. 081-949 16 44, P. 081-949 20 30

Gremium: Grossrätliche Vorberatungskommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungskommission

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