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Im Juni 2000 wurde den Kerngemeinden der Region Churer Rheintal (Chur, Felsberg, Domat/Ems, Tamins, Bonaduz, Rhäzüns, Trimmis, Untervaz, Igis, Malans, Jenins und Maienfeld) die überarbeitete Version des Tarifverbunds Chur zur Vernehmlassung unterbreitet. Gegenüber der ersten Fassung waren folgende Anpassungen vorgenommen worden: Deutlich weniger Kosten vor allem für die Gemeinden infolge eines höheren Tarifniveaus und grösserer Kantonsbeiträge sowie Ausdehnung des Einzugsgebiets in Richtung Vorder- und Hinterrhein.
Als Ergebnis der Vernehmlassung bei den Kerngemeinden der Region Churer Rheintal resultiert nun eine Tarifgemeinschaft an Stelle eines Tarifverbunds. Nur gerade zwei Gemeinden (Igis und Rhäzüns) stimmen dem vorgeschlagenen überarbeiteten Tarifverbund ganz zu und sind bereit, ihren Kostenanteil von 55 Prozent zu übernehmen (etwa drei bis zehn Franken pro Einwohner/in und Jahr). Die restlichen Gemeinden machen Vorbehalte oder lehnen den Verbund ganz ab. Weitgehend fehlt die Bereitschaft, sich an den Kosten zu beteiligen. Zudem sind die Kerngemeinden nicht daran interessiert, sich für einen Tarifverbund zu engagieren, der auch entfernter liegende Gemeinden berücksichtigt. Das Einzugsgebiet würde das Churer Rheintal, das Prättigau, das Schanfigg, die Surselva und die Regionen am Hinterrhein umfassen. In Anbetracht des negativen Vernehmlassungs-Ergebnisses sieht das weitere Vorgehen wie folgt aus:
- Die zweite Phase der Verbundplanung wird vorläufig sistiert.
- An Stelle des umfassenden Tarifverbunds werden im Bündner Rheintal weitere Tarifgemeinschaften gebildet. Die Abos, Mehrfahrtenkarten und evtl. auch Einzelbillette sollen wahlweise gültig sein für Bahn und Bus.
- Die Bahn- und Bustarife sollen für gleiche Strecken gleich sein (Angleichung der unterschiedlichen Tarifkilometer Bahn/Bus).
- AboPlus als Resultat der ersten Phase wird beibehalten. AboPlus bedeutet freie Fahrt auf dem ganzen Churer Stadtnetz gegen einen Zuschlag zum Streckenabo nach Chur (15 Franken pro Monat resp. 150 Franken pro Jahr).

Vernehmlassung an den Bund
Die Bündner Regierung lehnt den Entwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) ab. Nach Inkrafttreten des bilateralen Abkommens mit der EU über den freien Personenverkehr wird das revidierte ANAG (neu Ausländergesetz) nur noch die Situation von Ausländern und Ausländerinnen aus Nicht-EU resp. Nicht-EFTA-Ländern regeln. Es ist zwar unbestritten, dass das aus dem Jahr 1931 stammende Ausländergesetz dringend erneuert werden muss. Dabei sind u.a. die veränderten Wohn- und Arbeitsformen, neue Lebensgewohnheiten, andere wirtschaftliche Bedürfnisse und der steigende Anteil von Ausländern und Ausländerinnen zu berücksichtigen. Zudem sind Wege aufzuzeigen, wie die anhaltende Immigration in die Schweiz gesteuert resp. bewältigt werden soll. Der Entwurf vermag diese Erwartungen jedoch in keiner Weise zu erfüllen, sondern sieht u.a. ähnliche Rechtsansprüche im Bereich der Erteilung und Verlängerung von Bewilligungen sowie des Familiennachzugs vor, wie sie im bilateralen Abkommen enthalten sind. Die Regierung beantragt deshalb eine komplette Überarbeitung.

Humanitäre Hilfe
Für folgende Hilfs- und Entwicklungsprojekte werden Beiträge von insgesamt 4'000 Franken ausgerichtet:
- Terre des hommes Kinderhilfe für das Projekt "Sozialarbeit für Aidswaisen in Thailand", und
- Rumänienhilfe Malans zu Gunsten bedürftiger Menschen in Rumänien.

Aus den Gemeinden
Die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Brienz/Brinzauls und die Änderungen der Ortsplanung von Peist werden genehmigt.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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