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von Regierungsrat Klaus Huber, Vorsteher des Departements des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden

Landwirtschaftsgesetz
Die neue Agrarpolitik (AP 2002) - mit dem neuen Landwirtschaftsgesetz des Bundes - bringt eine starke Liberalisierung mit mehr Markt und weniger Staat. Der Kern der neuen Agrarpolitik besteht darin, dass der Staat für gute Rahmenbedingungen sorgt und Direktzahlungen gewährt, aber nicht mehr in die Produktion und den Markt eingreift.
In diesem Zusammenhang ist auch das kantonale Landwirtschaftsgesetz zu revidieren. Für die Tierzucht sind neu die Tierzuchtorganisationen verantwortlich, weshalb kantonale Regelungen entfallen. Die Pflicht, alles Rindvieh obligatorisch zu versichern, wird aufgehoben. Um auch auf freiwilliger Basis eine zweckmässige Viehversicherung zu ermöglichen, beschloss der Grosse Rat (in der Viehwirtschaftsverordnung), die Fusionen von kommunalen zu regionalen Viehversicherungen während einer Übergangszeit von fünf Jahren zu unterstützen.
Bisher ist der Selbsthilfe-Fonds für den Rindviehabsatz ein Fonds des Kantons. Er wird je zur Hälfte von den Landwirten und dem Kanton finanziert. Im Zuge der Liberalisierung soll der Selbsthilfefonds neu durch den Bündner Bauernverband beschlossen und geführt werden und nicht mehr durch den Kanton. Damit die Berufsorganisation jedoch einen Selbsthilfefonds für den Viehabsatz führen und zur Finanzierung alle Landwirte erfassen kann, ist eine kantonale Rechtsgrundlage erforderlich.

Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen
Die Sicherheit der Gäste ist Leitlinie des neuen Gesetzes. Wer in Graubünden als Bergführerin, Bergführer oder als Lehrperson im Schneesport (z.B. Ski, Snowboard und Langlauf) tätig sein will, braucht dazu eine anerkannte Ausbildung. Die Durchführung dieser Ausbildung soll nach Möglichkeit schweizerischen Fachverbänden übertragen werden, welche eine hohe Qualität gewährleisten. Die bisherigen Bündner Patente werden selbstverständlich auch in Zukunft anerkannt. Personen, welche eine unter das Gesetz fallende Tätigkeit ausüben, müssen eine Haftpflicht-Versicherung abschliessen. Damit auf neue Aktivitäten und Trendsportarten (z.B. Canyoning) reagiert werden kann, legt die Regierung fest, welche Ausbildung in welchem Gelände (z.B. gesichertes Pistengebiet oder Variantenabfahrten) erforderlich ist. Im Sinne der Tourismusförderung kann der Kanton die Aus- und Weiterbildung finanziell unterstützen. Sowohl die Bergführer- und Skisportkommission als auch die entsprechenden Berufsverbände unterstützen die Vorlage.

Gemeindegesetz
Die Teilrevision des Gemeindegesetzes lässt sich vom Gedanken leiten, den Gemeinden überall dort, wo dies sachgerecht ist, noch vermehrt Handlungs-Spielräume zu gewähren. Der Kanton soll künftig die Gemeinden nur dort an Vorschriften binden, wo es sinnvoll und notwendig ist, eine kantonal einheitliche Regelung zu haben. Den Gemeinden wird damit noch verstärkt die Möglichkeit gegeben, sich nach ihren Bedürfnissen und Verhältnissen zu organisieren. Sie erhalten mit anderen Worten im Vergleich zu heute grössere Freiheiten und mehr Flexibilität beim Erfüllen ihrer vielfältigen Aufgaben. So ist es z.B. künftig grundsätzlich jeder Gemeinde, und nicht wie heute bloss den "grösseren", freigestellt zu entscheiden, ob sie ein Gemeindeparlament einführen will. Im Bereiche der Boden- und Bauland-Politik wird für entsprechende Massnahmen im Interesse raschen und flexiblen Handelns der Gemeindevorstand und nicht mehr die Gemeindeversammlung oder die Urnenabstimmung als zuständig erklärt. Im Weiteren wird die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden mit einem Gemeinderat zusätzlich gestärkt, indem kommunale Erlasse auf Gesetzesstufe neu nicht mehr zwingend dem obligatorischen Referendum unterstehen sollen. In Abwägung aller Umstände des Einzelfalls soll es dem Entscheid der Gemeinde überlassen bleiben, ob sie einen Gesetzeserlass dem obligatorischen oder bloss dem fakultativen Referendum unterstellen will. Schliesslich erhalten die Gemeinden bei der interkommunalen Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Anstalt eine neue mögliche Rechtsform zur Verfügung gestellt. Keine grundsätzlichen Änderungen hingegen erfahren die Abschnitte über die Bürgergemeinde und über die Oberaufsicht über die Gemeinden.

Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden
Quelle: dt Regierungsrat Klaus Huber

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