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von Regierungsrat Claudio Lardi, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements Graubünden
Am 26. November 2000 stimmen Bürgerinnen und Bürger über die Gesetzesvorlagen ab, welche im Rahmen des Projekts Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung (VFRR) erarbeitet wurden. Sie haben dabei unter anderem die Gelegenheit, für unseren Kanton ein bürgernahes Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) zu beschliessen. Ich empfehle aus Überzeugung, diese Chance wahr zu nehmen und JA zu stimmen zu dieser Vorlage. Ein Ja verdienen übrigens auch alle anderen VFRR-Vorlagen, welche der Grosse Rat nach eingehender Beratung dem Volk zur Annahme empfohlen hat.
Das geltende Schulgesetz ist durch mehrere Teilrevisionen unübersichtlich geworden, es enthält teilweise überholte und teilweise zu dichte Regelungen. Diese hin und wieder gehörte Kritik wurde ernst genommen bei der Revision des Schulgesetzes. Eine sorgfältige Analyse ergab, dass dieses Gesetz - wie andere Gesetze auch - tatsächlich Bestimmungen enthält, die in der Praxis kaum mehr zur Anwendung gelangen. Dies dürfte etwa zutreffen auf das Verbot der Vereinszugehörigkeit von Schülerinnen und Schülern. Eine solche Bestimmung ist nicht mehr zeitgemäss. Dieses Verbot und weitere Regelungen, welche überholt sind und den Entscheidungsspielraum der Schulträgerschaften und zum Teil der Erziehungsberechtigten einengen, werden aufgehoben. In anderen Fällen sollen Entscheidungsspielräume für Schulträgerschaften geschaffen oder vergrössert werden. Eine Gemeinde soll an Stelle des Kantons z.B. die Feiertagsregelung fest legen und sie soll darüber befinden können, ob sie bezogen auf maximal drei Schultage den Entscheidungsspielraum der Erziehungsberechtigten vergrössern will. Die örtliche Schulbehörde soll auch die Möglichkeit haben, ein begabtes Kind nach den erforderlichen Abklärungen eine Klasse überspringen zu lassen. Sie muss aber auch die Möglichkeit haben, gegenüber Schülerinnen und Schülern geeignete Disziplinarmassnahmen auszusprechen, welche im Extremfall bis zur Suspension reichen können.
Die Revision des Schulgesetzes sieht für alle Volksschulen in Graubünden eine einheitliche jährliche Schulzeit von 38 Wochen vor. Es soll also in unserem Kanton keine Kinder mehr geben, welchen bloss 35 Schulwochen pro Jahr angeboten werden. Als wertvolle und zukunftsgerichtete Neuerungen beurteile ich auch die Möglichkeit, Kinder mit besonderen Begabungen gezielt zu fördern und die Möglichkeit, Probleme zu lösen, welche sich in ausserordentlichen Situationen mit der Schulung von vorübergehend aufgenommenen Kindern ergeben können.
Nicht nur aus den kurz skizzierten Überlegungen bin ich davon überzeugt, dass die VFRR-Vorlage zum Schulgesetz ihre Zustimmung verdient. Ihr JA zum Schulgesetz ist ein JA zu einem bürgernahen Gesetz, welches die Stellung der Schulträgerschaften sowie der Bürgerinnen und Bürger stärkt. Das Gesetz ist übersichtlich geworden. Es verzichtet auf überholte und zu dichte Regelungen.
Ich empfehle Ihnen zudem, JA zu stimmen zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung Behinderter (Behindertengesetz), welches Grundlagen für die Integration von Kindern mit Behinderungen in das öffentliche Schulsystem schafft und für eine zukunftsgerichtete Sonderschulfinanzierung sorgt. Ein JA empfehle ich Ihnen auch zur Teilrevision des Gesetzes über die Berufsbildung im Kanton Graubünden. Diese Vorlage enthält z.B. wichtige Grundlagen zur Aufwertung der Anlehre. Absolventinnen und absolventen erhalten dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wichtig sind auch die Änderungen zur Umsetzung der Fachhochschulgesetzgebung des Bundes. Mit ihrem JA zu den erwähnten und allen anderen VFRR-Vorlagen sprechen Sie sich dafür aus, dass die Gesetzgebung des Kantons Graubünden zeitgemässer, verständlicher und bürgernäher wird. Die Vorlagen verdienen Ihr JA.

Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden
Quelle: dt Regierungsrat Claudio Lardi

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