Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung ändert die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden. 1994 war der Kanton in neun Fahrplan-Regionen aufgeteilt worden. Ab Juni 2001 werden es deren zehn sein. Für die Einteilungen sind mehrere Kriterien massgebend. Zu berücksichtigen sind vor allem die Hauptnachfragen im Bereich des regionalen Personenverkehrs, die Linienstruktur des öffentlichen Verkehrs sowie das Schaffen von schlanken und effizienten Strukturen. Nach einer umfassenden Prüfung werden die Fahrplan-Regionen neu wie folgt eingeteilt:
1. Stadt Chur (Nord), Kreise Fünf Dörfer und Maienfeld
2. Prättigau und Landschaft Davos
3. Schanfigg
4. Stadt Chur (Süd), Kreis Rhäzüns, Gemeinden Felsberg und Tamins
5. Heinzenberg-Domleschg und Hinterrhein
6. Mesolcina und Calanca
7. Mittelbünden
8. Surselva
9. Engadin, Val Müstair, Bregaglia
10. Poschiavo und Brusio
Die Neuerungen im Einzelnen: Im Einzugsgebiet der Agglomeration Chur werden die heutige Fahrplan-Region 1 (Chur, Domat/Ems, Felsberg, Tamins, Haldenstein, Trimmis und Says) und die heutige Region 3 (Herrschaft und übrige Gemeinden des Kreises Fünf Dörfer) neu abgegrenzt (vgl. neue Regionen 1 und 4). Die heutige Region 6 (Heinzenberg-Domleschg, Hinterrhein und Mittelbünden) wird in zwei Regionen unterteilt (vgl. neue Regionen 5 und 7). Bonaduz und Rhäzüns werden der neuen Region 4 zugeteilt. Da ab 2002 der Fahrplanwechsel nicht mehr Ende Mai, sondern erst Mitte Dezember stattfinden wird, erfolgt die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen aus übergangsrechtlichen Gründen nicht wie im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen auf Anfang 2001, sondern erst auf den 1. Juni 2001.

Romanische und italienische Sprache und Kultur fördern und erhalten
Die Regierung unterbreitet dem Eidg. Departement des Innern Programm und Voranschlag 2001 zur Förderung und Erhaltung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden. Der Gesamtaufwand wird auf 7.583 Millionen Franken veranschlagt (Bund 63 Prozent, Kanton 37 Prozent). Es werden Bundesbeiträge in der Höhe von 4.75 Millionen Franken beantragt. Die Gelder sollen eingesetzt werden für:
- Kantonseigene Massnahmen wie Übersetzungsdienst, Herausgabe des Bündner Rechtsbuchs in den drei Kantonssprachen, Verwendung von Rumantsch Grischun bei Abstimmungen, Ausbildung von Lehrkräften, Einführung Zweitsprache in der Primarschule, neues Sprachenkonzept für die Oberstufe etc.,
- Unterstützung von Massnahmen Dritter wie Schulprojekte, regionale Massnahmen, Übersetzungen von Büchern und Lehrmitteln etc.,
- Beiträge an wissenschaftliche Projekte,
- Beiträge an Organisationen und Institutionen (z.B. Lia Rumantscha und Pro Grigioni italiano),
- Förderung der Verlagstätigkeit, und
- Förderung der romanischen Presse.

Investitionsbeitrag an Furka-Oberalp-Bahn (FO) wird genehmigt
Das Bundesamt für Verkehr hat den Kantonen Wallis, Uri und Graubünden einen Entwurf für die 14. Investitionshilfe-Vereinbarung der FO im Betrag von 13.9 Millionen Franken unterbreitet. Unter dem Vorbehalt, dass auch die übrigen Vertragsparteien den Vertrag unterzeichnen, wird er von der Regierung genehmigt. Die Mittel werden für die Sanierung der Westausfahrt in Brig verwendet, die bereits im Bau ist. Der Beitrag von Bund und Kantonen beläuft sich auf 7.35 Millionen Franken. 4.41 Prozent oder rund 320'000 Franken gehen zu Lasten von Graubünden.

Kulturbeiträge
Für die folgenden kulturellen Vorhaben werden Beiträge im Gesamtbetrag von 213'000 Franken gesprochen:
- Auftrag an den Verein Bündner Kulturforschung, "Kraftwerkbau und Elektrifizierung in Graubünden" historisch aufzubereiten,
- Neuuniformierung der Musikgesellschaft S-chanf, und
- Herausgabe des Almanacco Mesolcina-Calanca 2001.
Vernehmlassung an den Bund
Unter Begriffen wie Televerwaltung, Elektronischer Staat, Electronic Government (e-government), elektronisch Wählen und Abstimmen (e-voting) und virtueller Schalter (Guichet virtuel) werden neue Möglichkeiten des elektronischen Behördenverkehrs und neue Formen der elektronischen politischen Beteiligung diskutiert. Statt teilweise langwierige Gänge durch Büros und Schalter antreten zu müssen, wollen Bürgerinnen und Bürger zunehmend die elektronisch gestützte Verwaltungsarbeit (via Internet) nutzen. Der Bund will in diesem Bereich verschiedene Aktivitäten entfalten. Die Regierung stimmt dem Projekt des Bundes für den Aufbau eines virtuellen Schalters zu, mit dem eine breite Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKZ) durch die politische Öffentlichkeit angestrebt wird. In den kommenden zwei Jahren sollen erste Erfahrungen mit einem zentralen virtuellen Behördenschalter gesammelt werden. Zu diesem Zweck ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Bund und einzelnen Kantonen vorgesehen. Der Kanton Graubünden ist an einer aktiven Mitarbeit sehr interessiert.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

Neuer Artikel