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Die grossrätliche Vorberatungskommission hat unter dem Präsidium von Grossrat Gieri Luzi (Cazis) und in Anwesenheit von Regierungspräsident Peter Aliesch sowie Vertretern aus der Verwaltung die Botschaft zum Erlass eines kantonalen Datenschutz-Gesetzes beraten.
Die Kommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, auf das Gesetz einzutreten und dieses zu Handen der Volksabstimmung zu verabschieden. Der auch von der Kommission unbestrittene Handlungsbedarf, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden, ergibt sich aus der rasch fortschreitenden Entwicklung der Informatik und den damit verbundenen Möglichkeiten der Vernetzung. Die Informatisierung der Gesellschaft bringt neben offensichtlichen Vorteilen auch nicht unerhebliche Gefahren mit sich. Es gilt, den "Hunger" nach Daten in geordnete Bahnen zu lenken und dem Bürger und der Bürgerin Auskunfts- und Informationsrechte einzuräumen.
Das neue kantonale Datenschutz-Gesetz dient insbesondere dem Schutz vor missbräuchlicher Verwendung von Personendaten. Zur Überwachung des Datenschutzes soll eine unabhängige, verwaltungsexterne und weisungsungebundene kantonale Aufsichtsstelle geschaffen werden. Deren Aufgabe soll u.a. darin bestehen, die Datenschutz-Vorschriften zu überwachen, ein Register der Datensammlungen zu führen sowie Behörden und betroffene Personen zu beraten.
Sowohl Eintreten als auch Ausgestaltung der Revision waren in der grossrätlichen Vorberatungskommission weitgehend unbestritten. Anlass zu vertieften Diskussionen gab die Frage, wie weit das neue Gesetz auch für Gemeinden und Kreise Anwendung finden soll. Entgegen dem Antrag der Regierung in der Botschaft soll das Gesetz auch in Bezug auf die Aufsicht für Gemeinden, Gemeindeverbindungen und Kreise gelten, sofern diese keine eigenen Datenschutz-Bestimmungen erlassen.
Mit dem Erlass eines kantonalen Datenschutz-Gesetzes (KDSG) können die gesetzlichen Grundlagen vereinheitlicht und bestehende Lücken geschlossen, die Forderungen des Bundesrecht nach einer unabhängigen Aufsichtsstelle erfüllt und zwei seit Jahren pendente Motionen, mit denen der Erlass von genügenden gesetzlichen Grundlagen gefordert wurden, umgesetzt werden.
Der Gesetzesentwurf wird vom Grossen Rat in der Novembersession behandelt. Das Volk wird darüber im nächsten Jahr abstimmen können.
Auskunft: Grossrat Gieri Luzi, Tel. 081-651 37 37

Gremium: Grossrätliche Vorberatunskommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatunskommission

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