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Gewerbsmässiges Rafting auf Flüssen ist nur von Anfang Mai bis Ende Oktober zwischen 9 und 19 Uhr gestattet. Dazu ist weiterhin eine Bewilligung nötig und es müssen klare Spielregeln eingehalten werden.
Das bisher auf Verordnungsstufe geregelte kantonale Schifffahrts-Recht muss dem Bundesrecht angepasst werden. Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat den Entwurf für ein Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnen-Schifffahrt (EG zum BSG). Der vorgeschlagene Erlass will im Wesentlichen das gewerbsmässig organisierte Befahren von Fliessgewässern mit Rafts (Schlauchbooten) regeln, um Natur und Umwelt vor übermässigen Störungen zu schützen.
Leitplanken für kommerzielle Schlauchboot-Fahrten
An schönen Sommer-Wochenenden herrscht auf vielen Bündner Flüssen reger Bootsverkehr. Dies nicht ohne Folgen für Natur und Umwelt. Daher ist es notwendig, insbesondere das gewerbsmässige Rafting gewissen Einschränkungen zu unterwerfen, um Flora und Fauna Zeit zu geben, sich zu erholen. Dementsprechend sind kommerzielle Bootsfahrten beschränkt auf die Zeit zwischen Anfang Mai und dem letzten Wochenende im Oktober. In dieser Periode ist der Raftingbetrieb jeweils zwischen 9 und 19 Uhr gestattet. Beginn und Ende der Fahrten sowie Rast und Verpflegung dürfen nur an den dazu bewilligten Stellen erfolgen. Zum Schutz der Vogelwelt gilt für Flussinseln ein striktes Anlege- und Betretverbot.

Abkehr vom Schifffahrts-Verbot

Nach geltendem Recht ist in Graubünden die Schifffahrt auf Flüssen, gestauten Fliessgewässern, Kanälen und Bächen grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind Paddel- und andere Boote ohne Motor oder Segel. Demgegenüber bestimmt das Bundesrecht, dass die Schifffahrt grundsätzlich erlaubt ist und allfällige Einschränkungen von den Kantonen nur erlassen werden dürfen, wenn das öffentliche Interesse oder der Schutz wichtiger Rechtsgüter dies nötig machen. Der Entwurf fürs neue EG zum BSG bezweckt denn auch, das kantonale Recht dem Bundesrecht anzupassen. Damit verbunden ist der Wechsel vom grundsätzlichen Schifffahrts-Verbot zur Schifffahrts-Freiheit. Im neuen Erlass werden die für die Schifffahrt gesperrten Fliessgewässer abschliessend aufgezählt.
Das neue EG zum BSG wird voraussichtlich in der Maisession im Grossen Rat beraten.

Vernehmlassung zum Sprachenkonzept für die Volksschul-Oberstufe eröffnet

Im Anschluss an die Debatte in der Novembersession 1999 des Grossen Rats über die geplante Italienisch- und Englisch-Fortbildung der Oberstufen-Lehrkräfte eröffnet die Regierung die Vernehmlassung zum weiteren Vorgehen. Diese dauert bis 17. März 2000. Das Sprachenkonzept für die Volksschul-Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie Kleinklassen) soll weiterentwickelt werden. In einem nächsten Schritt geht es darum, jene Fächer festzulegen, die in der Regel alle Schülerinnen und Schüler als Pflichtfächer besuchen. Zudem sollen auch die Wahlfächer und die Wahlpflichtfächer neu definiert werden. Die Summe der verschiedenen Fächerkombinationen ergeben den sog. Fächerkanon, der in der Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz festgelegt ist. Die Regierung ist sich bewusst, dass letztlich der Grosse Rat für das Festlegen der verschiedenen Fächerkombinationen zuständig ist. Die Vernehmlassung soll dazu dienen, Grundlagen für die entsprechenden Beratungen bereitzustellen.
Nach der Volksabstimmung 1997 über den Zweitsprach-Unterricht an den deutschsprachigen Primar- und Kleinklassen wird seit Beginn des Schuljahrs 1999/2000 in allen Sprachregionen spätestens ab dem vierten Schuljahr eine zweite Kantonssprache unterrichtet. In den deutschsprachigen Schulen ist diese Zweitsprache entweder Italienisch oder Romanisch, in den italienisch- und romanischsprachigen Schulen gilt Deutsch als Zweitsprache. Um in den Real- und Sekundarschulen sowie den Kleinklassen der Oberstufe zeitgerecht (auf Sommer 2002) einen möglichst nahtlosen Anschluss bereitstellen zu können, muss der Sprachunterricht auf der Volksschul-Oberstufe der neuen Situation an der Primarschule angepasst werden. Dabei geht es vor allem darum, das Verhältnis zwischen den Kantonssprachen (Deutsch, Italienisch und Romanisch) und der vierten Landessprache (Französisch) zu klären sowie den Stellenwert der Weltsprache Englisch zu definieren.

Fossiliensuche am Ducangletscher in Davos geht weiter

Seit 1997 wird jeweils im Sommer auf der Ducanfurgga nach Fossilien gegraben. Die bisherigen Funde sind spektakulär. Die Arbeiten werden im Sommer 2000 fortgesetzt.
Die Sedimentgesteine im Gebiet der Ducan- und Landwasser-Kette auf Gemeindegebiet von Davos enthalten versteinerte Reste von Tieren und Pflanzen, die sehr gut erhalten sind. Die Fossilien von Knochenfischen, Reptilien, wirbellosen Tieren und Pflanzen stammen aus dem marinen Mitteltrias. Sie sind also etwa 230 Mio. Jahre alt und für die Wissenschaft von grossem Interesse. Im Sommer 1997 begann das paläontologische Institut und Museum der Uni Zürich mit systematischen Grabungen. In der Zwischenzeit sind insbesondere Fische sowie ein kleiner Meeressaurier geborgen worden. Die Funde aus den sog. Prosanto-Schichten sind von internationaler Bedeutung. Sie werden durch Fachleute präpariert und wissenschaftlich bearbeitet. Verschiedentlich ist in den Medien über die Grabungen berichtet worden und im Schweizer Pavillon der Weltausstellung in Lissabon wurde ein Abguss eines am Ducan gefundenen fossilen Fischs gezeigt. Das geborgene Material ist Eigentum des Kantons Graubünden. Auch im Sommer 2000 soll weitergegraben werden. Wenn die Grabungen abgeschlossen und die Funde wissenschaftlich ausgewertet sind, sollen die wichtigsten Ergebnisse in Zusammenarbeit mit dem Bündner Natur-Museum in einer Wanderausstellung und in einer illustrierten Broschüre präsentiert werden. Für die geplante Grabung 2000 gewährt die Regierung dem paläontologischen Institut und Museum der Uni Zürich einen Beitrag von 6'200 Franken an Reisespesen, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitsmaterial und Helikoptertransporte. Die Uni Zürich ihrerseits übernimmt die Lohnkosten der Feldarbeiten und jene der anschliessenden Auswertung. Das weitere Erforschen der Fossil-Lagerstätten auf der Ducanfurgga liegt auch im Interesse des Kantons Graubünden, da die Funde Rückschlüsse auf das Leben in der damaligen Zeit und über die geologische Entstehung unseres Kantons erlauben.

Aus den Gemeinden

Für verschiedene Strassenbau-Projekte werden Kredite im Gesamtbetrag von 2.2 Mio. Franken freigegeben (In Stand setzen der Überführung Oleodotto im Zusammenhang mit der Sanierung der A13c zwischen Thusis und Zillis und in Stand setzen der Nollabrücke im Zusammenhang mit der Sanierung der Schinstrasse).
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, dem Konzessionsgesuch der Celeriner Bergbahnen AG für zwei Vierer-Sesselbahnen von Marguns nach Corviglia und von Marguns nach Plateau Nair mit Auflagen zu entsprechen.

Personelles

- Barbara Kasper-Lattmann, geb. 1961, von Celerina, Hütten ZH und Klosters, wohnhaft in Celerina, wird per Anfang August 2000 Kindergarten-Inspektorin beim Amt für Volksschule und Kindergarten.
- Manuela Weichelt, geb. 1967, von Zillis, wohnhaft in Zug, wird ab Anfang Februar 2000 Projektleiterin beim Gesundheitsamt.
- Roman Bezzola, geb. 1947, von Zernez, wohnhaft in Champfér, wird Schulinspektor beim Amt für Volksschule und Kindergarten. Der Stellenantritt erfolgt nach Vereinbarung.
- Paul Dosch, geb. 1954, von Tinizong-Rona, wohnhaft in Tinizong, wird Schulinspektor beim Amt für Volksschule und Kindergarten. Der Stellenantritt erfolgt nach Vereinbarung.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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