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Das Strafverfahrungen, mit dem geklärt worden ist, ob der gezielte Todesschuss gegen den Amokschützen E.K. in Chur rechtmässig und verhältnismässig war, ist abgeschlossen. Der ausserordentliche Staatsanwalt Robert Akeret und der ausserordentliche Untersuchungsrichter Jürg Vollenweider haben das Verfahren eingestellt.
Am 26. März war am Rosenhügel in Chur der Amokschütze E.K. von einer Polizeikugel tödlich getroffen worden. Zuvor hatte er während neun Stunden von einer Wohnung aus mit einem Sturmgewehr und einem Revolver um sich geschossen. Dabei wurde ein Polizist lebensgefährlich, ein zweiter erheblich verletzt und ein Polizeihund erschossen.
Um jeglichen Anschein von Befangenheit auszuschliessen hat die Regierung am 11. April beschlossen, einen ausserordentlichen Staatsanwalt und einen ausserordentlichen Untersuchungsrichter einzusetzen. Diese haben die Strafuntersuchung nun abgeschlossen und am Freitag, 1. Dezember, ihr Resultat den involvierten Parteien und der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Der zusammenfassende Medienbericht des a.o. Staatsanwalts und des a.o. Untersuchungsrichters wird zusammen mit gewissem Bildmaterial im Internet unter folgender URL: www.kapo.ch "Rubrik Medien/News" publiziert.

Auskunft:
- Dr. Peter Aliesch, Regierungspräsident und Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements Graubünden, Tel. 081-257 25 01
- Dr. Markus Reinhardt, Kommandant Kantonspolizei Graubünden und Rechtsanwalt Lorenz Erni, 081 257 72 01
Hinweis: Diese Mitteilung liegt nur in deutscher Sprache vor.

Gremium: Akeret/Vollenweider
Quelle: dt Akeret/Vollenweider

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