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Der Vertrag für die Luchs-Ansiedlung in der Ostschweiz ist unterzeichnet. Er regelt die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung des Luchses. Die Raubkatzen sollen noch diesen Winter in den Kantonen Bern, Freiburg und Waadt gefangen werden.
Heute Nachmittag haben in St. Gallen die zuständigen Vertreter der Regierungen der Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Thurgau und Zürich sowie der Direktor des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) den Vertrag über die Ansiedlung von Luchsen in der Ostschweiz unterschrieben. Damit kann der sorgfältig vorbereitete Versuch der Wiederansiedlung von Luchsen in der Ostschweiz gestartet werden. Die Tiere sollen in Bern, Freiburg und der Waadt eingefangen werden.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags ist der Weg nun frei für die erste Wiederansiedlung von Luchsen in der Ostschweiz. Der Vertragsabschluss wurde möglich dank des positiven Entscheids des Grossen Rats von St. Gallen vom 29. November dieses Jahres. Die Ansiedlung von Luchsen in der Ostschweiz ist für das Überleben dieser Tierart in den Alpen wichtig. Der Erfolg hängt davon ab, ob die geschützte Raubkatze in ihrer neuen Heimat akzeptiert wird. Darum hat die Information der Bevölkerung einen wichtigen Stellenwert.

Sorgfältig geplanter Versuch
Bei der Luchs-Ansiedlung in der Ostschweiz handelt es sich um einen Versuch, der auf drei Jahre angelegt ist. Er kann bei grossen Problemen abgebrochen werden. Der Vertragsabschluss wurde möglich, weil der Bund die Kompetenzen für Eingriffe in den Luchsbestand an die Kantone delegiert, insbesondere für den Fang oder Abschuss von einzelnen, besonders schadenstiftenden Tieren. Der Bund legt die Kriterien für diese Eingriffe fest. Während der Vertragsdauer sollen die nötigen Grundlagen erarbeitet werden. Im Rahmen der Überwachung der mit Halsbandsendern versehenen Luchse soll auch der Einfluss auf ihre Hauptbeutetierarten Reh und Gämse und auf seltene Arten (z.B. Auerhuhn) sowie auf die natürliche Waldverjüngung untersucht werden. Der Versuch bedarf einer sorgfältigen Planung. Deswegen hat der Lenkungsausschuss, der aus den Regierungsräten der beteiligten Kantone und dem Direktor des BUWAL besteht, heute auch einen Projektkoordinator und einen Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit bestimmt. Je zwei bis drei Luchse werden in den Kantonen Zürich und St.Gallen freigelassen. Die Orte, an denen sie freigelassen werden, sind noch nicht genau bestimmt.

Bald Luchsfang in Bern, Freiburg und Waadt
Die Luchse sollen zu Beginn des nächsten Jahres in den Kantonen Bern, Freiburg und Waadt gefangen werden. Die entsprechenden Verträge zwischen dem Bund und den Kantonen werden ebenfalls in diesen Tagen unterzeichnet. Die gefangenen Luchse kommen während rund zwei Wochen in Quarantäne. Dort wird ihr Gesundheitszustand untersucht und sie erhalten mit Sendern versehene Halsbänder.
Diese Meldung liegt nur in deutscher Sprache vor.

Gremium: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
Quelle: dt Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

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