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Das übergeordnete Recht hat eine Flut von neuen Submissionsbestimmungen verursacht. Sie macht es Auftraggebenden und Anbietenden nicht immer leicht, sich im kantonalen Vergaberecht zurecht zu finden. Trotzdem fallen die ersten Erfahrungen mit dem neuen Submissionsrecht im Kanton Graubünden positiv aus.
Anfang Juli 1998 sind das neue Submissionsgesetz und die dazugehörige regierungsrätliche Verordnung in Kraft getreten. Damit hat der Kanton Graubünden seine Rechtsgrundlagen dem Bundesgesetz über den Binnenmarkt angepasst. Die Regierung nimmt Kenntnis vom Bericht des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements Graubünden (BVFD) über die ersten Erfahrungen mit dem neuen kantonalen Submissionsrecht. Dieser zeigt auf, dass Graubünden über gute Grundlagen verfügt, um das öffentliche Beschaffungswesen transparent, vernünftig und praktikabel zu vollziehen. Der Kanton kann sich dabei auf seine bewährte Praxis und Erfahrung im Submissionswesen stützen. Beim Vollzug des neuen Rechts stecken Auftraggebende und Anbietende teilweise zwar noch in einer Lernphase, in der nicht immer alles optimal laufen kann. Im Vergleich zu den vielen durchgeführten Submissionen ist die Anzahl der Problemfälle aber gering.

Gesetz bietet Spielräume

Oft wird behauptet, der "Heimatschutz" im Sinne einer Bevorzugung von einheimischen Anbietenden gelte im Gegensatz zum alten Recht nicht mehr. Die Möglichkeiten, die das neue kantonale Submissionsgesetz geschaffen hat, beweisen aber das Gegenteil. So können innerhalb von bestimmten Auftragswerten die Aufträge freihändig oder im Einladungsverfahren an einheimische Anbietende vergeben werden. Häufig sind sich die Vergabeinstanzen dieser Möglichkeiten nicht bewusst oder es fehlt ihnen an Mut, die gesetzlich gewährten Spielräume voll auszunützen. Zudem erlaubt das neue Beschaffungswesen dem Auftraggebenden, in der Ausschreibung neben dem Preis-Leistungs-Verhältnis andere sachliche und auftragsspezifische Zuschlagskriterien aufzuzählen, sodass nicht immer zwingend das billigste Angebot den Zuschlag bekommen muss.

Hohe Anforderungen bei Dienstleistungsaufträgen

Das neue Submissionsrecht unterstellt neu auch die Dienstleistungsaufträge (z.B. Architektur, Ingenieurwesen, Informatik usw.) dem öffentlichen Beschaffungswesen. Die Vergabe eines solchen Auftrags stellt häufig hohe Ansprüche an alle Beteiligten. Die Verhältnisse sind oft komplizierter als bei den meisten öffentlichen Bauaufträgen und Lieferungen. Vielfach ist es daher nicht leicht, in diesem Bereich die Leistungen und Anforderungen klar zu beschreiben. Trotz dieser Schwierigkeiten beim Beschaffen von Dienstleistungen zeigen sich auf kantonaler und eidgenössischer Ebene diverse Lösungsansätze und Modelle, die es erlauben, die gesetzlichen Vorgaben besser umzusetzen (z.B. Wettbewerbe, zwei- oder mehrstufige Verfahren).

Mehr Konkurrenz aber auch mehr Möglichkeiten

Die neuen Bestimmungen haben bisher nur in vereinzelten Ausnahmefällen dazu geführt, dass durch den Kanton regionalwirtschaftlich unerwünschte Vergaben vorgenommen wurden. Die meisten Zuschläge erfolgten trotz offenen Submissionsverfahren an innerkantonale Anbietende. Hinsichtlich der öffentlichen Aufträge des Kantons spielt der natürliche Distanzschutz in aller Regel auch noch im Rahmen der neuen Marktöffnung. Im alten Submissionsrecht bestanden sog. Prozentklauseln von vier Prozent bei grossen Aufträgen bzw. zehn Prozent bei kleinen. Sie räumten den ortsansässigen Anbietenden bei der Vergabe einen Vorrang gegenüber der auswärtigen Konkurrenz ein. Diese Klauseln sind weggefallen, was vor allem zu einer wesentliche Liberalisierung der kommunalen Beschaffungsmärkte geführt hat. Die lokalen Anbietenden sind dadurch stärker der Konkurrenz ausgesetzt. Anderseits haben sie die Möglichkeit, auch ausserhalb des eigenen Gemeindegebiets Angebote einreichen zu können und den Zuschlag zu bekommen.

Kanton bietet Unterstützung und Beratung

Das BVFD ist seit einem Jahr offizielle Anlaufstelle in Submissionsfragen. Die neue Auskunftsstelle wird nicht nur verwaltungsintern, sondern auch von Gemeinden und anderen Trägern kommunaler oder kantonaler Aufgaben häufig benützt. Sie berät und unterstützt auch zahlreiche Anbietende, Projektleitende, Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie weitere Interessenten bei submissionsrechtlichen Fragen und Anliegen. Im Mai 1999 wurde zudem das "Handbuch öffentliches Beschaffungswesen im Kanton Graubünden" herausgegeben. Auch dieses bezweckt, den Betroffenen nützliche Dienste beim praktischen Anwenden der Vorschriften zu leisten.

Aus den Gemeinden

Das Vorprojekt für die Erweiterung der Primarschulanlagen in Untervaz wird grundsätzlich genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von rund 2.1 Mio. Franken werden kantonale Baubeiträge von 17.5 Prozent in Aussicht gestellt.
Die neue Verfassung der Gemeinde Trimmis wird mit Ausnahme von Artikel 33, Absätze 2 und 3, gutgeheissen.
Das im Generellen Erschliessungsplan festgehaltene Langlaufloipennetz von Davos wird genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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