Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung äussert sich gegenüber Bundesrat Moritz Leuenberger zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention. Sie stimmt dem Entwurf im Grundsatz zu, betont aber einmal mehr das vitale Interesse der ansässigen Bevölkerung an einer eigenständigen wirtschaftlichen Entwicklung.
Die Stellungnahme der Bündner Regierung zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention bildet eine Ergänzung derjenigen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone. Übereinstimmend besteht das wichtigste Anliegen der Gebirgskantone weiterhin darin, die Alpenkonvention so auszugestalten, dass ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung geschaffen wird. Die Alpenkonvention und ihre Ausführungsprotokolle dürfen nämlich nicht einseitig als Schutzinstrument ausgelegt werden, sondern müssen den ebenso gewichtigen Interessen der ansässigen Bevölkerung an einer eigenständigen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen. Die Interessenlage soll im Einzelfall umfassend abgewogen werden können. Es wird denn auch erwartet, dass die besonderen Bedürfnisse des Berggebiets, den Lebensraum Alpen zu ermöglichen und weiter zu entwickeln, auch durch das Verkehrsprotokoll beachtet und garantiert werden. Der Bund wird deshalb bei seiner Aussage behaftet, wonach das Verkehrsprotokoll mit den Grundsätzen einer sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit in Einklang steht. Das im Entwurf vorliegende Verkehrsprotokoll trägt diesen Anliegen weitgehend Rechnung. Es enthält auch das klare Ziel, das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des alpenquerenden Transitverkehrs zu schützen.
Die Regierung beantragt, das Verkehrsprotokoll in gewissen Punkten zu ergänzen resp. präziser zu formulieren. U.a. wird ausgeführt, dass allfällige umweltschädigende Einwirkungen und Emissionen im Alpenraum nicht in erster Linie "hausgemacht" sind, sondern von den grossen ausseralpinen Agglomerationen mit ihren Industrien und dem zunehmenden alpenquerenden Verkehr verursacht werden. Die Regierung fordert daher, dass in erster Linie der Alpen-Transitverkehr reduziert wird. Zudem wird generell erwartet, dass die erforderlichen Massnahmen vor allem an der Quelle durchgesetzt werden. Auch das Prinzip der Kostenwahrheit und das Überbinden der externen Kosten auf die Verursachenden muss präzisiert werden.
Gemäss Protokoll verzichten die Vertragsparteien neben dem Bau von neuen hochrangigen alpenquerenden Strassen auch darauf, neue inneralpine Strassen zu erstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen allerdings Ausnahmen gemacht werden können. Mit Nachdruck erklärt die Regierung, dass auch neue Umfahrungen (z.B. Prättigauerstrasse, Flims) weiterhin realisierbar bleiben müssen, weil die Bündner Verhältnisse einen gut funktionierenden Individualverkehr zwingend erfordern.
Im Bereich Flugverkehr ergibt sich eine Unvereinbarkeit dort, wo gemäss Protokoll auf Neu- und Ausbauten von Flughäfen im Alpenraum verzichtet werden soll. Diese Bestimmung steht weder im Einklang mit den Zielen des Bundes noch mit jenen des Kantons (Ziele Bund: Erhalt, Sicherung und optimale Nutzung bestehender Infrastrukturen, Einbindung ins internationale und nationale Verkehrssystem, Berücksichtigung grundsätzlicher Bedürfnisse von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Ziele Kanton: Anbindung der Regionen mit entsprechenden Flughäfen an den internationalen Luftverkehr). Würde auf Neu- oder Ausbauten von Flughäfen im Alpenraum verzichtet, könnte das bedeuten, dass der geplante Ausbau des Regional-Flughafens Samedan nicht resp. nicht im erforderlichen Umfang realisierbar wäre. Gerade der Ausbau bestehender Regional-Flughäfen muss aber im Rahmen der heute in der Schweiz geltenden Anforderungen des Umwelt- und Raumplanungsrechts weiterhin gewährleistet bleiben. Hinsichtlich des Verbots des Heliskiings und -bikings ist die Regierung der Meinung, dass es dazu einer Abstimmung mit dem Tourismusprotokoll benötige.

Pflegeheime auf dem Prüfstand

Die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung der Krankenpflege werden insofern geändert, dass sich Pflegeheime und Pflegeabteilungen künftig obligatorisch einer Qualitätsüberprüfung unterziehen müssen. Diese erfolgt in periodischen Abständen durch ein externes Fachgremium, das sich aus Vertretungen des Sanitätsdepartements, des Kantonalverbands Bündnerischer Krankenversicherer und des Verbands Spitäler und Heime Graubünden bzw. des Heimverbands Schweiz, Sektion Graubünden, zusammensetzt. Das Ziel dieser Neuerung besteht darin, innerhalb von vier Jahren alle Pflegeheime und -abteilungen auf ein einheitlich hohes Qualitätsniveau zu bringen. Dabei ist festzuhalten, dass die meisten Pflegeheime diesbezüglich bereits grosse Anstrengungen unternommen haben und ihre Qualität freiwillig beurteilen liessen.

Kulturbeiträge

Es werden Beiträge und Defizitgarantien im Gesamtbetrag von rund 315'000 Franken an die folgenden kulturellen Werke und Veranstaltungen gesprochen:
- Ausstellung "Alberto Giacometti, Stampa-Paris" des Bündner Kunstvereins vom 24. Juni bis 17. September 2000 im Bündner Kunstmuseum, Chur,
- Internationale Kunstausstellung "Weg-Zeichen" im Sommer 2000 in Buchs SG mit Beteiligung von vier Bündner Künstlerinnen und Künstlern,
- Herausgabe der Dokumentation zum Projekt "Zur falschen Zeit. Am falschen Ort. Kunst." (Kultur- und Studienjahr Dalvazza 1999) durch Peter Trachsel,
- Herausgabe der Autobiographie "Entrissen und entwurzelt/Die Ewigkeit beginnt im September" (Arbeitstitel) von Peter Paul Moser,
- Herausgabe von Nietzsches Lenzerheide-Fragment über den europäischen Nihilismus durch den Kranich-Verlag,
- Dokumentarfilm "Ajer e tschêl - Dumeng Secchi und seine Flugobjekte" (Arbeitstitel) von Urs Frey und Adrian Zschokke,
- Dokumentarfilm (Diplomfilm) über Lawinen von Nicole Wangler,
- Theater-Produktionen der Klibühni im Jahr 2000,
- Theater-Produktionen von In Situ im Jahr 2000,
- Freilicht-Aufführungen des Stücks "Scapins Schelmenstreiche" von Molière durch das Theater Grischun im Sommer 2000 in Sils i.D.,
- 7. Alpine Kulturtage Thusis vom 30. August bis 3. September 2000,
- Kulturwochen im Juli/August 2000 in der Burg Riom ("Cultura aint'igl casti"),
- Konzerte des Gemischten Chors der Evangelischen Mittelschule Schiers vom 7./8. April 2000 in Schiers und Andeer (Werke von Puccini und Mozart),
- Konzertreihe Wald Haus Musik vom 14. bis 28. Juli 2000 in Flims,
- Konzerte des Folk Club Chur im 1. Halbjahr 2000,
- Konzerte des Jazz Club Chur im 1. Halbjahr 2000,
- Musik-Kurswochen 2000 des Kulturkreises Arosa,
- Produktion eines Musikvideoclips samt CD von Marcus Abplanalp ("Silver"), Zizers, und
- Produktion eines Musikvideoclips samt CD von Gian-Marco Schmid, Chur.

Aus den Gemeinden

Die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Silvaplana wird genehmigt.
An die Instandstellung und Ergänzung der Lawinenverbauung "Rüggen" in der Fraktion Aeuja in Klosters-Serneus wird ein Kantonsbeitrag von 200'000 Franken zugesichert. Es wird mit Gesamtkosten von einer Million Franken gerechnet.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 1.45 Mio. Franken freigegeben (Strassenkorrektion Zernez-Ova Sparsa, Gesamtprojektleitung zweite Phase Instandsetzung San Bernardino Nord-Splügen).

Personelles

- Mit Wirkung ab Anfang Mai 2000 wird Marc Antoni Nay, geb. 1956, von Trun, wohnhaft in Rothenbrunnen, Adjunkt bei der Denkmalpflege. Er ist bereits in dieser Amtsstelle tätig und tritt dort die Nachfolge von Diego Giovanoli an.
- Andrea-Alex Kaltenbrunner, geb. 1966, von Davos und Winterthur, wohnhaft in Davos-Platz, wird Forstingenieur beim Forstinspektorat und tritt die Stelle Anfang Juni 2000 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel