Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Am 27. Februar 2000 jährt sich das Vivian-Sturmereignis zum zehnten Mal. In der Öffentlichkeit ist dieses Thema kaum mehr präsent, da die unmittelbare Gefahr für Mensch und Tier gebannt ist und die Wunden allmählich vernarben. Für Waldbesitzende hingegen sind derartige Grossereignisse oft mit finanziellen Folgen verbunden. Kostspielige Verbauungen Aufforstungen, Jungwald-Pflege, Forstschutz-Massnahmen und Sanierungen müssen erstellt werden. Solche Arbeiten können mehrere Jahre, oft auch Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Im Wald sind hingegen grössere Wunden erst ausgeheilt, wenn ein Gleichgewicht hergestellt und die Stabilität so weit fortgeschritten ist, dass die vielfältigen Aufgaben langfristig wieder erfüllt werden können. Heute, zehn Jahre nach Vivian, könnten die nachfolgenden Feststellungen und Erfahrungen auch für das Bewältigen der Lothar-Schäden nützlich sein.
Die Windwürfe und Windbrüche durch den Orkan Vivian vom 27. Februar 1990 waren das bisher grösste Waldschaden-Ereignis in Graubünden. Andere Schäden durch Lawinenniedergänge, Stürme, Nassschnee, Waldbrände etc. nehmen sich daneben vergleichsweise bescheiden aus, treten aber doch relativ häufig auf. Im Durchschnitt müssen im Kanton die Hälfte aller Bäume zwangsweise, d.h. auf Grund von Schäden und Krankheiten, genutzt werden. Der Vivian hingegen lieferte 720'000 Kubikmeter Schadholz, was 220 Prozent einer jährlichen Nutzung entspricht. Davon blieben schätzungsweise acht bis zehn Prozent im Wald liegen. Es handelte sich vorwiegend um einzeln verstreute Bäume, um Giebel- und Erdstücke sowie um zersplitterte Stammabschnitte.
Unmittelbar nach dem Ereignis kam der kantonale Krisenstab für den koordinierten Einsatz von Militär und Zivilschutz zum Einsatz. In den Regionen galt es, zur Öffnung wichtiger Verkehrsträger und zur Verminderung weiterer Gefahren erste Sofortmassnahmen zu ergreifen. Anhand der Schadenmeldungen der Kreisförster wurden anschliessend die Prioritäten für die Räumungsarbeiten nach folgenden Kriterien abgestuft:
1. Sicherheit für Menschen und erhebliche Sachwerte, Sofortmassnahmen zur Erleichterung der Arbeiten.
2. Schutz der zurückbleibenden Wälder aus phytosanitarischen Gründen, namentlich zur Vermeidung von Käferbefall.
3. Schutz des vorhandenen Jungwalds.
4. Räumung ausschliesslich aus wirtschaftlichen Gründen.
5. Minimale Bearbeitung des Holzes aus phytosanitarischen und sicherheitstechnischen Gründen, jedoch ohne Verkauf des Holzes.
6. Keine Massnahmen, Holz kann ohne Gefahr im Wald liegen bleiben.
Allgemein war man der Meinung, es solle möglichst viel Holz gerüstet, aus dem Wald geholt und verkauft werden, ungeachtet des Zusammenbruchs des Holzmarkts. Der Druck gegen das Liegenlassen kam vor allem von den Waldbesitzern. Man erwartete einen Reinerlös dank Subventionen, wenn man das Holz verkaufte. Der Kanton hatte leider keine rechtlichen Möglichkeiten, die festgelegten Prioritäten durchzusetzen.
In der Folge wurden an den meisten Orten zuerst die flächigen Schäden geräumt. Aufwändigere verstreute Schäden gerieten dadurch ins Hintertreffen. Schliesslich waren sie auch häufig Ausgangspunkte einer Borkenkäfer-Kalamität. Diese hatte ihren Höhepunkt 1993 und dehnte sich infolge weiterer Ereignisse bis 1996 aus. Wird das in den Jahren 1990 und 1991 gerüstete Windwurfholz dem Käferbefall 1990-94 gegenübergestellt, so entstand neben Vivianschäden mindestens noch 25 Prozent Käferholz. Die Anteile in den einzelnen Forstkreisen variieren zwischen fünf und 55 Prozent. Sie betrugen in der Surselva 53, 31, 13, 55 und 23 Prozent.
Die Lehren aus der damaligen Sturmschaden-Bewältigung können wie folgt zusammengefasst werden:
1. Konsequente Forstschutz-Massnahmen lohnen sich. Die festgelegten Prioritäten müssen aber auch durchgesetzt werden, und vor allem ist mehr Gewicht auf eine zeitgerechte Ausführung zu legen. Werden Massnahmen ergriffen, wenn die Käfer bereits ausgeflogen sind, so sind sie wirkungslos.
2. Die Ansätze für eine differenzierte Beurteilung der einzelnen Schadenflächen waren gut, sind aber noch verbesserungsfähig.
3. Das damalige Subventionssystem von Bund und Kanton war zu wenig differenziert. Für die meisten Fälle war es gut, aber es gab Situationen, wo es falsche Anreize schaffte und zu Holztransporten verleitete, die aus volkswirtschaftlicher Sicht besser unterblieben wären.
Inzwischen hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Eidg. Forstdirektion Erkenntnisse der Forschung und Erfahrungen der Praxis mit der Bewältigung der Vivian-Schäden zusammengetragen. Als Ergebnis liegt eine Entscheidungshilfe für das Räumen oder Liegenlassen von Holz nach flächigen Sturmschäden vor. Die Absicht bestand in erster Linie, auf Grund ganzheitlicher Überlegungen vermehrt Holz liegen zu lassen und damit den Anliegen des Naturschutzes gerecht zu werden. Gleichzeitig erhalten die Subventionsbehörden aber auch Kriterien für das Ausrichten von Beiträgen beim Beheben von Waldschäden. Diese Entscheidungshilfe ist wegleitend für die Bewältigung der Lotharschäden vom 26. Dezember 1999.
Gremium: Forstinspektorat Graubünden
Quelle: dt Forstinspektorat Graubünden
Neuer Artikel