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Das Jahr 1999 war im Asylbereich ein ausserordentliches Jahr und stellte sowohl für das Sozialamt wie für die Fremdenpolizei des Kantons Graubünden eine besondere Herausforderung dar. Der seit Herbst 1998 anhaltende Zustrom von Asyl Suchenden aus dem Kosovo machte den Ausbau der Strukturen innerhalb des Kantonalen Sozialamtes notwendig. So wurden im vergangenen Jahr drei neue Durchgangszentren mit insgesamt 230 Plätzen in Betrieb genommen und der Personalbestand befristet um 16 Stellen erhöht. Trotz neuer Kollektivunterkünfte mussten von April bis August 1999 Zivilschutz-Anlagen bereit gestellt werden, um allen Schutzsuchenden Obdach zu gewähren. Ab August 1999 setzte die rasche und massive Abwanderung von Asyl Suchenden aus dem Kosovo im Rahmen des vom Bund lancierten Rückkehrprogramms ein. Damit mussten die kurz zuvor ausgebauten Strukturen wieder abgebaut werden.
Seit Oktober 1999 ist das neue Asylgesetz mit den gekürzten Unterstützungs-, Unterbringungs- und Betreuungskosten-Pauschalen in Kraft.
Zwei "Rekorde" prägten das Jahr 1999. Einerseits ist in Graubünden noch nie derart vielen Menschen in so kurzer Zeit Schutz vor kriegerischen Auseinandersetzungen in ihrem Heimatland gewährt worden. Andererseits wurde noch nie innerhalb von Monaten ein Rückkehrprogramm umgesetzt, mit welchem so viele Personen auf geordnete Weise in ihr Herkunftsland zurückgeführt wurden. Bei der Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus dem Kosovo hat - wie bereits zuvor bei den Menschen aus Bosnien - das Fehlen tauglicher Aufnahmeregelungen erneut zu willkürlichen Verfahrenszuteilungen und damit auch zu verschiedensten Aufenthaltsregelungen geführt. Es bleibt zu hoffen, dass der mit dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes eingeführte Aufenthaltstitel der Schutzbedürftigen bei künftigen humanitären Katastrophen eine wesentlich effizientere Aufenthaltsregelung der Vertriebenen ermöglicht. Demgegenüber war dem vom Bund lancierten und mit Unterstützung der Fremdenpolizei umgesetzten Rückführungsprojekt vor allem dank der einfachen Struktur, der finanziellen Anreizen sowie der klaren Kommunikation auch in Graubünden ein grosser Erfolg beschieden. Im zweiten Quartal des vergangenen Jahrs konnten bereits 44 Prozent der Personen aus dem Asylbereich (Asylbewerbende und vorläufig Aufgenommene) sowie 30 Prozent jener Personen zurückgeführt werden, deren Aufenthalt lediglich mit einem Visum oder anderen Titeln geregelt worden ist. Trotz dieser beachtlichen Rückkehrquote werden sich die grossen Probleme der Rückführung der Kriegsvertriebenen aus dem Kosova wohl erst im Verlauf dieses Jahres stellen.
Neben den Auswirkungen der Kosovo-Krise war die Fremdenpolizei zudem schwergewichtig mit den Folgen der seit einiger Zeit bestehenden Vollzugsmisere beschäftigt. Aufgrund der bisher fehlenden Vollzugsunterstützung des Bundes erweist sich die Wegweisung von abgewiesenen Asylbewerbenden oder unerwünschten Personen aus dem Ausland als immer aufwändiger oder teilweise gar unmöglich. Immer häufiger können nämlich Entscheide als Folge fehlender Reisepapiere oder objektiver Reisemöglichkeiten nicht mehr durchgesetzt werden. Diese Entwicklung erschwert nicht nur die Anwendung der Zwangsmassnahmen, sondern kann auch zu einer Beeinträchtigung der inneren Sicherheit führen. In letzter Konsequenz führt ein langanhaltender Vollzugsunterbruch - wie z.B. bei den Staatsangehörigen aus Sri Lanka - dazu, dass anstelle der Ausreise vermehrt Gesuche um Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen aus humanitären Gründen eingereicht werden.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
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