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Die Bündner Regierung ist im Grundsatz dafür, dass alle Verkehrsträger die Kosten im Sinn des Verursacherprinzips decken. Weil sie die dazu erforderliche Gesamtbeurteilung vermisst, weist sie den vom Bund vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikel in der vorliegenden Fassung zurück.
Heute enthalten die auf dem Markt verlangten Preise von Verkehrsleistungen nicht alle Kosten, welche die einzelne Leistung verursacht. Zwar sind beim Schwerverkehr die Wegekosten (für Bau, Betrieb und Unterhalt der Infrastrukturen) mittlerweile gedeckt und externe Umwelt- und Unfallkosten (sog. "externe Kosten") werden ab Anfang 2001 mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrs-Abgabe (LSVA) angelastet. Bei anderen Verkehrsträgern (v.a. Schiene, PW's, Luftverkehr) sind aber bisher weder die internen Kosten noch die externen Umwelt- und Gesundheitskosten gedeckt. Mit dem vorgeschlagenen Entwurf für einen neuen Verfassungsartikel soll der Grundsatz der Kostenwahrheit für alle Verkehrsträger verankert werden. Die Träger Schiene, Strasse, Luft- und Wasser sowie Rohrleitungen sollen im Sinn des Verursacherprinzips alle von ihnen verursachten Kosten decken. Der Bund soll durch den neuen Verfassungsartikel keine neuen Kompetenzen zum Erheben von Abgaben bekommen. Die zuständigen Gemeinwesen erhalten aber einen Gesetzgebungs- und Handlungsauftrag, auf das Ziel "Kostenwahrheit" hinzuwirken. Der Entwurf sieht zudem vor, dass der Bund und die Kantone die Ausnahmen vom Verursacherprinzip bezeichnen und die gesondert abzugeltenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen ausweisen. Da die anzulastenden Kosten erst teilweise feststehen und sich Wirtschaft und Bevölkerung auf die Neuregelung einstellen müssen, soll die Kostenwahrheit gemäss dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel für alle Verkehrsträger zeitlich gestaffelt eingeführt werden.
Die Bündner Regierung ist zwar grundsätzlich dafür, das Verursacherprinzip (nicht nur im Verkehrsbereich) verstärkt durchzusetzen, weil es dazu beiträgt, dass die öffentlichen Mittel wirtschaftlich und bedarfsorientiert eingesetzt werden. Wer besondere Leistungen beansprucht oder Kosten verursacht, soll diese möglichst selbst tragen. Das Verursacherprinzip kann aber nicht als alleiniger Massstab für staatliches Handeln gelten. Vielmehr ist jeder Einzelfall zu prüfen (insbesondere betr. Zuverlässigkeit der Daten über Kosten und Nutzen, Lenkungseffekt der erhobenen Abgabe, regionale Verteilwirkung, Zumutbarkeit für Kostentragende und administrative Wirtschaftlichkeit der Umsetzung). Soll das Verursacherprinzip durchgesetzt werden, muss eine umfassende Gesamtbeurteilung im konkreten Fall stattfinden. Eine umfassende Betrachtungsweise ist zwingend nötig. In der vom Bund vorgeschlagenen Lösung wird aber gerade diese vermisst. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel ist mit derart gravierenden Mängeln behaftet, dass er von der Regierung in der vorliegenden Form zurückgewiesen werden muss.

Grundsätzliches Ja zu neuem Transplantationsgesetz

In den letzten 30 Jahren ist die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen auch in der Schweiz zu einer erfolgreich praktizierten Behandlungsmethode geworden. Viele Menschen verdanken ihr das Leben oder zumindest eine bedeutend verbesserte Lebensqualität. Die Schweiz verfügt in der Transplantationsmedizin über eine sehr gute Infrastruktur. 1998 haben die sechs Schweizer Transplantationszentren in Basel, Bern, Genf, Lausanne. St. Gallen und Zürich 421 Transplantationen durchgeführt. Die rechtlichen Voraussetzungen für Spende, Entnahme und Übertragung von Organen, Geweben und Zellen sind heute in der Schweiz nicht einheitlich in einem Gesetz geregelt. 1999 wurde die Verfassungsgrundlage dafür geschaffen, dass der Bund diesen Bereich umfassend regeln kann. Der Entwurf für ein neues Transplantationsgesetz liegt nun vor.
Die Bündner Regierung erachtet den Entwurf als taugliche Grundlage, um die Probleme gesamtschweizerisch zu regeln, die sich im Zusammenhang mit Transplantationen ergeben. Sie begrüsst im Hinblick auf die Rechtssicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin eine umfassende gesetzliche Regelung dieses medizinisch, rechtlich und ethisch sensiblen Bereichs auf Bundesebene. Hinsichtlich einzelner Bestimmungen werden aber auch Vorbehalte angebracht.

Abstimmungsvorlagen vom 21. Mai 2000

Am Sonntag, 21. Mai 2000, wird über je eine Bundes- und eine kantonale Vorlage abgestimmt. Auf Bundesebene handelt es sich um die bilateralen Verträge mit der EU, auf kantonaler Ebene um das Gesetz über die Spielautomaten und Spielbetriebe.

Kulturbeiträge

An die folgenden Institutionen resp. Projekte werden Kulturbeiträge im Gesamtbetrag von 116'000 Franken ausgerichtet:
- Bündner Kammerorchester (BKO) für die Konzerttätigkeit im Jahr 2000, und
- Dieter Menz fürs Projekt "Gegenstrom/Contrecourant", das vom 27. April bis 27. Mai 2000 in Charenton-le-Pont (Paris) stattfindet.

Strassenbau

Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 4.4 Mio. Franken freigegeben (Baumeister- und Belagsarbeiten Umfahrung Klosters Büel-Selfranga und Belagsarbeiten Müstair innerorts).

Personelles

Cristina Maranta, geb. 1963, von Poschiavo, wohnhaft in Chur, wird mit Wirkung ab Anfang Juli 2000 Vorsteherin des oberen Gymnasiums der Bündner Kantonsschule.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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