Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Gerichtsreform tritt in ihrer Gesamtheit Anfang Januar 2001 in Kraft, die Bestimmungen über die Kreiswahlen und die Neuwahl der Bezirksgerichte bereits Anfang April 2000.
Am 12. März 2000 hat das Bündner Stimmvolk die Gerichtsreform mit grossem Mehr angenommen. Sie umfasst eine Teilrevision der Kantonsverfassung und das Gesetz über die Änderung der Gerichtsorganisation. Die Regierung setzt die Neuerungen auf Anfang 2001 in Kraft. Einzelne übergangsrechtliche Bestimmungen entfalten aber bereits vorher Wirkung. Diese Vorwirkungen betreffen einerseits die Kreiswahlen vom 7. Mai und andererseits die Neuwahl der Bezirksgerichte vom 24. September 2000. Die für diese Wahlgänge nötigen Bestimmungen werden daher bereits auf Anfang April 2000 in Kraft gesetzt. Neu werden die Kreisgerichte und Vermittlerämter abgeschafft und die Bezirksgerichte durch das Volk bestellt. Statt bisher 14 gibt es neu nur noch elf Bezirke.

Verzicht auf das Nutzen der Wasserkraft weiterhin voll entschädigen

Nach Ansicht des Bundesrats entsprechen die in der Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraft-Nutzung (VAEW) umschriebenen Kriterien zur Ausrichtung von Ausgleichsbeiträgen den heutigen Verhältnissen nicht mehr. Die Bestimmungen über die Berechnung der wirtschaftlichen Realisierungswahrscheinlichkeit und über die Pauschale für Nebenleistungen seien überholt. Sie trügen den schon heute stark gefallenen Strompreisen und der deutlich geringeren Investitionsbereitschaft der Stromproduzenten nicht Rechnung. Zudem werde auch die Erhöhung des Wasserzins-Maximums nur ungenügend berücksichtigt. Die VAEW müsse daher revidiert werden.
Der genannte Erlass und die vorgesehene Kürzung der Ausgleichszahlungen betrifft naturgemäss vor allem die Bergkantone. Aus diesem Grund nimmt die Regierungskonferenz der Gebirgskantone gemeinsam Stellung zur geplanten Revision. Sie führt im Wesentlichen aus, dass für die Vorlage keine zeitliche Dringlichkeit bestehe und beantragt, die vorgesehenen Neuerungen solange auszusetzen, bis das Elektrizitätsmarkt-Gesetz in Kraft ist. In diesem Zusammenhang seien auch die Entschädigungsmechanismen zu überdenken. Bis dahin müssten alle anstehenden Gesuche nach geltendem Recht behandelt werden.

Rückkehr in den Kosovo bis Ende Mai 2000

Wegen des Kriegs im Kosovo waren rund 60'000 Menschen in die Schweiz geflüchtet. Etwa 20'000 sind im Rahmen des Programms zur Rückkehr-Hilfe mittlerweile wieder freiwillig ausgereist. Bis Ende Mai müssen auch die restlichen etwa 40'000 Flüchtlinge aus dem Kosovo die Schweiz verlassen. Deren Rückführung wird die Behörden des Bundes und der Kantone vor eine grosse Herausforderung stellen. Für den Vollzug sind in erster Linie die Kantone zuständig. Aus diesem Grund hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement ein Strategiepapier verfasst. Dieses wird von der Bündner Regierung begrüsst, wenn es auch arg spät kommt. Die Bereitschaft zur Rückkehr sei in letzter Zeit stark abgeklungen und der Hoffnung gewichen, weiterhin in der Schweiz bleiben zu können. Diese Entwicklung rühre von falschen Signalen wie u.a. der "Humanitären Aktion 2000" des Bundes her. Diese seien dringend zu korrigieren. Damit eine rasche Rückkehr der Kriegsvertriebenen erreicht und bei Rückführungen auf polizeiliche Gewalt verzichtet werden könne, müssten die betroffenen Menschen nochmals nachdrücklich auf die Vorteile der freiwilligen Rückkehr hingewiesen werden. Die Rückreisen hätten primär auf dem Luftweg zu erfolgen.

Arge-Alp-Projekte ins Interreg-III-Programm der EU einbinden

Mit dem Programm Interreg fördert die EU seit 1991 die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg. Und die Schweiz macht mit. Interreg-III bezieht sich auf den Zeitraum 2000 bis 2006. Die EU fördert damit neben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch Kooperationsprojekte mehrerer Länder in einem grösseren zusammenhängenden Gebiet. Dabei wird auch die Zusammenarbeit verschiedener Regionen Europas mit ähnlichen Problemen und Möglichkeiten unterstützt.
Seit 1972 arbeiten elf Regionen aus Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz im Rahmen der Arge Alp zusammen. Das Ziel besteht in der nachhaltigen Entwicklung des alpinen Lebens- und Wirtschaftsraums. Interessen und Arbeitsweise der Arge Alp entsprechen zweifellos den Vorgaben des Programms Interreg. In diesem Sinn beantragt die Bündner Regierung bei Bundesrat Pascal Couchepin, die Anliegen und Schwerpunkte der Arge Alp so zu berücksichtigen, dass die EU deren Projekte ins Interreg-Programm aufnehmen und mitfinanzieren kann.

Forstinspektorat heisst neu "Amt für Wald"

Mit Wirkung ab 3. April 2000 wird das Forstinspektorat Graubünden umbenannt in Amt für Wald. Die italienische Bezeichnung lautet "Ufficio forestale", die romanische "Uffizi forestal".

Aus den Gemeinden

Das Projekt für den Ausbau eines Klassenzimmers Phil I in ein Klassenzimmer Phil II in der Schule Filisur wird genehmigt (anrechenbare Kosten 10'000 Franken, Kantonsbeitrag 20 Prozent).
Das Projekt für den Neubau eines Doppel-Kindergartens in Rhäzüns wird gutgeheissen (anrechenbare Kosten 786'000 Franken, Kantonsbeitrag 40 Prozent).
Die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Disentis/Mustér und Sils i.E./Segl werden mit Vorbehalten genehmigt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 6.4 Mio. Franken freigegeben (Baumeister- und Belagsarbeiten sowie Leitschranken und Zäune beim Anschluss Medels-Splügen West A13c, Bauarbeiten an der Lugnezerstrasse Val Pigeinas-Farmarins, Bauarbeiten an der Brigelserstrasse Lehnenbrücke Acla Beer und neuer Radweg entlang der Berninastrasse zwischen Parkplatz Punt Muragl und Anschluss Pontresina Nord).

Personelles

Gabriela Huber, geb. 1967, von und in Luzern, wird juristische Mitarbeiterin mit einem 70-Prozent-Pensum beim Sanitätsdepartement. Sie beginnt Anfang Juli 2000.
Fernando Guntern, geb. 1968, von Biel VS, wohnhaft in Domat/Ems, wird Informatik-Revisor bei der Finanzkontrolle. Er tritt seine Stelle Anfang Juli 2000 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel