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Der Orkan "Lothar" fegte am 26. Dezember 1999 auch übers Mittelland und die Innerschweiz, wo er schwere Schäden an Wald, Gebäuden und Infrastrukturen anrichtete. Graubünden übt Solidarität und hilft bei den Aufräumarbeiten tatkräftig mit.
In den vom Orkan "Lothar" heimgesuchten Wäldern sind etwa zehn Millionen Kubikmeter Holz im Wert von rund einer Milliarde Franken beschädigt worden. Auf rund 450 Mio. Franken werden die Schäden an Gebäuden und Mobiliar veranschlagt. Hinzu kommen jene an der Infrastruktur von Bahnen und Energieanlagen.

Profis gefragt

Insgesamt etwa 250 Forstleute aus Graubünden sind bereit, die stark betroffenen Kantone beim Bewältigen der Schäden zu unterstützen. Es handelt sich dabei um Forstbetriebs-Gruppen bestehend aus Förstern, Forstwarten und Waldarbeitern sowie um Forstunternehmungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind bereits rund 100 Arbeitskräfte in den Kantonen Zürich, Luzern, Zug, Aargau und Schaffhausen im Einsatz. Weil die Aufräumarbeiten im Wald äusserst gefährlich sind, können sie nur von ausgewiesenen Fachkräften bewältigt werden. Die Gesamtkoordination liegt beim Forstinspektorat, die Arbeitskräfte werden durch den Waldwirtschaftsverband SELVA vermittelt. Bei dieser Aktion geht es um ein Zeichen der Solidarität. Der Kanton Graubünden durfte in früheren Jahren bei Naturkatastrophen mehr als einmal Hilfe von anderen Kantonen in Anspruch nehmen. Im vorliegenden Fall ist er vom Orkan verschont geblieben. In Graubünden besteht zur Zeit ein Holznutzungs-Stopp. Dieser bildet einen Beitrag dazu, die Holzmengen zu reduzieren, die auf den Markt kommen.

Auch Zivilschutz ist bereit

Sollten seitens der betroffenen Kantone Anfragen um weitere Hilfeleistungen eintreffen, würde Graubünden für gewisse Instandstellungs- und Aufräumarbeiten auch Zivilschutz-Formationen zur Verfügung stellen. Die Hilfeleistung einer Einsatzformation wäre dabei auf höchstens fünf Tage begrenzt.

Neuer Schweizer Pass wird begrüsst

In den nächsten Jahren soll ein neuer Pass geschaffen und die Laufzeiten von Pass und Identitätskarten sollen vereinheitlicht werden. Der heutige Schweizer Pass stammt aus dem Jahr 1985. Er entspricht nicht mehr den internationalen Standards und ist nicht maschinenlesbar.
Die Regierung begrüsst die Bestrebungen des Bundes, einen neuen Schweizer Pass zu schaffen und die Rechtsgrundlagen für Pässe und Ausweispapiere in einem Gesetz zu regeln. Obwohl der 1985 in Verkehr gesetzte Pass von hoher Fälschungssicherheit ist, tauchen in letzter Zeit relativ häufig Verfälschungen auf. Insbesondere werden Bilder ausgewechselt, Totalfälschungen sind selten. Aus Sicherheitsgründen soll in den nächsten Jahren ein neuer Pass geschaffen werden. Er soll dem internationalen Format angepasst werden und maschinenlesbar sein. Es ist ferner vorgesehen, die Verfahren, um einen Pass und eine Identitätskarte (IDK) zu beantragen, ebenso zu vereinheitlichen wie die Gültigkeitsdauer der beiden Ausweise (zehn Jahre für Erwachsene). Neu soll nicht mehr der Heimat-, sondern analog zum Ausland nur noch der Geburtsort eingetragen werden. Der sog. Kindereintrag im Ausweis eines Elternteils entfällt, Kinder sollen zwingend einen eigenen Pass erhalten. Der neue Pass soll 2003 eingeführt werden und dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

"Infostar", das neue digitale Zivilstands-Register

Unter der Bezeichnung "Infostar" (informatisiertes Standesregister) will der Bund voraussichtlich ab 2002 ein gesamtschweizerisches elektronisches Zivilstands-Register einführen. Dieses umfasst auch eine zentrale Datenbank, die von Bund und Kantonen gemeinsam geführt werden soll. Diese Neuerung setzt eine Änderung des Zivilgesetzbuchs voraus. Die Regierung begrüsst die Absicht, die Papierregister durch eine elektronische Datenbank abzulösen. Hingegen wird beantragt, dass der Bund die Entwicklungskosten vollumfänglich übernimmt, ohne sie den Kantonen und Benützenden weiter zu belasten.

Aus den Gemeinden

Die Gemeindeverfassung von Pigniu/Panix sowie die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Masein und Savognin werden genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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