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In der Volksschul-Oberstufe soll ein Sprachenunterricht angeboten werden, der sich an aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen orientiert.
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für eine Teilrevision der Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz. Das Hauptziel der vorgeschlagenen Neuerungen besteht darin, in allen Sprachregionen des Kantons für die Schülerinnen und Schüler der Volksschul-Oberstufe im Bereich der Sprachen ein an den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen orientiertes Unterrichtsangebot bereitzustellen. Zudem soll die im Oberstufen-Konzept vorgesehene Durchlässigkeit zwischen Real- und Sekundarschule auch nach dem Ausbau des Sprachenangebots gewährleistet bleiben. Neben dem "klassischen" Sprachenunterricht sollen auch alternative Unterrichtsformen (Immersion, Intensivkurse, Aufenthalte im Sprachgebiet etc.) ausgebaut werden.
Das zukünftige Sprachenkonzept für die Bündner Volksschule fusst auf folgenden Elementen:
- Eine Kantonssprache während der ganzen Volksschulzeit für alle.
- Eine zusätzliche Kantonssprache als Zweitsprache vom vierten bis neunten Schuljahr für alle (Zweitsprache Romanisch ab dem ersten Schuljahr möglich).
- Englisch vom siebenten bis neunten Schuljahr für alle.
- Spezielle Wahlfach-Angebote auf der Volksschul-Oberstufe für jene Landessprachen, die nicht als Pflichtfächer angeboten werden.
In allen Regionen des Kantons ermöglicht das Sprachenangebot der Volksschul-Oberstufe, Englisch einzuführen und die Kantonssprachen intensiv zu fördern, ohne dadurch das Französische zu verdrängen.

Psychiatrische Kliniken und kantonale Wohnheime verselbstständigen

Heute sind die kantonalen Psychiatrischen Kliniken Waldhaus Chur und Beverin Cazis und auch die diversen kantonalen Wohnheime Dienststellen der kantonalen Verwaltung. Diese Organisations- und Rechtsform genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr, weshalb sie als Betriebsgesellschaft verselbstständigt werden sollen. Künftig können nämlich nur noch Leistungsanbieter bestehen, die fähig sind, ihre Strukturen rasch und flexibel, leistungs- und marktorientiert zu verändern. Das neu geplante eigenverantwortliche Unternehmen soll für den Kanton den Auftrag ausführen, die psychiatrische Versorgung im Kanton sicherzustellen. Die Betriebsgesellschaft wird nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Als Rechtsform ist die selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts vorgesehen. Die Immobilien bleiben im Besitz des Kantons und werden von der Betriebsgesellschaft gemietet. Die Regierung gibt die Vernehmlassung über ein entsprechendes Gesetz frei, die Frist läuft bis Ende August 2000.

Vernehmlassung an den Bund

Gegenüber Bundesrätin Ruth Metzler nimmt die Regierung Stellung zum Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen". Die Regierung ist sehr besorgt über die Kostenentwicklung der letzten Jahre und anerkennt deshalb den politischen Willen des Bundesrats, die Ausgaben zu verringern. Das Ziel besteht darin, die Ausgaben im Asylbereich ab 2001 wieder unter die Grenze von einer Milliarde Franken zu senken. Mit den beabsichtigten Sparmassnahmen muss indessen nach Auffassung der Regierung ein tatsächlicher Ausgabenverzicht und nicht - wie beim Stabilisierungsprogramm 1998 - bloss eine Verschiebung auf andere Kostenträger angestrebt werden. Die Regierung vermisst im Bericht konkrete Hinweise, wie die Zielvorgaben erreicht werden sollen. Insbesondere wird nicht klar dargestellt, wo und in welchem Umfang namhafte Einsparungen erzielt werden können. Die Regierung ortet das grösste Einsparungspotenzial bei einer Verkürzung der Verfahren. Ein wichtiger Aspekt ist auch der Wegweisungs-Vollzug, der heute völlig ungenügend ist.

Aus Regionen und Gemeinden

Die Teilrevision der Kreisverfassung des Kreises Churwalden wird genehmigt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von 2.6 Mio. Franken freigegeben (Jahrestranche Gesamtprojektleitung Umfahrung Flims, Strassenerneuerung Sils i.D. innerorts, neue Sickerleitung zwischen Coms und Flerden, Belagsarbeiten an der alten N13 zwischen Nollabrücke und Hinterrheinbrücke sowie Instandsetzung und Verstärkung der Muranzinabrücke Era Veglia am Umbrailpass).
Personelles
- Margaretha Florin-Kurth, geb. 1963, von Klosters und Attiswil BE, wohnhaft in Chur, wird Mittelschullehrerin für Pädagogik an der Bündner Frauenschule. Sie tritt ihr 50-Prozent-Pensum Anfang September an.
- Curdin König, geb. 1967, von Scuol und Tarasp, wohnhaft in Chur, wird Stabsmitarbeiter Planung und Controlling bei der Standeskanzlei. Er beginnt Anfang September.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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