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Unter der Leitung von Grossrat Walter Gartmann, Vals, und im Beisein von Regierungsrat Claudio Lardi, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes, hat kürzlich eine grossrätliche Vorberatungskommission die Teilrevision der Verordnung über die Talschaftssekundarschulen im Kanton Graubünden behandelt. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, und sie empfiehlt dem Grossen Rat, diese in der kommenden Januarsession zu behandeln.
Im Zentrum der Teilrevision steht die Erweiterung des Bildungsangebotes der Talschaftssekundarschulen. Aufgrund des neuen Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) eröffnet sich für die dritte Klasse der Talschaftssekundarschulen die Gelegenheit, eine "classe preliceale" zu führen. Mit diesem Angebot einer einjährigen gymnasialen Vorbildung soll u.a. die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Schülerinnen und Schüler ein Jahr länger in ihrem Tal bleiben und nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung in der Regel ohne Verlust eines Schuljahres in die vierte Klasse eines Bündner Gymnasiums übertreten können. Ein weiterer Schwerpunkt der Teilrevision bildet der Ersatz des veralteten Beitragssystems für die Talschaftssekundarschulen durch eine transparente und leistungsorientierte Pauschalsubventionierung.
Die Kommission hat die Vorlage mit einer Änderung zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Sie teilt mit der Regierung die Auffassung, dass die Teilrevision notwendig ist, um die bewährte Talschaftssekundarschul-Verordnung den neuen Bedürfnissen anzupassen.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungskommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungskommission
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