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Die Regierung genehmigt die Jagdbetriebs-Vorschriften 2001. Diese regeln den Jagdbetrieb und bestimmen, welche Tiere erlegt werden dürfen. Die bedeutendsten Neuerungen betreffen das Jagen von Rehen. Das entsprechende Jagdkonzept wird weiterentwickelt und regional flexibler ausgestaltet, nachdem die strengen Winter 1998/99 im nördlichen Kantonsteil und 2000/01 im südlichen Kantonsteil deutliche Spuren bei den Rehbeständen hinterlassen haben. Kleinere Änderungen betreffen überdies die Gäms- und die Niederjagd. Die neuen Jagdbetriebs-Vorschriften werden im kantonalen Amtsblatt publiziert.

Letzte Frist für Abfallgebühren der Gemeinden: Ende März 2002
Das übergeordnete Recht schreibt zwingend vor, dass die Entsorgung von Siedlungsabfällen durch kostendeckende und verursachergerechte Gebühren oder andere Abgaben zu finanzieren ist. Die Regierung hat im Dezember 1998 den Bündner Gemeinden eine Frist von zwei Jahren gesetzt, um Abfallgebühren einzuführen. Von den 212 Gemeinden verfügen mittlerweile 176 Gemeinden mit 92 Prozent der Bevölkerung über mengenabhängige Abfallgebühren resp. haben deren Einführung beschlossen. In 36 Gemeinden bestehen noch immer keine gesetzeskonforme Regelungen resp. solche, die bundesrechtswidrig sind. Aus diesem Grund setzt die Regierung den säumigen Gemeinden eine Nachfrist bis Ende März 2002. Verstreicht diese ungenutzt, wird die Regierung für die säumigen Gemeinden auf dem Weg der sog. Ersatzvornahme eine Gemeinde-Gebührenordnung erlassen, die im Einklang mit dem Bundesrecht steht. Die Kosten dafür hätten die säumigen Gemeinden zu tragen.

Rumantsch Grischun ab Juli 2001
Am 10. Juni hat das Bündner Stimmvolk einer Änderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte zugestimmt. Damit wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die romanischen Abstimmungsunterlagen künftig nicht mehr in den beiden Idiomen Ladin und Sursilvan, sondern in Rumantsch Grischun aufzulegen. Schon in der Novembersession 2000 hatte der Grosse Rat die Grundlage dafür geschaffen, dass das Bündner Rechtsbuch in Rumantsch Grischun geführt werden kann. Auf Anfang Juli setzt die Regierung die Neuerungen in Kraft. Die Übersetzung des Rechtsbuchs wird bis Ende 2004 dauern. Bis dahin soll das ganze Rechtsbuch (rund 3'000 Seiten) in gedruckter und in elektronischer Form in Rumantsch Grischun zur Verfügung stehen. In der Übergangszeit werden die beiden romanischen Ausgaben in einer Mischform vorliegen. Abstimmungsunterlagen in Rumantsch Grischun werden erstmals für den kantonalen Urnengang vom 2. Dezember 2001 aufgelegt. Gleichzeitig werden die Übersetzungs-Weisungen der Regierung dahingehend angepasst, dass Rumantsch Grischun nun im gesamten amtlichen romanischen Schriftverkehr angewendet wird.

Investitionsbeitrag an die RhB
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat dem Kanton einen Entwurf für die Investitionshilfe-Vereinbarungen 31 bis 33 der Rhätischen Bahn (RhB) im Betrag von 21.7 Millionen, 13.5 Millionen und 5.9 Millionen Franken unterbreitet. Diese umfassen jedoch nur drei der insgesamt neun angemeldeten Objekte. Das BAV führt dazu aus, dass die Finanzierungsvereinbarungen für die restlichen Projekte erst abgeschlossen werden könne, wenn das BAV die Höhe der Resttranche aus dem achten Rahmenkredit mitgeteilt habe. Die Regierung erachtet dieses Vorgehen des Bunds als unverständlich. Es verletze klar die staatsvertragliche Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Graubünden wie auch die vom BAV genehmigte Vereinbarung zwischen der RhB und den SBB bezüglich Bahn 2000, erste Etappe. Um die nötigen Investitionsvorhaben der RhB indessen nicht zu gefährden, werden die Investitionshilfe-Vereinbarungen 31 bis 33 trotzdem genehmigt und unter dem Vorbehalt unterzeichnet, dass die übrigen Partner diese mitunterzeichnen.

Aus den Gemeinden
Das Projekt für den Neubau des Gemeindezentrums Trun mit Schulsporthalle wird definitiv genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von annähernd 2.9 Millionen Franken wird ein Kantonsbeitrag von 25 Prozent zugesichert.

Personelles
Ende Juni treten die folgenden kantonalen Angestellten in den Ruhestand, denen die Regierung für ihre Dienste dankt, die sie dem Kanton geleistet haben:
- Ludwig Bearth, Chur, Leiter Lehrlingsausbildung beim Tiefbauamt,
-Aurelio Ciocco, Mesocco, Kreisförster des Kreises Moesa,
-Anton Demarmels, Chur, Abwart der Sozialversicherungsanstalt, und
- Johann Martin Grass, Igis, Jagdaufseher.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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