Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Nachdem der Bergeller Wolf seit dem vergangenen Frühjahr 50 Schafe gerissen hat, hat die Bündner Regierung beschlossen, den Abschuss des Wolfes zu bewilligen.
Das Konzept Wolf Schweiz des dafür verantwortlichen Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat für den Fall, dass einwandernde Wölfe untragbare Schäden an Kleinvieh verursachen, deren Abschuss vorgesehen. Die Kantone sind zuständig für die Erteilung der Abschussbewilligung und deren Umsetzung. Diese kann aber nur dann erteilt werden, wenn die im BUWAL- Konzept genannten Rahmenbedingungen erfüllt werden. Im Bezug auf die Schäden an Kleinvieh hat das BUWAL klare Vorgaben erlassen. Sofern ein Wolf während der Sömmerungszeit auf Alpweiden mehr als 50 Nutztiere tötet, können die zuständigen Kantone dessen Abschuss bewilligen.
Im Bergell hat der Wolf seit dem vergangenen April bei 14 Angriffen nachweislich 50 Schafe und Lämmer gerissen. Dazu kommen mehrere verletzte Schafe. Weitere Tiere werden noch immer vermisst. Gerissene Tiere werden vom Bund bzw. Kanton entschädigt. Es sind aber nicht nur die Tierverluste, die die Bergeller Bauern zu beklagen haben. Vielmehr machen ihnen die notwendig gewordene intensive Überwachung der Schafe und die latent vorhandene Unsicherheit für ihre Tiere zu schaffen. Dabei werden sie von Spezialisten der vom Bund beauftragten Forschungsgruppe für das Management der Grossraubtiere (KORA) mit Rat und Tat unterstützt. Mit Elektrozäunen und einer intensiven Behirtung der Schafherden wurde versucht, dem Wolf den Zugang zu den Schafherden zu erschweren. Trotz der zumutbarerweise ergriffenen Schutzmassnahmen ist es dem Wolf immer wieder gelungen in Schafherden einzudringen und Tiere zu reissen.
Die Bündner Regierung hat aufgrund der vorliegenden Tatsachen, in Absprache mit dem BUWAL und unter Berücksichtigung Wolfskonzeptes beschlossen, eine Abschussbewilligung für den Bergeller Wolf zu erteilen. Nur so kann künftig ein Klima des Dialogs und des Vertrauens und damit der Zusammenarbeit aufrecht erhalten werden. Mit der Ausführung der Aktion wurde das Jagd und Fischereiinspektorat betraut.

Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Jagd- und Fischereiinspektorat
Neuer Artikel