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Auswertung der Vernehmlassung ist abgeschlossen

Interessierte Personen und Gruppierungen haben sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens rege zum Entwurf für eine neue Kantonsverfassung geäussert. Die Vernehmlassung dauerte bis Ende März 2001. Die Regierung konnte kürzlich die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen. Das Vernehmlassungsergebnis zeigt, dass die Kantonsverfassung "auf gutem Weg" ist.

Von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements Graubünden

Über 500 interessierte Personen und Gruppierungen haben die Möglichkeit genutzt, ihre Meinung zum Vernehmlassungsentwurf der Verfassungskommission einzubringen. Die Volksdiskussion zum Entwurf für eine neue Kantonsverfassung hat sich als grosser Erfolg erwiesen. Erfüllt hat sich dabei die Hoffnung der Regierung auf eine rege Teilnahme der Bevölkerung: fast die Hälfte aller Antworten wurden nämlich von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Mehr als 230 Personen äussern sich zum Entwurf als Ganzes oder zu einzelnen Punkten. Das Verfassungssekretariat hat sämtliche Eingaben erfasst und ausgewertet. Die Regierung hat den Auswertungsbericht zur Kenntnis genommen.

Die Auswertung zeigt, dass der Entwurf für eine neue Kantonsverfassung mehrheitlich auf Zustimmung stösst. Der Entwurf, den eine 30-köpfige Verfassungskommission erarbeitet hat, wird allgemein als gute und taugliche Grundlage für die weiteren Arbeiten betrachtet. Eine völlige Überarbeitung oder gar einen Marschhalt verlangen nur vereinzelte Stellungnahmen. Die grundsätzliche Zustimmung schliesst jedoch Kritik in Einzelpunkten nicht aus. Auf die Hauptpunkte, zu denen unterschiedliche Auffassungen geäussert wurden, werde ich in späteren Beiträgen eingehen. Es sind dies speziell das Sprachenrecht, das Wahlverfahren für den Grossen Rat oder etwa die Gliederung des Kantons.

Gute Noten erhält der Entwurf der Verfassungskommission in Bezug auf Sprache und Stil. Fast alle Stellungnahmen bezeichnen den Text als klar und verständlich. Auch die sprachliche Gleichstellung von Frau und Mann wird positiv beurteilt. Verbesserungsvorschläge sind insbesondere zur romanischen und italienischen Fassung eingegangen. 97 Prozent der Stellungnahmen sind der Ansicht, dass die Gliederung des Entwurfs das Verständnis für die Verfassung erleichtert.

Die Verfassungskommission will mit einer sogenannten "Vollverfassung" die Staatlichkeit des Kantons Graubünden zeigen und den Handlungsspielraum selbstbewusst nutzen. Den gleichen Ansatz haben bislang alle Kantone gewählt. Das Vernehmlassungsverfahren hat gezeigt, dass dieser Ansatz mehrheitsfähig ist. Eine Beschränkung auf eine Minimalverfassung im Sinne eines Organisationsstatuts wird von keiner Seite verlangt. Nur etwa ein Fünftel der Stellungnahmen bemängelt, dass der Entwurf Bestimmungen enthalte, die auf Gesetzesstufe geregelt werden können.

Eine deutliche Mehrheit spricht sich für eine Regelung der Grundrechte in der Kantonsverfassung aus, da es sich um klassisches Verfassungsrecht handelt. Eine Minderheit wünscht einen Verzicht auf kantonale Grundrechte und will auf das Wiederholen der Garantien der Bundesverfassung verzichten. Weitgehend unbestritten ist auch die Aufnahme eines Katalogs mit den wichtigsten öffentlichen Aufgaben. Allerdings vermissen einige Vernehmlasser eine klare Kompetenzordnung.

Gemeinsam soll eine moderne, bürgernahe und zukunftsgerichtete Verfassung für unseren Kanton geschaffen werden. Diesen Auftrag haben die Stimmberechtigten mit ihrem Grundsatzentscheid vom 28. September 1997 der Regierung und dem Grossen Rat erteilt. Die Totalrevision bietet die umfassende Gelegenheit, Reformen und Anpassungen dort vorzunehmen, wo die geltende Verfassung nicht mehr zeitgemäss ist. Die neue Verfassung muss die Grundlage für das Lösen von jetzigen und zukünftigen Problemen sein.

Mitteilung an die Medienschaffenden:
Dies ist die erste Mitteilung einer Serie von insgesamt vier Mitteilungen. In den weiteren Mitteilungen werden die Ergebnisse zu inhaltlichen Fragen wie Sprachenrecht, Schaffung von Regionen, Reform der Volksrechte, Wahlverfahren vorgestellt sowie das weitere Verfahren erläutert.

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
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