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Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rates beantragt dem Grossen Rat, der Initiative für tragbare Krankenkassen-Prämien einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Der Gegenvorschlag orientiert sich direkt an der Prämienbelastung der Bevölkerung und stellt sicher, dass die jährliche Belastung in tragbaren Grenzen gehalten wird. Die Initiative knüpft am Ausschöpfungsgrad der Bundesmittel an (mindestens 75 Prozent), was - wie die Vergangenheit gezeigt hat - als Steuerungsgrösse für die Prämienverbilligung ungeeignet ist.

Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats befasste sich unter dem Vorsitz von Fabrizio Keller (CVP) und in Anwesenheit von Regierungsrat Peter Aliesch an zwei ganztägigen Sitzungen mit der kantonalen Volksinitiative für tragbare Krankenkassenprämien und dem dazu von der Regierung unterbreiteten Gegenvorschlag. Im Weiteren behandelte sie die Vorlage der Regierung für eine zusätzliche Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung.

Die Vorberatungs-Kommission ist mit der Regierung und den Initiantinnen und Initianten einig, dass in Zukunft zusätzliche Mittel für die Prämienverbilligung erforderlich sind, um Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Prämie in ausreichendem Umfang zu verbilligen. Der Mitteleinsatz für diese Zielerreichung wird aller Voraussicht nach auch in Zukunft ansteigen. Diesem Umstand trägt die Initiative zu wenig Rechnung. Der von der Vorberatungs-Kommission dem Grossen Rat unterbreitete Gegenvorschlag ist wirkungsorientiert. Er unterscheidet sich von der Initiative darin, dass im Gesetz statt des Ausschöpfungsgrads der Bundesbeiträge der maximale Anteil der Krankenkassen-Prämien in Abhängigkeit vom anrechenbaren Einkommen eines Haushalts festgeschrieben wird. Mit Prämienverbilligungs-Beiträgen vergünstigt wird jener Anteil der Gesamtprämie, der den maximal zumutbaren Selbstbehalt eines Haushalts übertrifft. Die Höhe der Selbstbehalte bildet damit die entscheidende Massgrösse für die sozialpolitische Steuerung der individuellen Prämienverbilligung (IPV). Das erforderliche IPV-Volumen und damit auch der notwendige Ausschöpfungsgrad des Bundesbeitrags ist eine Folgegrösse. Das Volumen ergibt sich aus der Differenz zwischen der Prämienhöhe und dem Selbstbehalt aller Haushalte. Der jährliche Prämienanstieg wird für die unterstützte Bevölkerung mit entsprechend steigenden IPV-Beiträgen ausgeglichen. Der Selbstbehalt soll für anrechenbare Einkommen bis 10'000 Franken höchstens fünf Prozent betragen und davon ausgehend für jede weitere Einkommenskategorie von 10'000 Franken um höchstens je ein Prozent bis maximal zehn Prozent steigen. Eine Kommissionsminderheit beantragt, den höchstzulässigen Selbstbehalt für anrechenbare Einkommen bis 60'000 Franken gegenüber dem Antrag der Regierung um jeweils einen Prozentpunkt tiefer anzusetzen. Die Satzspanne für den Selbstbehalt liegt danach zwischen vier (statt fünf) und maximal zehn Prozent.

Die Vorberatungs-Kommission und die Regierung erachten den Ausschöpfungsgrad der Bundesmittel als ungeeignete Massgrösse, um die Prämienbelastung der Haushalte in tragbaren Grenzen zu halten. Mit der Vorgabe eines bestimmten Ausschöpfungsgrads, wie dies vom Initiativkomitee gefordert wird, hat die Bevölkerung keine Garantie, dass Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen genügend Prämienverbilligungs-Beiträge erhalten, da die Initiative keine Belastungsgrenzen der Haushalte vorsieht.

Der gesamte Bedarf an IPV-Mitteln würde bei Annahme des Gegenvorschlags in der von der Kommissionsmehrheit beantragten Ausgestaltung per 2003 voraussichtlich auf rund 60 Millionen Franken (Ausschöpfungsgrad 66 Prozent, heute 55 Prozent), per 2004 auf 63.5 Millionen (Ausschöpfung 69 Prozent) und per 2006 auf über 70 Millionen Franken (Ausschöpfung 75 Prozent) steigen.

Hauptpunkte des von der Initiative unabhängigen Teils der KPVG-Revision bilden die Umsetzung der KVG-Änderungen vom 24. März und vom 6. Oktober 2000, die Einführung der vollständigen Übernahme der Prämien für Personen mit öffentlicher Unterstützung oder Mutterschaftsbeiträgen und die Einführung der Gemeindebeteiligung von 20 Prozent des Kantonsbeitrags an der Prämienverbilligung, um eine Lastenverschiebung von den Gemeinden zum Kanton zu vermeiden. Diese Revisionspunkte erfordern zusätzliche IPV-Mittel in der Grössenordnung von vier bis fünf Millionen Franken. Der Ausschöpfungsgrad der Bundesbeiträge erhöht sich dadurch jährlich um weitere rund fünf Prozentpunkte.

Die Vorberatungs-Kommission erachtet die von der Regierung beantragten Revisionspunkte zur Umsetzung der KVG-Änderungen als zweckmässig. Sie befürwortet auch die Einführung der vollständigen Übernahme der Prämien für Personen mit öffentlicher Unterstützung und mit Mutterschaftsbeiträgen. Geteilter Meinung ist sie in der Frage, ob eine Gemeindebeteiligung an der Prämienverbilligung eingeführt werden soll.

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Oktobersession behandeln. Voraussichtlich werden diese Vorlagen am 3. März 2002 dem Volk zu Abstimmung vorgelegt.

Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
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