Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
In einem Schreiben ans "Comite Na agl art. 23" erläutert die Regierung die Sach- und Rechtslage betreffend das Verwenden von Rumantsch Grischun als Amtssprache.

Das Bündner Stimmvolk hat am 10. Juni 2001 einer Teilrevision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR, Bündner Rechtsbuch 150.100) mit 29'398 Ja zu 14'950 Nein zugestimmt. Durch die Änderung von Artikel 23 GPR sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, die romanischen Abstimmungsunterlagen künftig nicht mehr in den romanischen Idiomen Sursilvan und Ladin, sondern in Rumantsch Grischun aufzulegen.
Bereits am 29. November 2000 hatte der Grosse Rat mit einer Teilrevision der Verordnung über die Herausgabe des neuen Bündner Rechtsbuchs und die Weiterführung der Amtlichen Gesetzessammlung (Änderung von Artikel 1, Absätze 2 und 3, Bündner Rechtsbuch 180.100) die Grundlage dafür geschaffen, dass das Bündner Rechtsbuch in romanischer Sprache in Rumantsch Grischun geführt werden kann.
Beide Teilrevisionen wurden am 26. Juni von der Regierung auf Anfang Juli 2001 in Kraft gesetzt. Im gleichen Beschluss hat die Regierung auch eine Verordnung betreffend die Verwendung von Rumantsch Grischun für die romanischen Abstimmungsunterlagen und das romanische Bündner Rechtsbuch erlassen und ebenfalls auf Anfang Juli 2001 in Kraft gesetzt.
Ab 1. Juli 2001 wird somit im romanischen Bereich Rumantsch Grischun als kantonale Rechtssprache verwendet. Das Recht bildet Grundlage für das staatliche Handeln und die Tätigkeiten der Verwaltung. Es drängte sich deshalb auf, dass auch für den gesamten amtlichen Schriftverkehr des Kantons im Romanischen Rumantsch Grischun verwendet wird. Die Regierung hat dies mit Beschluss vom 26. Juni durch eine Änderung von Artikel 4 der Übersetzungsweisungen verfügt.
Dieser Schritt stellt eine logische und konsequente Fortsetzung der bisherigen Politik der Regierung in diesem Bereich dar. Bereits mit Beschluss vom 17. Dezember 1996 hatte sie sich nämlich für Rumantsch Grischun als Amtssprache ausgesprochen und die Weisungen betreffend Übersetzung von amtlichen Texten in die italienische und romanische Sprache entsprechend geändert. In Artikel 4 der Weisungen wurde dabei das Verwenden von Rumantsch Grischun im Verhältnis zu den beiden Idiomen so geregelt, dass Übersetzungen von Texten, die für den ganzen Kanton von Bedeutung sind, ins Rumantsch Grischun erfolgen. Sofern die Übersetzungen an Regionen, einzelne Gemeinden oder einzelne Bürgerinnen und Bürger richten, können auch die Idiome verwendet werden. Der Übersetzungsdienst hat bei Übersetzungen an Einzeladressaten von dieser Kann-Bestimmung Gebrauch gemacht. Nachdem nun Rumantsch Grischun durch übereinstimmende Beschlüsse des Volks, des Grossen Rats und der Regierung zur massgeblichen Rechtssprache geworden ist, war die Aufhebung dieser Ausnahmeregelung unumgänglich.
Das "Comite Na agl art. 23" hat der Regierung Mitte Juli in einem Schreiben vorgeworfen, sie hätte mit der am 26. Juni 2001 verfügten Verwendung von Rumantsch Grischun für den gesamten amtlichen Schriftverkehr des Kantons nicht an Zusicherungen gehalten, die sie im Vorfeld der Volksabstimmung vom 10. Juni abgegeben habe.
Die Regierung hat ihre Absichten und Konsequenzen der Änderungen von Artikel 23 GPR sowie der Verordnung über die Herausgabe des neuen Bündner Rechtsbuchs und die Weiterführung der Amtlichen Gesetzessammlung immer transparent gemacht und geradlinig verfolgt. So wurde in der Botschaft an den Grossen Rat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es mit der Wahl des Rumantsch Grischun möglich wird, sich auf eine romanische Sprachform zu konzentrieren und diese gezielt als Rechts- und Verwaltungssprache auszubauen. Auch die Erläuterungen zur kantonalen Volksabstimmung vom 10. Juni enthielten einen solchen Hinweis, indem ausgeführt wurde, dass die Revision auch eine einheitliche romanische Rechts- und Verwaltungssprache schaffen soll.
Die Regierung legt im Übrigen Wert auf die Feststellung, dass die Umsetzung der neuen Praxis insbesondere mit Vertreterinnen und Vertretern von romanischsprachigen Gemeinden im Sinne einer Begleitmassnahme erörtert wird.

Kulturbeiträge
Es werden Beiträge und Defizitgarantien im Gesamtbetrag von 217'500 Franken an die folgenden kulturellen Werke und Veranstaltungen geleistet:
- Projekt "200 Jahre Kanton Graubünden (1803-2003): Aufarbeitung der Aktenbestände der Helvetik und Ausstellung zum Jubiläumsjahr" des Staatsarchivs Graubünden,
- Ankauf von drei Steindrucken (Lithos) und zwei Acrylbildern auf Karton von Dea Murk,
- Herausgabe eines Sammelbands ausgewählter Schriften von Pater Iso Müller,
- Herausgabe des Buchs "Frenzi" mit Kurzgeschichten von Silvio Camenisch,
- Herausgabe des Bild-Text-Bandes "Regenlachen - Sonnenlachen" von Hans Domenig (Fotos) und Hans Ruedi Fischer (Texte),
- Elfte Romanische Literaturtage Domat/Ems (9. bis 11. November 2001),
- Elfte Weltfilmtage Thusis (24. bis 28. Oktober 2001),
- Einzelausstellung "Inferno" von Christoph Draeger im September/Oktober 2001 in der Roebling Hall in New York,
- Teilnahme an einer Gruppenausstellung von Gabriela Gerber und Lukas Bardill vom 12. Oktober bis 1. Dezember 2001 in der Kunsthalle Winterthur mit der fotografischen Arbeit "Warten auf den Superstar",
- Ausstellung "between the balance" von Jürg Moser im November 2001 in der Galerie Luciano Fasciati in Chur und Herausgabe einer bezüglichen Publikation,
- Konzerte "Drei mystische Erstaufführungen" des Konzertchors Graubünden vom 16. bis 25. November 2001 in Chur, Zug und Luzern,
- Aufführungen des Musicals "Brischa, stria!" von Gion Tschuor Ende Oktober/Anfang November 2001 durch den Chor mischedau Rueun,
- Fünf Konzerte des Ensembles Prisma Ende Dezember 2001 im Kanton, und
- Uraufführung des Konzerts für zwei Klaviere und Orchester opus 149 von Gion Antoni Derungs unter der Leitung von Simon Camartin am 20. November 2001 in Kiew.

Aus Regionen und Gemeinden
Die Zivilstandsämter Bivio, Marmorera, Sur, Mulegns, Tinizong-Rona, Savognin, Cunter, Riom-Parsonz und Salouf werden mit Wirkung ab Anfang Januar 2002 zum Zivilstandsamt Surses mit sitz in Salouf zusammengeschlossen.
Unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Chur die entsprechenden Bewilligungen erteilt und der Bund die Bauvorhaben subventioniert, leistet der Kanton Beiträge im Gesamtbetrag von rund 247'000 Franken an den Umbau der Kreuzungen Quader und Untertor zu Kreiseln. Es ist vorgesehen diese beide Kreisel bis voraussichtlich im Sommer 2002 fertigzustellen.

Personelles
Folgende kantonalen Angestellten sind Ende August in den Ruhestand getreten:
- Martin Accola, Chur, Lehrer am Bündner Lehrerseminar,
- Martin Derungs, Laax, Strassenwart beim Bezirkstiefbauamt Ilanz,
- Walter Dierauer, Haldenstein, Lehrer an der Bündner Kantonsschule,
- Christian Gerber-Albietz, Fanas, Lehrer am Bündner Lehrerseminar,
- Walter Giger, Passugg-Araschgen, Lehrer an der Bündner Kantonsschule,
- Andreas Hofstetter, Landquart, Abwart im Plantahof,
- Massimo Lardi, Chur, Lehrer am Bündner Lehrerseminar,
- Hans Nydegger, St. Moritz Bad, Kantonspolizist,
- Remo Pola, Chur, Lehrer am Bündner Lehrerseminar, und
- Peter Risch, Trimmis, Lehrer an der Bündner Frauenschule.
Die Regierung dankt ihnen für ihre Dienste, die sie dem Kanton geleistet haben.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel