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An der Sondersession des Grossen Rats vom 7. September 2001 haben die Präsidenten der Fraktionen das Verhalten von Regierungsrat Peter Aliesch im Zusammenhang mit dem Fall "Papadakis" kritisch beurteilt. Dabei wurde ein Verlust der Glaubwürdigkeit und der politischen Handlungsfähigkeit festgestellt und gleichzeitig von einem Entzug des Vertrauens durch den Grossen Rat gesprochen. Diesen letzteren Umstand dokumentierten 108 Ratsmitglieder mit der Einreichung des vorliegenden Postulats, das im Wesentlichen verlangt, Regierungsrat Aliesch die Aufgabenbereiche Justiz und Polizei vollumfänglich zu entziehen.
Die Regierung übertrug bereits mit Beschluss vom 14. August 2001 im Einvernehmen die Sachgebiete Kantonspolizei und Fremdenpolizei auf das stellvertretende Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement. Sie stützte sich dabei auf Art. 26 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung (GOR). Diese Bestimmung sieht vor, dass aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Vermeidung von Interessenkollisionen, von der Aufgabenverteilung gemäss Geschäftsordnung abgewichen werden kann. Unterstützt durch die klare Haltung des Parlaments an der Sondersession will die Regierung weiterhin sicherstellen, dass wichtige Geschäfte, heikle Dossiers und auch bestimmte Routineaufgaben unbelastet, politisch effizient und glaubwürdig gegenüber dem Grossen Rat und der Öffentlichkeit vertreten werden können. Besonders betroffen ist aus Sicht der Regierung der Justizbereich mit dem Gerichtswesen, den allgemeinen Verfassungsfragen unter Einschluss der Totalrevision der Kantonsverfassung sowie den Zuständigkeiten für Strafrecht, Strafverfolgung und -vollzug. Zu den letztgenannten Bereichen gehören Strafuntersuchungen, der Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Anstalten Sennhof und Realta. Um zusätzliche Interessenkollisionen zu vermeiden, ist die Regierung bereit, die genannten Sachbereiche im Aufgabengebiet Justiz gestützt auf Art. 26 Abs. 1 GOR auf andere Departemente zu übertragen. Wie vom Grossen Rat gefordert, soll die Übertragung bis zum Ausscheiden von Regierungsrat Aliesch aus der Regierung gelten.
Im Kompetenzbereich von Regierungsrat Aliesch verbleiben somit im Wesentlichen der Aufgabenbereich Sanität mit den Sachgebieten Gesundheit und Sozialhilfe sowie in den Aufgabenbereichen Justiz und Polizei die Sachgebiete Bürger- und Zivilrecht, Strassenverkehr und Schifffahrt.
Weitergehende Massnahmen will die Regierung gestützt auf die Ausnahmebestimmung von Art. 26 Abs. 1 GOR im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht anordnen. Ebenso wenig sieht sie es als möglich und sinnvoll an, Regierungsrat Aliesch mit Sonderaufgaben zu betrauen. Die Regierung behält sich aber vor, je nach Entwicklung der Situation neue Beurteilungen vorzunehmen und geeignete Vorkehrungen zu treffen.
Die Regierung erklärt sich somit bereit, das Postulat in dem Sinn entgegenzunehmen, dass in Abweichung von Art. 25 Ziff. 2 Lit. A GOR die Sachgebiete Justiz, Strafrecht, Strafverfolgung und -vollzug vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement auf andere Departemente übertragen werden. Die organisatorischen Einzelheiten regelt die Regierung.
Hinweis: Der Wortlaut des Postulats Arquint findet sich im Internet unter www.gr.ch, Rubrik "Parlament", Unterverzeichnis "parlamentarische Vorstösse", Suchbegriff *Arquint*

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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