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Die GPK hat den Bericht (Botschaft, Heft Nr.2/2001-2002, Seite 57) vorgeprüft und nahm Einsicht in das Protokoll der Vorberatungskommission über die Sitzung vom 9. August 2001 Hiermit erstattet die GPK dem Grossen Rat im Sinne von Art. 2 Abs. 4 GPK-Reglement folgenden Mitbericht:

1. Allgemeines
Im Bericht erwähnt die Regierung, dass der Grosse Rat und die Regierung unter GRiforma sich gemeinsam an eine neue Rollenteilung herantasten müssen und dass die konkrete Rollenteilung für das Afl noch geklärt werden muss. Als nicht vereinbar mit den GRiforma-Grundsätzen erachtet die GPK die Haltung der Regierung, wonach die Regierung zur Festlegung der strategischen Ziele und der Rahmenbedingungen allein zuständig sein soll und der Grosse Rat nur indirekt auf die "Informatik" einwirken kann. Gerade unter GRiforma ist es nach Ansicht der GPK auch Sache des Grossen Rates, die strategischen Leitlinien festzulegen. Dazu braucht der Grosse Rat genügende Entscheidungsgrundlagen. Als sinnvoll würde es die GPK erachten, wenn diese von einer anders als heute zusammengesetzten Informatik-Kommission, in der beispielsweise verwaltungsunabhängige Experten und/oder Grossratsmitglieder vertreten sind, zuhanden des Grossen Rates aufbereitet würden. Im Rahmen der anstehenden Parlamentsreform wäre diese Frage näher zu prüfen und auch Mitwirkungsmöglichkeiten des Grossen Rates bei Ziel- und Strategiefestlegung zu entwickeln. Mindestens bis dahin sollte nach Ansicht der GPK der Grosse Rat das Amt für Informatik weiterhin über die GRiforma-Budgetvariante 2 steuern.

Der Bericht listet detailliert und anschaulich die heutigen Aufgaben auf und weist auf mögliche zukünftige Aufgaben hin. Insgesamt erachtet die GPK den Bericht als wertvolle Auslegeordnung für die AflAufgaben. Die Aufgaben werden aber nicht gewichtet und die Konsequenzen möglicher Aufgabenanpassungen nicht aufgezeigt. Somit kann der Grosse Rat aufgrund des Berichtes nicht beurteilen, ob das AfI die "richtigen" Aufgaben erfüllt oder Änderungen im Aufgabenkatalog vorgenommen werden müssten. Aufgrund des Berichtes hat zwar nun der Grosse Rat nähere Kenntnisse über die heutigen Afl-Aufgaben. Er kann gestützt auf diese Unterlagen aber nach wie vor nicht wie im Postulat gewünscht den politischen Leistungsauftrag für das Afl festlegen.

Gestützt auf eine vertiefte Analyse im Jahre 1995 hat die Regierung die noch heute geltende Informatik-Strategie OPTIN (Analyse und Optimierung Informatik-Einsatz) festgelegt. Die GPK erachtet OPTIN als verständliche und soweit sie es beurteilen kann auch als taugliche Strategie. Da unter GRiforma die Festlegung der strategischen Leitlinien Sache des Grossen Rates und nicht der Regierung ist, erachtet es die GPK als angebracht, dass der Grosse Rat die OPTIN-Strategie als vorderhand verbindlich erklärt. Anpassungen der Strategie bedürften zumindest der Mitwirkung durch den Grossen Rat.

Im Bericht wird der Dienststellen-Support auf den PC- und Server-Support eingeschränkt und es werden dafür verschiedene Varianten aufgezeigt. Eine eigentliche vertiefte Analyse wurde nicht vorgenommen, sondern mit der Umfrage in erster Linie der IST-Zustand und die Wünsche der Dienststellen aufgelistet. Nach Ansicht der GPK sollte die Frage, ob eine Dienststelle zentral durch das Afl betreut werden soll, nicht von deren momentanen Wünschen abhängig gemacht werden, sondern auf einer Aufgaben- und Strukturanalyse beruhen. Ziel müsste ein effizienter und kostengünstiger Support sein. Die GPK hofft, dass mit den von der Vorberatungskommission geforderten zusätzlichen Abklärungen dazu genügend Entscheidungsgrundlagen bereit gestellt werden.

Der Bericht enthält verschiedene Personal- und Anschaffungsbegehren. Mit der durch den Grossen Rat erfolgten Delegation der Stellenschaffungskompetenzen für GRiforma-Dienststellen ist grundsätzlich das Finanzdepartement für die Stellenschaffung zuständig. Die von der Vorberatungskommission beantragte Erklärung ist eine politische Willensäusserung, für den spezifischen Fall des DienststellenPC-Supportes eine Rückdelegation an die GPK vorzunehmen. Insgesamt erwartet die GPK, dass die notwendigen Stellen durch interne Stellenverschiebungen geschaffen werden.

Insgesamt beurteilt die GPK den Bericht als eine wertvolle Auslegeordnung. Er ist aber in erster Linie eine Bestandesaufnahme und weniger eine vertiefte Analyse über die AfI-Aufgaben und dessen strategische Ausrichtung. Als Entscheidungsgrundlage zur Festlegung des "politischen" Leistungsauftrages durch den Grossen Rat dürfte er allein nicht ausreichen.

Da aufgrund des Berichtes der Grosse Rat noch nicht den "politischen" Leistungsauftrag für das Afl festlegen kann und im Rahmen der anstehenden Parlamentsreform noch verschiedene diesbezügliche Abklärungen getroffen werden müssten, sollte nach Ansicht der GPK das Anliegen pendent gehalten und deshalb das Postulat noch nicht abgeschrieben werden.
II. Eintreten
- gemäss Botschaft
II. Detailberatung
- Zustimmung zur von der Vorberatungskommission beantragten grossrätlichen Erklärung;
- Antrag zur Ergänzung der von der Vorberatungskommission beantragten grossrätlichen Erklärung:
bei der strategischen Führung im Zusammenhang mit der Informatik des Kantons Graubünden mitwirken kann. Mindestens bis im Rahmen der anstehenden Par!amentsreform neue Mitwirkungsmöglichkeiten geschaffen wurden, steuert der Grosse Rat das Afl weiterhin nach der GRiforma-Budgetvariante 2.

Unter GRiforma ist es Sache des Grossen Rates, die strategischen Leitlinien für die kantonale Informatik zu bestimmen. Aufgrund des Berichtes kann der Grosse Rat den "politischen" Leistungsauftrag für das Afl nicht festlegen. Deshalb ist vorderhand und bis auf Weiteres die von der Regierung im Jahre 1995 verabschiedete OPTIN-Strategie verbindlich. Anpassungen dieser Strategie bedürfen unter GRiforma der Mitwirkung des Grossen Rates.
- vom Afl-Bericht Kenntnis zu nehmen
- das Postulat Mähr (GRP 2000/2001, Seiten 407, 572) nicht abzuschreiben
Chur, 20. September 2001
Namens der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats, Der Präsident: H. Geisseler

Gremium: Geschäftsprüfungs-Kommission des Grossen Rats Graubünden
Quelle: dt Geschäftsprüfungs-Kommission des Grossen Rats Graubünden
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