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Unterschiedliches Echo auf Sprachenrecht und neue Gliederung des Kantons

Eine klare Verankerung der Dreisprachigkeit und eine neue Gliederung des Kantons für Verwaltungsaufgaben bildeten zwei der Hauptpunkte, die die Verfassungskommission in ihrem Entwurf vorgeschlagen hat. Die beiden Punkte sind in der Vernehmlassung auf unterschiedliches Echo gestossen.
Von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements Graubünden
Gestützt auf den Grundsatzentscheid des Stimmvolkes von 1997 enthält der Entwurf der Verfassungskommission verschiedene Neuerungen. Bei einigen handelt es dabei vor allem um ein Nachführen und Transparent-Machen des geltenden Rechts, wie zum Beispiel beim Sprachenrecht. Andere Punkte stellen eigentliche inhaltliche Neuerungen dar. Dazu gehört beispielsweise der Vorschlag für eine Reform der Verwaltungsgliederung durch die Schaffung von Regionen. Mit dem heutigen Beitrag möchte ich auf diese beiden inhaltlichen Punkte eingehen.
Die Dreisprachigkeit ist für Graubünden charakteristisch und bedeutet eine grosse Herausforderung. Daher hat die Verfassungskommission vorgeschlagen, die Dreisprachigkeit klar und prägnant in der Verfassung zu verankern. Die Mehrheit der Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser stimmt der Formulierung zu, die sich an den Text der neuen Bundesverfassung anlehnt. Das Sprachenrecht in mehrsprachigen Gebieten weist immer auch einen starken emotionalen Aspekt auf. Daher erstaunt es nicht, dass dem Sprachenartikel Kritik aus zwei Richtungen erwächst: einigen geht er zu weit, während andere den Schutz für ungenügend halten. Einzelne Personen und Gemeinden stören sich an der Förderung der Minderheitensprachen Rätoromanisch und Italienisch und fordern eine Gleichbehandlung aller Sprachen. Auf der anderen Seite bemängeln Vertreterinnen und Vertreter der sprachlichen Minderheiten, dass der Vorschlag der Verfassungskommission der Bedrohungslage nicht gerecht wird. Sie fordern insbesondere, dass der Kanton nach Anhörung der Gemeinden deren Amts- und Schulsprache festlegen soll.
Bei der Gliederung des Kantons für Verwaltungsaufgaben besteht Reformbedarf. Die Vernehmlassung zeigt deutlich, dass es neue oder zumindest verbesserte Strukturen für die zukünftige Erfüllung von Verwaltungsaufgaben braucht. Der Befund ist unbestritten; sehr unterschiedliche Auffassungen bestehen beim "Wie": Gemeindefusionen, Stärkung der Kreise, Stärkung der bestehenden Regionalverbände oder Regionen. Der Vorschlag der Verfassungskommission, der die Schaffung von sieben Regionen vorsah, wird in dieser Form mehrheitlich abgelehnt. Aus der Vernehmlassung geht weiter klar hervor, dass der Weg über eine Stärkung der regionalen Zusammenarbeit zu suchen ist. Nur vereinzelt wird angeregt, die Anzahl der Gemeinden durch Gemeindefusionen "von oben her" deutlich zu verringern.
Im September 1997 haben die Bündner Stimmberechtigten mit grosser Mehrheit Ja zum Grundsatz einer Totalrevision der Kantonsverfassung gesagt. Sie haben damit Regierung und Grossem Rat einen klaren Auftrag erteilt, der über ein reines Nachführen des Verfassungsrechts hinausgeht. Die Totalrevision bietet die Gelegenheit, notwendige und wünschbare Reformen in einer Gesamtschau zu diskutieren und zu realisieren. Wie ich in einem Beitrag kürzlich berichtet habe, ist der Entwurf der Verfassungskommission in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv beurteilt worden.


Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
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