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Die Verfassungskommission hat eine umfassende Neuordnung der Volksrechte und eine markante Änderung bei der Wahl des Grossen Rates vorgeschlagen. Die einzelnen Punkte stossen in der Vernehmlassung auf unterschiedliche Akzeptanz. Ein weiterer Blick in die Ergebnisse der Vernehmlassung.
Von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements Graubünden
Die Stimmberechtigten sollen über alle wichtigen Weichenstellungen von Kanton und Gemeinden befinden können. Gleichzeitig wird vom Staat verlangt, dass er zeit- und sachgerecht entscheidet. Um beiden Aspekten zu entsprechen hat die Verfassungskommission eine umfassende Neuordnung der Volksrechte (Stimm- und Wahlrecht, Volksinitiative, Referendum) vorgeschlagen. Sie hat dabei darauf geachtet, dass das System der direkten Demokratie im Gleichgewicht bleibt. Ein Abbau der Volksrechte wäre weder rechtlich notwendig und sinnvoll noch politisch realisierbar. Die markantesten Änderungen betreffen den Wechsel vom obligatorischen zum fakultativen Referendum bei Gesetzen, die Senkung der nötigen Unterschriftenzahl sowie die Einführung des konstruktiven Referendums. Die Grundsätze stossen in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung. Unterschiedliche Auffassungen bestehen vor allem darüber, wie viele Unterschriften für das Zustandekommen eines Referendums nötig sein sollen und ob dieses Recht auch einer gewissen Anzahl Gemeinden zukommen soll. Die Anpassungen in Bezug auf die Volksinitiative sind nahezu unbestritten. Dies gilt insbesondere für das vorgesehene kantonale Rechtsmittel. Auch bei der Initiative sorgt vor allem die Unterschriftenzahl für Diskussionen. Eine klare Mehrheit der Stellungnahmen unterstützt auch die Möglichkeit für die Gemeinden, Ausländerinnen und Ausländern in Gemeindeangelegenheiten das Stimm- und Wahlrecht zu erteilen.
Eine der bedeutendsten und auch umstrittensten Änderungen im Entwurf der Verfassungskommission betrifft die Wahl des Grossen Rates. Der Vorschlag der Kommission sah vor, dass die Mitglieder des kantonalen Parlaments neu in den elf Bezirken im Proporz-Wahlverfahren gewählt würden. Diese reine Form des Proporzes auf Bezirksebene findet in der Vernehmlassung keine Mehrheit. Dünnbesiedelte Gebiete und Randregionen sollen auch weiterhin im Grossen Rat vertreten sein und Anspruch auf einen Sitz haben. Verschiedene Stellungnahmen weisen darauf hin, dass die Ausgestaltung des Wahlverfahrens auch von der Grösse des Kantonsparlaments abhängig ist. Mehrere Kantone haben in den letzten Jahren ihr Parlament verkleinert oder arbeiten zur Zeit daran. Ob der bündnerische Grosse Rat ebenfalls verkleinert werden soll, wird im Rahmen der laufenden Parlamentsreform geprüft und diskutiert.
Die Arbeiten an der Totalrevision der Kantonsverfassung beruhen auf einem Grundsatzentscheid der Stimmberechtigten von September 1997. Die Regierung hat eine 30-köpfige Verfassungskommission eingesetzt, um einen Entwurf zu erarbeiten. Dieser Entwurf enthält verschiedene Neuerungen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung, die bis Ende März 2001 gedauert hat, liegen nun vor. Der Entwurf der Kommission ist in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv beurteilt worden.

Mitteilung an die Medienschaffenden:
Dies ist die dritte Mitteilung einer Serie von insgesamt vier Mitteilungen. Die ersten Mitteilungen fassten die Reaktionen zu allgemeinen Fragen (Sprache, Stil, Verständlichkeit, Umfang des Entwurfes) bzw. zum Sprachenrecht und zur Gliederung des Kantons zusammen. In der letzten Mitteilung wird das weitere Verfahren erläutert.

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
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