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Die Regierung hat am 25. September für die Kraftwerk-Besteuerung eine Lösung getroffen und damit ein Problem gelöst, das den Kanton Graubünden während langer Zeit beschäftigt hat.

Mit der Totalrevision des Steuergesetzes im Jahre 1986 konnte mit den Kraftwerk-Gesellschaften vereinbart werden, dass sie - anders als alle übrigen juristischen Personen - weiterhin der Vermögensbesteuerung unterstellt blieben. Mit der Teilrevision im Jahr 1996 ist diese Vertragslösung weggefallen. Aufgrund der massiven Erhöhung der Wasserzinsen und der daraus resultierenden starken Mehrbelastung waren die Kraftwerk-Gesellschaften nicht mehr bereit, einer gegenüber den anderen juristischen Personen erhöhten Steuerbelastung zuzustimmen.
In der Folge wurden verschiedene Lösungsansätze für die Kraftwerk-Besteuerung geprüft. Die Regierung hatte sich im Dezember 1998 noch für die Anwendung des sogenannten Bündner Modells entschieden, das aber nur auf dem Gerichtsweg hätte durchgesetzt werden können.
Die Entwicklungen in der Elektrizitätswirtschaft, die Überschüsse an produzierter Energie, die bevorstehende Öffnung des Strommarkts, der befürchtete vorübergehende Preiszerfall und die tiefen Bewertungen der Kraftwerk-Gesellschaften machten ein Überdenken dieser Entscheidung erforderlich. Das Risiko einer gerichtlichen Durchsetzung der anstehenden Fragen wurde als sehr hoch beurteilt. Die bestehenden Unsicherheiten belasteten auch die Gemeinden mit hohen Einnahmen aus der Kraftwerk-Besteuerung. In diesen Gemeinden wurden das Erstellen von Budget und Rechnung, aber auch die Liquidität zu einem substantiellen Problem, das den Ruf nach einer raschen Lösung aufkommen liess.
Auch auf Seiten der Kraftwerk-Gesellschaften wurde der Wunsch nach einer baldigen Lösung und nach Rechtssicherheit immer grösser. Die Elektrizitätswirtschaft beauftragte deshalb mit Walter Pfeiffer einen externen Energie-Fachmann mit der Entwicklung eines Modells für die Kraftwerk-Besteuerung.

Dieses Modell wurde durch die kantonalen Behörden unter Beizug eines eigenen externen Energie-Fachmanns durchleuchtet und in mehreren Verhandlungen mit den Vertretern der Elektrizitätswirtschaft bereinigt. Die Regierung hat der getroffenen Lösung zugestimmt. Die entsprechenden Vereinbarungen können in den kommenden Wochen unterzeichnet werden.
Die getroffene Vereinbarung umfasst sowohl eine Lösung für die offenen Steuerjahre 1997 bis 2000 als auch eine solche für die Steuerjahre 2001 und folgende.

Für die Übergangsperiode bis Ende Steuerjahr 2000 konnte das schon früher diskutierte Modell der erhöhten Dividendenleistungen vereinbart werden. Die Zuschläge zu den ordentlich ausgewiesenen Pflichtdividenden belaufen sich auf sieben Prozent (1997 und 19998), sechs Prozent (1999) und fünf Prozent (2000). Diese Steuerleistungen können mit der Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung durch alle Partnerwerke veranlagt und in Rechnung gestellt werden. Für die Kraftwerke Ilanz AG, die in den fraglichen Jahren saniert werden musste, kann die Erhöhung der Steuerleistung nicht in Betracht fallen.

Ab dem Steuerjahr 2001 stellt das sog. Modell Pfeiffer die Grundlage für die Besteuerung der Kraftwerk-Gesellschaften dar. Dieses Modell bezweckt eine marktnahe Bewertung der Energieproduktion jedes einzelnen Werks. Es fusst auf den langfristigen Grundlagen der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft und trägt den konkreten Produktions- und Speichermöglichkeiten der einzelnen Unternehmungen ebenso Rechnung wie den Verhältnissen auf dem Absatzmarkt. Im Resultat wird mit dem Modell der Erfolg für jedes einzelne Werk ermittelt, wie er beim Verkauf der gesamten Produktion auf dem Strommarkt erwartet werden könnte. Liegt der so ermittelte Erfolg über der vereinbarten Pflichtdividende, dient er gleichzeitig als Grundlage für die Gewinnbesteuerung. Liegt das ermittelte Ergebnis unterhalb der Pflichtdividende, bildet die Steuerleistung auf der Pflichtdividende (mit einer späteren Kompensationsmöglichkeit) nach wie vor die untere Grenze der Gewinnbesteuerung. In diesem Sinne wird die Besteuerung der Partnerwerke erstmals flexibilisiert und damit weit besser der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften angepasst als bisher. Die tatsächliche Gewinnentwicklung wird mit der marktnahen Energiebewertung nach dem Modell Pfeiffer wesentlich stärker als früher von den Marktverhältnissen auf dem Strommarkt, von den Niederschlagsmengen und den werkspezifischen Produktions- und Kostenstrukturen abhängig sein. Dies hat klarerweise auch zur Folge, dass zwischen den einzelnen Werken erhebliche Unterschiede zu Tage treten.

Finanziell wirken sich Übergangsregelung und Modell Pfeiffer sehr unterschiedlich aus. Mit der erhöhten Dividendenleistung werden von allen Partnerwerkgesellschaften Steuerleistungen gefordert, die weit über den bisher bezahlten Beträgen liegen. Für den Kanton resultieren für die vier Übergangsjahre zusätzliche Einnahmen von rund 14 Millionen Franken. Genaue Berechnungen nach dem Modell Pfeiffer können erst vorgenommen werden, wenn die benötigten Parameter für das Jahr 2001 bekannt sind. Dies ist im heutigen Zeitpunkt noch nicht der Fall. Berechnungen, die sich auf die Daten aus dem Jahr 2000 stützen, zeigen für drei Gesellschaften Ergebnisse, die weit über der Pflichtdividende liegen. Für die übrigen Werke können nur Gewinnsteuererträge auf der Basis der Pflichtdividende erwartet werden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Steuerverwaltung Graubünden
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