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Die Regierung hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Damit ist eine wichtige Etappe des Reformprojektes erreicht. Mit der Überarbeitung des Entwurfes hat die Regierung das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement beauftragt.

Von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements Graubünden


Die Vernehmlassung bildete im Sinn einer Volksdiskussion eine wichtige Etappe bei der Totalrevision der Kantonsverfassung. Die Regierung hat kürzlich die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Damit ist diese wichtige Phase abgeschlossen. Nun geht es darum, den Entwurf zu überarbeiten und die Botschaft der Regierung an den Grossen Rat zu verfassen. Die Regierung hat damit das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement beauftragt. Denn die Verfassungskommission kann ihre Stärken als ausserparlamentarische Kommission im weiteren Verlauf nicht mehr einbringen. Die Arbeiten sollten bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
Der Grosse Rat wird die Botschaft der Regierung im nächsten Jahr beraten. Die parlamentarischen Arbeiten dürften sich über das ganze Jahr erstrecken. Der Grosse Rat beschliesst den Wortlaut der neuen Kantonsverfassung und entscheidet, ob und allenfalls welche Varianten den Stimmberechtigten separat zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Volksabstimmung dürfte wohl im Jahr 2003 stattfinden.
Das von der Regierung genehmigte Grobkonzept hatte die Frage offen gelassen, ob die Überarbeitung des Entwurfes durch die Verfassungskommission oder die Verwaltung erfolgen soll. Nach Abwägen aller Aspekte ist die Regierung der Auffassung, dass sich ein Auftrag an die Verfassungskommission nicht aufdrängt. Sie erachtet es vielmehr als sachgerecht, wenn die Überarbeitung nach den Vorgaben der Regierung durch das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement vorgenommen wird. Nachdem der Entwurf der Kommission in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv aufgenommen worden ist, drängt sich keine umfassende Umgestaltung auf. Die umstrittenen Punkte, auf die ich in den früheren Beiträgen eingegangen bin, betreffen vor allem gewisse bedeutende inhaltliche Neuerungen und sind politischer Natur. Nun geht es um ein Beurteilen und Gewichten der eingereichten Vorschläge und Anträge. Diese politische Entscheidfindung in Form eines Antrages an den Grossen Rat gehört zu den Kernaufgaben der Regierung. Sie hat die Totalrevision der Kantonsverfassung als wichtiges staatspolitisches Reformprojekt auch im Grossen Rat zu vertreten.
Gemeinsam soll eine moderne, bürgernahe und zukunftsgerichtete Verfassung für unseren Kanton geschaffen werden. Diesen Auftrag haben die Stimmberechtigten mit ihrem Grundsatzentscheid von 1997 der Regierung und dem Grossen Rat erteilt. Damit das Ziel erreicht werden kann, ist die Verfassung auch als Gesamtwerk zu betrachten. Die Verfassung muss versuchen, die Gemeinsamkeiten innerhalb des Kantons im Sinne eines Grundkonsenses zu erfassen. Damit die Verfassung ein tragfähiges Fundament für unseren Kanton bildet, muss sie von einer grossen Mehrheit der Stimmberechtigten akzeptiert und für gut befunden werden. Es gilt also, einen ausgewogenen Entwurf zu präsentieren.

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden

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