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Am Mittwoch, 7. Februar 2001, findet um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz der jährliche Probealarm statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der über 7'000 Sirenen geprüft, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14 Uhr wiederholt werden. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuchs im Merkblatt "Alarmierung der Bevölkerung bei drohender Gefahr".
Weitere Informationen über den Probealarm finden sich im Internet: www.zivilschutz.admin.ch.
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Gremium: Amt für Zivilschutz und Katastrophenhilfe
Quelle: dt Amt für Zivilschutz und Katastrophenhilfe

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