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Eine grossrätliche Vorberatungs-Kommission hat unter dem Präsidium von Grossrat Carlo Portner und im Beisein von Regierungsrat Claudio Lardi Botschaft und Anträge der Regierung betreffend die Gewährung eines Kantonsbeitrags an die Restaurierung der Kathedrale in Chur beraten. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, auf das Geschäft einzutreten und an die Restaurierungs- und Sicherungsarbeiten der Kathedrale Chur einen Verpflichtungskredit von 3.1 Millionen Franken zu gewähren.
Die Kathedrale von Chur ist ein kulturhistorisch einzigartiges Baudenkmal von nationaler Bedeutung, die über die Konfessions- und Religionsgrenzen hinausreicht. Der Baubeginn der Kathedrale fällt in die Mitte des 12. Jahrhunderts, die Schlussweihe des spätromanischen Baus erfolgte im Jahr 1272. 75 Jahre nach der letzten grossen Gesamterneuerung und Restaurierung sind für die Erhaltung des mittelalterlichen Baus erneut weitreichende Restaurierungsmassnahmen unabdingbar. Bereits seit zwei Jahrzehnten arbeiten Fachleute verschiedener Disziplinen an Restaurierungskonzepten für diese anspruchsvolle Aufgabe. Das von der Kathedralstiftung genehmigte Projekt umfasst Restaurierungsmassnahmen sowohl im Inneren als auch am Äusseren der Kathedrale sowie wichtige Anpassungen an der Ausstattung.

Die Gesamtkosten der Restaurierung belaufen sich auf 21.8 Mio. Franken, wovon rund fünf Millionen Franken mit Subventionen von Bund und Kanton gedeckt werden sollen.

Nach einem Augenschein und eingehender Diskussion beantragt die Vorberatungs-Kommission dem Grossen Rat einstimmig, den von der Regierung beantragten Verpflichtungskredit von 3.1 Millionen Franken zu bewilligen. Anlass zu vertieften Diskussionen gab die Frage nach dem Umfang des Restaurierungsvorhabens sowie der Höhe der Restaurierungskosten. Die Kommission erachtet es als zwingend, dass die Restaurierungsmassnahmen professionell begleitet und einer strengen Kostenüberwachung unterzogen werden.
Der Grosse Rat wird sich in der kommenden Novembersession mit der Vorlage befassen. Der Beschluss des Grossen Rats unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum.

Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission

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