Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Der Kanton leistet an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Zuschüsse an die Krankenkassen-Prämien. Kürzlich sind die Berechtigten entsprechend informiert worden. Wer keine Formulare bekommen hat und glaubt, Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, muss jetzt reagieren.
Wer im letzten Jahr einen Zuschuss an die Krankenkassen-Prämien bekommen hat und gemäss Steuerdaten auch dieses Jahr anspruchsberechtigt ist, hat kürzlich einen Bezugsberechtigten-Schein erhalten. Falls alle Angaben korrekt sind, muss die bezugsberechtigte Person nichts unternehmen. Der Zuschuss wird im Februar und im Sommer automatisch dem Berechtigtenkonto gutgeschrieben. Nur falsche oder unvollständige Angaben müssen von der anspruchsberechtigten Person korrigiert resp. ergänzt werden.
Personen, die auf Grund der Januar-Steuerdaten neu Anspruch auf Prämienverbilligungs-Beiträge haben, ist in den letzten Tagen ein Antragsformular zugestellt worden. Dieses ist vollständig auszufüllen und zurückzuschicken. Erst wenn dieses Formular und die nötigen Unterlagen bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde vorliegen, kann die Prämienverbilligung ausbezahlt werden.
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und bis heute weder einen Bezugsberechtigen-Schein noch ein Antragsformular bekommen hat, ist aufgefordert, bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde ein Anmeldeformular zu bestellen oder abzuholen.

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Gesundheitsamt

Neuer Artikel