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Die Bündner Regierung sieht keinen Anlass, den Kommandanten der Kantonspolizei, Dr. Markus Reinhardt, ganz oder teilweise von seinen Aufgaben freizustellen. Sie lehnt dementsprechend die von der SP Graubünden letzte Woche gestellte Forderung nach einer Teilsuspendierung des Polizeikommandanten ab. Nach Ansicht der Regierung ist Dr. Markus Reinhardt trotz der gegen ihn hängigen Anklage im Zusammenhang mit dem polizeilichen Einsatz mit Schusswaffengebrauch am Churer Rosenhügel weiterhin in der Lage, seine Tätigkeit auszuüben. Für die Regierung sind keine Gründe ersichtlich, die es Dr. Markus Reinhardt verunmöglichen würden, während dem Verfahren vor Kantonsgericht Graubünden seine Aufgaben, die er seit beinahe zwei Jahrzehnten zur Zufriedenheit seiner vorgesetzten Stellen, des Polizeikorps und der Öffentlichkeit erfüllt, vollumfänglich wahrzunehmen. Der im März in einem sehr schwierigen Einsatz getroffene Entscheid hat keinen Einfluss auf seine generelle Tätigkeit als Kommandant der Bündner Kantonspolizei. Dr. Markus Reinhardt geniesst das Vertrauen der Bündner Regierung, die keine Veranlassung zu personellen Massnahmen sieht. Die Regierung hofft aber, dass die Gerichtsverhandlung möglichst bald stattfinden kann.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Regierung
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