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Die Kantone Uri, Tessin und Graubünden wollen gemeinsam die Probleme des alpenüberquerenden Schwerverkehrs angehen. Mit einer an den Bund gerichteten Erklärung haben die Regierungsvertreter die Absicht formuliert, sich gemeinsam für mehr Sicherheit auf den Transitachsen und den Schutz der Bevölkerung engagieren zu wollen. Dies vereinbarten die Regierungsvertreter am Freitag an einer Zusammenkunft im bündnerischen San Bernardino.
Mit der Zusammenkunft in San Bernardino haben die besonders betroffenen Kantone Uri, Tessin und Graubünden den Willen bekundet, gemeinsam mit dem Bund das längerfristige verkehrspolitische Ziel der Verlagerung des alpenüberquerenden Güterverkehrs auf die Bahn zu erreichen.

Kapazitäten verkleinern
Die Bündner Regierung ist erleichtert darüber, dass mit der Öffnung des Gotthard Strassentunnels die San Bernardino-Route ab Samstag in bedeutendem Ausmass vom Schwerverkehr entlastet wird. Abgestimmt auf das bewährte Dosierungssystem am San Bernardino wird auch im Gotthard-Strassentunnel die Sicherheit verbessert. Nebst den Mindestabständen von 150 Meter zwischen den Lastwagen geht es um eine alternierende Einbahnregelung für den Schwerverkehr. Die Auswirkungen der auf der A2 neu eingeführten Dosierungsmassnahmen auf die San Bernardino-Route werden in Graubünden beobachtet und analysiert. Sollte die Verkehrssicherheit durch die Fahrzeugmenge beeinträchtigt bleiben, sind zusätzliche Massnahmen, wie zum Beispiel Rückversetzung der Dosierstelle auch auf der Nordseite der San Bernardino-Route in Betracht zu ziehen. Mit der Umsetzung der Dosierungsmassnahmen auf beiden Transitachsen wird erwartet, dass sich auf der A13 das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen auf zirka 750 Lastwagen reduzieren wird.

San Bernardino-Tunnel im Zwei-Stunden-Takt
Der Zwei-Stunden-Takt gilt auch neu für die San Bernardino-Route. Mit der Rückversetzung der Dosierstelle nach Soazza (Mesolcina) wird erreicht, dass sich auf der gefährdeten Südrampe der A13 keine Lastwagen mehr kreuzen werden. Die Dosierungs- und vorgelagerten Warteräume sollen unter Beachtung des Nachtfahrverbots bis spätestens 22.00 Uhr geleert werden.

Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
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