Schwarzarbeit wirksamer bekämpfen
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Die Bündner Regierung begrüsst es grundsätzlich, dass der Bund die
Schwarzarbeit wirksamer bekämpfen will. Die Kantone wären für den
Vollzug zuständig und sollen eine tripartite Kommission und Inspektoren
einsetzen.
Die wichtigsten Probleme im Zusammenhang mit Schwarzarbeit sind die
folgenden: Der öffentlichen Hand und den Sozialversicherungen gehen
Einnahmen verloren, der Wettbewerb wird verzerrt und der
Arbeitnehmerschutz gerät in Gefahr. Angesichts des volkswirtschaftlichen
Schadens, den die Schwarzarbeit verursacht, begrüsst die Regierung die
Absicht des Bundesrats, bessere Instrumentarien zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit zur Verfügung zu stellen. Der Bund sieht im Wesentlichen
folgende Massnahmen vor, die im Rahmen eines neuen Bundesgesetzes über
die unerlaubte Arbeit (GUNAR) geregelt werden sollen:
- einfachere Abrechnungen für Dienstleistungen im Haushalt,
- mehr Kompetenzen der paritätischen (Sozialpartner) und tripartiten (Sozialpartner
und Behörden) Kommissionen,
- Vernetzung der Administrativdaten,
- Massnahmen gegen Scheinselbstständigkeit, und
- schärfere Sanktionen.
Dabei schlägt der Bund vor, eine kantonale tripartite Kommission als
Koordinationsstelle im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit zu
schaffen. Dieser Vorschlag läuft parallel zur Schaffung einer ähnlichen
tripartiten Kommission, die nach der Einführung des freien
Personenverkehrs den Arbeitsmarkt beobachten und die flankierenden
Massnahmen vollziehen muss. Angesichts der Bemühungen um eine bessere
Koordination des Vollzugs und nicht zuletzt mit Blick auf die Kosten
muss eine solche Zweiteilung der Zuständigkeiten nach Ansicht der
Regierung unbedingt vermieden werden. Sie beantragt daher, die beiden
Kommissionen zusammenzulegen, liegen deren Aktivitäten doch sehr nahe
bei einander. Im weiteren schlägt die Regierung vor, die Bezeichnung der
zuständigen Sanktionsbehörden mit Blick auf die kantonalen
Submissionsverordnungen den Kantonen zu überlassen. Diesbezüglich hat
sich die Bündner Praxis im Bereich der öffentlichen Aufträge gut
bewährt, wonach die Regierung fehlbare Unternehmungen bei Verstössen
gegen gesamtarbeitsvertragliche Bestimmungen von der Vergabe
öffentlicher Aufträge ausschliessen kann. Hinsichtlich der Finanzierung
ist derzeit noch zu wenig klar, wie die Kosten unter dem Bund und den
Kantonen aufgeteilt werden sollen. Mit dem neuen GUNAR beabsichtigt der
Bund einmal mehr, den Kantonen zusätzliche Vollzugsaufgaben zu
übertragen, welche sie zu einem guten Teil selbst zu finanzieren haben.
In diesem Zusammenhang verlangt die Regierung, dass genau geprüft wird,
ob die Neuerungen mit den Zielen und Vorgaben des neuen Finanzausgleichs
übereinstimmen.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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