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Die Bündner Regierung begrüsst es grundsätzlich, dass der Bund die Schwarzarbeit wirksamer bekämpfen will. Die Kantone wären für den Vollzug zuständig und sollen eine tripartite Kommission und Inspektoren einsetzen.
Die wichtigsten Probleme im Zusammenhang mit Schwarzarbeit sind die folgenden: Der öffentlichen Hand und den Sozialversicherungen gehen Einnahmen verloren, der Wettbewerb wird verzerrt und der Arbeitnehmerschutz gerät in Gefahr. Angesichts des volkswirtschaftlichen Schadens, den die Schwarzarbeit verursacht, begrüsst die Regierung die Absicht des Bundesrats, bessere Instrumentarien zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zur Verfügung zu stellen. Der Bund sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor, die im Rahmen eines neuen Bundesgesetzes über die unerlaubte Arbeit (GUNAR) geregelt werden sollen:
- einfachere Abrechnungen für Dienstleistungen im Haushalt,
- mehr Kompetenzen der paritätischen (Sozialpartner) und tripartiten (Sozialpartner und Behörden) Kommissionen,
- Vernetzung der Administrativdaten,
- Massnahmen gegen Scheinselbstständigkeit, und
- schärfere Sanktionen.
Dabei schlägt der Bund vor, eine kantonale tripartite Kommission als Koordinationsstelle im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit zu schaffen. Dieser Vorschlag läuft parallel zur Schaffung einer ähnlichen tripartiten Kommission, die nach der Einführung des freien Personenverkehrs den Arbeitsmarkt beobachten und die flankierenden Massnahmen vollziehen muss. Angesichts der Bemühungen um eine bessere Koordination des Vollzugs und nicht zuletzt mit Blick auf die Kosten muss eine solche Zweiteilung der Zuständigkeiten nach Ansicht der Regierung unbedingt vermieden werden. Sie beantragt daher, die beiden Kommissionen zusammenzulegen, liegen deren Aktivitäten doch sehr nahe bei einander. Im weiteren schlägt die Regierung vor, die Bezeichnung der zuständigen Sanktionsbehörden mit Blick auf die kantonalen Submissionsverordnungen den Kantonen zu überlassen. Diesbezüglich hat sich die Bündner Praxis im Bereich der öffentlichen Aufträge gut bewährt, wonach die Regierung fehlbare Unternehmungen bei Verstössen gegen gesamtarbeitsvertragliche Bestimmungen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschliessen kann. Hinsichtlich der Finanzierung ist derzeit noch zu wenig klar, wie die Kosten unter dem Bund und den Kantonen aufgeteilt werden sollen. Mit dem neuen GUNAR beabsichtigt der Bund einmal mehr, den Kantonen zusätzliche Vollzugsaufgaben zu übertragen, welche sie zu einem guten Teil selbst zu finanzieren haben. In diesem Zusammenhang verlangt die Regierung, dass genau geprüft wird, ob die Neuerungen mit den Zielen und Vorgaben des neuen Finanzausgleichs übereinstimmen.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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