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Nachdem das Bündner Recht gründlich entrümpelt und das eigentliche Projekt "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung" (VFRR) im November 2000 mit der Volksabstimmung abgeschlossen worden ist, geht es nun darum, die Qualität im Bereich der Rechtsetzung auch weiterhin zu sichern. Durch Wirkungskontrollen soll festgestellt werden können, ob und inwieweit die Ziele einer bestimmten Regelung erreicht worden sind. Hat eine Regelung nicht die beabsichtigten Wirkungen, soll sie bei einer nächsten Revision entsprechend korrigiert werden. Die Wirkungskontrollen erfolgen in der Regel durch die Standeskanzlei in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Departement. Dazu werden einfache sachspezifische Erhebungen bei den von einem Erlass direkt Betroffenen gemacht, die diesen kaum grossen Aufwand verursachen. Als Betroffene stehen Vollzugsorgane und Private im Vordergrund (z.B. Gemeinden, kantonale Amtsstellen, Gerichte, Berufsorganisationen etc.). Das neue Verfahren zur VFRR-Wirkungskontrolle wird Anfang April 2001 eingeführt.

Neues Schulgesetz tritt Anfang August in Kraft

Das neue Schulgesetz und die dazugehörige Vollziehungsverordnung werden auf den 1. August 2001 in Kraft gesetzt. Wesentlichste Neuerungen: Die Schulzeit für alle Bündner Volksschülerinnen und -schüler beträgt 38 Wochen, hoch begabte Kinder können speziell gefördert werden, die Gemeinden können maximal drei Jokertag einführen (Jokertag = frei und ohne Begründung wählbarer Tag, an dem ein Kind nicht zur Schule geht).

Aus den Gemeinden

Das Projekt für den Umbau im Dachgeschoss des Betriebsgebäudes des heilpädagogischen Dienstes Graubünden an der Aquasanastrasse 12 in Chur wird genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von rund 62'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 40 Prozent zugesichert.
Das Vorprojekt für die Sanierung und Erweiterung der Schule Trun wird grundsätzlich genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von etwa 5.6 Millionen Franken wird ein Kantonsbeitrag von 25 Prozent in Aussicht gestellt.
Das Lawinenverbauungsintegralprojekt "L'Ondadusa" der Gemeinde Tujetsch wird gutgeheissen. Von den veranschlagten Gesamtkosten von rund 4.3 Millionen Franken übernimmt der Kanton rund 20 Prozent.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund zwei Millionen Franken freigegeben (fünfte Tranche Gesamtprojektleitung Umfahrung Klosters, zweite Tranche Gesamtprojektleitung Umfahrung Saas und Sanierung Eisenbeton-Wanne Bonaduz).
Die neue Gemeindeverfassung von Falera, die Teilrevision der Ortsplanung von Andeer und die Teilrevision des Steuergesetzes von Cumbel werden gutgeheissen.

Personelles

Ende Februar treten die folgenden Mittarbeiter in den Ruhestand:
- Christian Allemann, Chur, Sozialarbeiter bei der Schutzaufsicht des Sozialamts,
- Hans Hübner, Chur, Hauswart/Bademeister an der Kantonsschule, und
- Cleto Zanolari, Chur, Dienstchef Kassa/Buchhaltung beim Strassenverkehrsamt.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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