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Bis Ende März läuft die Vernehmlassung zur Totalrevision der Kantonsverfassung. Die ganze Bevölkerung ist eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Die Volksdiskussion zum Entwurf für eine neue Kantonsverfassung neigt sich dem Ende zu. Noch bis Ende März haben alle interessierten Personen und Gruppierungen die Möglichkeit, ihre Meinung zum Vernehmlassungsentwurf einzubringen. Die Regierung hofft, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von den Möglichkeiten zur Mitgestaltung unseres kantonalen Grundgesetzes Gebrauch machen. Denn die Verfassung geht uns alle an. Gemeinsam soll eine moderne, bürgernahe und zukunftsgerichtete Verfassung für unseren Kanton geschaffen werden.
Der Entwurf für eine neue Kantonsverfassung entspricht einem Auftrag des Volkes. Am 28. September 1997 haben die Stimmberechtigten beschlossen, die Verfassung des Kantons Graubünden einer Totalrevision zu unterziehen. Die Totalrevision bietet die umfassende Gelegenheit, Reformen und Anpassungen dort vorzunehmen, wo die geltende Verfassung nicht mehr zeitgemäss ist. Der Entwurf der Verfassungskommission enthält neben Bewährtem auch zahlreiche Neuerungen. Damit soll die Grundlage für das Lösen von jetzigen und zukünftigen Problemen geschaffen werden. Einzelne Vorschläge der Verfassungskommission verdienen eine breite Diskussion in der Bevölkerung. Der Entwurf für eine neue Kantonsverfassung enthält insbesondere folgende Punkte:
- Klares Bekenntnis zur Dreisprachigkeit
- Verankern der Grund- und Freiheitsrechte
- Möglichkeit des Ausländerstimmrechtes auf Gemeindeebene
- Neuordnung der Volksinitiative
- Wechsel zum fakultativen Gesetzes-Referendum
- Anpassen des Referendumsrechtes an die heutigen Bedürfnisse
- Wechsel zum Proporzwahlverfahren für das kantonale Parlament
- Bezeichnen der Bezirke als Wahlkreise für die Wahlen in den Grossen Rat
- Einführung einer kantonalen Verfassungsgerichtsbarkeit
- Schaffung von Regionen als eigenständige Verwaltungsebene sowie
- systematische Übersicht über die wichtigsten Staatsaufgaben

Was halten Sie von der Revision? Wie denken Sie über die vorgeschlagenen Neuerungen? Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Meinungsäusserungen! Teilen Sie uns Ihre Meinungen und Kommentare zum Entwurf und den vorgeschlagenen Neuerungen mit. Wir freuen uns auf Ihre Ideen, Anregungen und Anliegen und danken Ihnen für Ihren Beitrag.

Kontaktperson: Frank Schuler, Leiter Verfassungssekretariat, Hofgraben 5, 7001 Chur (Tel. 081-257 25 09, Fax 081-257 21 66, E-Mail: kantonsverfassung@jpsd.gr.ch)

Drucksachen- und Materialzentrale, Planaterrastrasse 16, 7001 Chur (Tel. 081-257 22 60, Fax 081-257 21 91, E-Mail: bestellungen@dmz.gr.ch)

Internet-Adresse: www.gr.ch/verfassung

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden

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