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Seit Juli 2000 ist die heroingestützte Behandlung in Chur mit 30 Plätzen mit Erfolg in Betrieb. Bereits 1999 signalisierte die Leitung der kantonalen Anstalt Realta gegenüber dem Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement ihr Interesse, sich dem Projekt für die heroingestützte Behandlung von Drogenabhängigen anzuschliessen. Das Departement förderte diese Arbeiten aktiv. Dies nicht ohne Grund: In der Anstalt Realta konnten mit einer konzeptionell gut durchdachten Drogenarbeit seit Jahren schon sehr gute Erfahrungen gemacht werden und der Betrieb konnte darum bereits einen Leistungsausweis vorlegen.
Im Juli 2000 nahm die Regierung Kenntnis vom Betriebskonzept der kantonalen Anstalt Realta für die heroingestützte Behandlung mit zehn Plätzen. Gleichzeitig bewilligte sie die Einführung dieser neuen Behandlungsform für schwerst Drogenabhängige in der Strafanstalt auf den 1. Januar 2001 in Zusammenarbeit mit der Psychiatrischen Klinik Beverin.
In der Anstalt Realta sind von den durchschnittlich 100 Insassen deren 30 bis 40 drogenabhängig. 20 bis 30 dieser Insassen befinden sich in einem Methadonprogramm.
Als Grundlage für die Arbeit mit Drogenabhängigen dient der kantonalen Anstalt Realta Art. 37 des Strafgesetzbuchs: "Der Vollzug der Zuchthaus- und Gefängnisstrafen soll erziehend auf den Gefangenen einwirken und ihn auf den Wiedereintritt in das bürgerliche Leben vorbereiten". Dieser Artikel verpflichtet zu einem Strafvollzug, dessen oberstes Ziel die Resozialisierung der Betroffenen in die Gesellschaft ist.
Mit der Abgabe von Heroin innerhalb der Gefängnismauern kapituliert die kantonale Anstalt Realta keinesfalls vor der Sucht. Vielmehr bietet sie mit der heroingestützten Behandlung den Schwerstsüchtigen eine adäquate Hilfe an. Diese Behandlungsmethode ist nämlich geeignet, die soziale Stabilisierung der Programmteilnehmenden zu fördern und kriminelles Verhaltens zu reduzieren. Weiter trägt man in Graubünden mit dem Heroinprogramm in Realta dem Grundsatz Rechnung, wonach Drogenabhängigen im Strafvollzug die gleichen Chancen und Behandlungsmöglichkeiten offen stehen sollen, wie Drogenabhängigen in Freiheit.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme sind:
- Mindestalter 18 Jahre
- Nachgewiesene Heroinabhängigkeit seit mindestens zwei Jahren
- Nachweis über mindestens zwei abgebrochene Behandlungsversuche
- Auf den Drogenkonsum zurückzuführende Defizite im medizinischen, psychologischen und sozialen Bereich.

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Anstalt Realta

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