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Mit diesen Worten beginnt der Entwurf für eine neue Kantonsverfassung, der zur Zeit in der Vernehmlassung ist. Die Verfassung geht uns alle an. Die ganze Bevölkerung ist darum eingeladen, zur neuen Verfassung Stellung zu nehmen.
Eine Verfassung drückt in grundsätzlichen Bestimmungen aus, wie die Bürgerinnen und Bürger ihren Staat in Bezug auf die öffentlichen Aufgaben, die Behördenorganisation sowie ihre Rechte und Pflichten ausgestalten wollen. Die Kantonsverfassung bildet also die Grundlage für das staatliche Handeln auf allen Ebenen im Kanton. Nur eine Verfassung, die von einer grossen Mehrheit der Stimmberechtigten akzeptiert und für gut befunden wird, bildet ein tragfähiges Fundament für unseren Kanton. Aus diesem Grund sind alle interessierten Personen eingeladen, sich an der Vernehmlassung über die neue Verfassung zu beteiligen.
Die vorgeschlagene Totalrevision hat das Ziel, ein modernes, bürgernahes und zukunftsgerichtetes Grundgesetz zu schaffen, das Bewährtes stärkt und die notwendigen Neuerungen einführt. Angestrebt werden eine bürgerfreundliche Staatsorganisation, eine effiziente und wirtschaftliche Zuständigkeitsordnung auf allen staatlichen Ebenen, demokratische und gleichzeitig sach- und zeitgerechte Entscheidungsverfahren sowie eine verständliche und klare Sprache.
Die Regierung hofft, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von den Möglichkeiten zur Mitgestaltung unseres kantonalen Grundgesetzes Gebrauch machen werden. Die Verfassung muss nämlich ihren Rückhalt im Volk haben. Sie darf keinesfalls ein rein juristisches Werk sein, das sich nur an eine kleine Minderheit von Spezialisten richtet. Vielmehr muss sie die Gemeinsamkeiten innerhalb unseres Kantons erfassen. Dies ist nur möglich, wenn sich möglichst weite Kreise an der Ausarbeitung der neuen Kantonsverfassung beteiligen. Gemeinsam soll eine moderne, bürgernahe und zukunftsgerichtete Verfassung für unseren Kanton geschaffen werden, die Bewährtes stärkt und nötige Neuerungen einführt.
"Wir, das Volk des Kantons Graubünden, [...] geben uns diese Verfassung." Nicht erst an der Urne, sondern bereits heute im Rahmen der Vernehmlassung und der öffentlichen Diskussion, die gleichzeitig stattfinden soll. Die Verfassungsrevision geht uns alle an; wir sind alle in einer Form betroffen und angesprochen. Der Entwurf der Verfassungskommission enthält bedeutsame Neuerungen, die eine breite Diskussion in der Bevölkerung verdienen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Ende März 2001. Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Meinungsäusserung! Teilen Sie uns Ihre Meinungen und Kommentare zum Entwurf und den vorgeschlagenen Neuerungen mit. Wir freuen uns auf Ihre Ideen, Anregungen und Anliegen und danken Ihnen für Ihren Beitrag.

Kontaktperson: Frank Schuler Leiter Verfassungssekretariat Hofgraben 5, 7001 Chur Tel. 081-257 25 09 Fax 081-257 21 66 E-Mail: kantonsverfassung@jpsd.gr.ch

Bestellungen Verfassungstext und Erläuterungen: Drucksachen- und Materialzentrale Planaterrastrasse 16 7001 Chur Tel. 081-257 22 60 Fax 081-257 21 91 E-Mail: bestellungen@dmz.gr.ch
- Internet-Adresse: www.gr.ch/verfassung

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden

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