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(Bezug der Fischereipatente für die Fischereisaison 2001)
Zur Vorbereitung der bevorstehenden Fischereisaison gehört auch das Lösen des Fischereipatents.
Alle Patente werden durch die Fischereiaufsicht und das Pass- und Patentbüro ausgegeben. Im Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 5. April 2001 sind Ausgabeorte, Daten und Zeiten des Patentbezugs nach Fischereibezirken publiziert.
Speziell begrüsst im Kreis der Fischerinnen und Fischer werden in diesem Jahr alle Mitanglerinnen und Mitangler, Jungfischerinnen und Jungfischer. Mit der Teilinkraftsetzung des neuen kantonalen Fischereigesetzes erhält nun auch die Jugend die Gelegenheit, sich aktiv an der Fischerei zu beteiligen.

Gremium: Jagd- und Fischereiinspektorat Graubünden
Quelle: dt Jagd- und Fischereiinspektorat Graubünden

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