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Der Entwurf des neuen kantonalen Richtplans, das wichtigste Instrument der kantonalen Raumplanung, geht ab dem 28. Mai in die öffentliche Planauflage und Vernehmlassung. Während zwei Monaten ist die Bevölkerung eingeladen, Einwendungen und Anregungen zu diesem behördenverbindlichen Dokument anzubringen.
Der Richtplan legt die Raumordnungs-Politik für die kommenden Jahre fest. Der Richtplan orientiert sich an den Prinzipien der Konzentration, der Vernetzung, der Kooperation, der haushälterischen Nutzung der Potenziale, der Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung für den ganzen Kanton sowie an der optimalen Nutzung vorhandener Infrastrukturen. Angestrebt wird die Erhaltung und Förderung einer guten Lebensqualität aller und die Sicherstellung der wirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Kantons.

Zwei Jahre Arbeit am Vernehmlassungsentwurf

Der alte Richtplan stammt aus dem Jahre 1982. In Anbetracht der tief greifenden wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Umwälzungen des vergangenen Jahrzehnts hatte die Regierung im Februar 1999 die Durchführung einer Richtplan-Revision beschlossen (Projekt Richtplan Graubünden 2000, RIP GR 2000). Dies entspricht auch dem Bundesgesetz über die Raumplanung , wo eine generelle Überprüfung des Richtplans alle zehn Jahre vorgesehen ist. Nach zwei Jahren liegt jetzt eine konsolidierte Projektvorlage (Vernehmlassungsentwurf) vor. Sie ist das Ergebnis der Anpassung des Rohentwurfs vom März 2000. Die Weiterentwicklung erfolgte gestützt auf eine Vorvernehmlassung im Frühjahr/Sommer 2000 bei Regionen, Verbänden, Organisationen und ausgewählten Gemeinden.

Die Bevölkerung ist zur Mitwirkung eingeladen

Der Richtplan wird vom 28. Mai bis 28. Juli im Kanton dezentral an rund 20 Orten aufgelegt. Die Auflage erfolgt in Zusammenarbeit mit den Regionen. Die genauen Auflageorte werden im Amtsblatt publiziert. Während der Auflagezeit können alle Interessierten den Richtplan einsehen und dazu seine Einwendungen und Anregungen machen. "Alle Interessierten" heisst nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Vereine, Schulklassen, sonstige Personengruppen, Verbände, Parteien, Organisationen etc. Jede Einwendung und Anregung muss schriftlich mit Antrag und Begründung bis spätestens am 28. Juli (Poststempel) eingereicht werden. Es wurde ein spezielles Formular erarbeitet, das das Abfassen einer Stellungnahme erleichtert. Die eingegangenen Einwendungen werden (anonymisiert) im Internet publiziert (www.richtplan.gr.ch).

Gemeinden und Regionen erhalten den Richtplan zugeschickt

Sämtliche Gemeinden erhalten den Richtplan per Post zur Vernehmlassung zugeschickt. Die Gemeinden können ihre Stellungnahme bis zum 10. August (Poststempel) an die zuständige Region einreichen. Die Regionen - mit den bereits in den vergangenen zwei Jahren intensiv zusammengearbeitet wurde - verfassen in Kenntnis der Informationen aus den Stellungnahmen der Gemeinden bis zum 28. August (Poststempel) eine eigene Stellungnahme.

Ergänzende Vernehmlassung zum Thema Naturschutz bei den Gemeinden

Im Rahmen der Vorvernehmlassung vom Frühling/Sommer 2000 zeigte es sich, dass im Bereich Naturschutz ein Informations- und Transparenzdefizit vorhanden ist. In der Zwischenzeit wurde dieses Thema vertieft aufbereitet. Jede Gemeinde erhält eine Liste der Naturschutz-Objekte auf ihrem Gemeindegebiet mit verschiedenen Informationen (z.B. Bedeutung des Objekts, Umsetzung in der Ortsplanung, Vorhandensein von Bewirtschaftungs-, Dienstbarkeits- oder Schutzverträgen usw.) sowie einen Plan mit den Naturschutz-Objekten. Die Gemeinden haben dann die Möglichkeit, sich dazu in der Sache zu äussern.
Nachbarn und Bund werden miteinbezogen
Während der öffentlichen Planauflage und Vernehmlassung wird der Richtplan-Entwurf den Nachbarkantonen und -ländern zur Vernehmlassung unterbreitet. Gleichzeitig wird der Richtplan-Entwurf durch den Bund vorgeprüft.

Umstrittene Punkte

Es liegt in der Natur der Richtplanung, dass der Richtplan auch umstrittene Punkte umfasst. Mit diesen wird sich die Regierung beschäftigen, wenn die Ergebnisse der Vorprüfung durch den Bund sowie die Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Planauflage und Vernehmlassung bekannt sind.

Richtplan schafft Handlungsfreiheiten und -spielräume

Im Unterschied zum alten Richtplan aus dem Jahre 1982 verzichtet der vorliegende Richtplan-Entwurf auf die konkrete Ausgestaltung von Projekten. Als richtungsweisendes Dokument skizziert er einerseits Inhalt und Projekte von kantonaler Bedeutung und gibt andererseits in Leitüberlegungen den Rahmen zur Realisierung von Projekten. Der Richtplan nimmt mögliche zukünftige Entwicklungen auf und schafft - unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze - insgesamt Handlungsspielräume für Kanton, Regionen und Gemeinden.

Fachübergreifende Koordination im Richtplan

Auf etwa 160 Seiten werden rund 50 raumrelevante Themen behandelt. Die Themen- und Informationsvielfalt weist auf die Vielfältigkeit und Komplexität der fach- und raumübergreifenden Richtplanung hin. Ein zehnköpfiges Expertenteam sowie etwa 30 Mitarbeitende aus der Verwaltung haben in vier Redaktionsteams an diesem Projekt mitgearbeitet. Neben thematischen Übersichtskarten gibt die Richtplan-Karte im Massstab 1:100'000 einen gesamtkantonalen Überblick über den aktuellen Stand der Richtplanung. Durch die konsequente Anwendung moderner Informationstechnologien (geographische Informationssysteme) können die kartographisch festlegbaren Richtplan-Inhalte auch in die Grundlagenkarten 1:25'000 übertragen werden. Diese Zusatzinformationen sind an den Auflageorten einsehbar und werden bereits heute für Machbarkeitsstudien usw. verwendet.

"Wegweiser" zur Vernehmlassung

Eine spezielle Informationsbroschüre mit dem Namen "Wegweiser", die an alle Haushalte verteilt wird, gibt kurz darüber Auskunft, wozu Raumplanung und Richtplanung dient. Sie gibt einen Überblick über die wichtigsten Stossrichtungen des neuen Richtplans. Auf der Rückseite der Informationsbroschüre ist eine vereinfachte Richtplan-Karte dargestellt. Die öffentliche Vernehmlassung wird unterstützt durch Orientierungsveranstaltungen in den Regionen zu Beginn der Vernehmlassung. Während der Vernehmlassung finden nach Bedarf auch Sprechstunden statt. Die Daten werden in den regionalen Publikationsorganen publiziert.

Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft
Quelle: dt Amt für Raumplanung

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