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Die Regierung nimmt Kenntnis von der langfristigen Strategie der Tele-Rätia AG (TRAG) und unterstützt das Anliegen der Tochtergesellschaft NetCom, im Kanton Graubünden schrittweise eine breitbandige Telekommunikations-Struktur aufzubauen.
In Graubünden sind bis heute nur das Churer Rheintal sowie die Gemeinden Davos und Klosters und Teile der Surselva mit einem Kabelnetz erschlossen. In den anderen Gemeinden werden TV-Programm per Satellit oder über terrestrische Anlagen empfangen. Derzeit sind erst etwa 40 Prozent der Bündner Wohnbevölkerung an ein breitbandiges Kommunikationsnetz angeschlossen. Demgegenüber liegt diese Zahl gesamtschweizerisch bei satten 95.3 Prozent.
Die NetCom will dieses Versorgungsdefizit beheben und schrittweise ein Breitband-Kommunikationsnetz aufbauen. Die Regierung nimmt vom bezüglichen Vorgehensplan Kenntnis. Dieser sieht vor, ausgehend von regionalen Zentren ein modernes Kabel-Fernsehnetz (CATV-Netz) in der sog. Hybrid-Fiber-Coaxial-Technologie in ausgewählten Gemeinden aufzubauen. Das neue Netz soll die angeschlossenen Gemeinden mit einer zeitgemässen Auswahl an TV-Programmen sowie mit Internet- und weiteren Diensten versorgen.
Die NetCom möchte in einer ersten Etappe die folgenden 32 Bündner Gemeinden erschliessen: Bergün, Bonaduz, Cazis, Celerina, Churwalden, Fideris, Grüsch, Jenaz, Küblis, Lantsch, La Punt-Chamues-ch, Luzein, Malix, Pontresina, Rhäzüns, Roveredo, San Vittore, St. Moritz, Saas, Samedan, Savognin, Schiers, Scuol, Seewis i.P., Sent, Sils i.D., Sils i.E., Silvaplana, Tamins, Thusis, Vaz/Obervaz und Zuoz. Für dieses Unterfangen ist eine Bauzeit von sechs Jahren vorgesehen. Die Finanzierung soll primär über private Investoren erfolgen und mit öffentlichen Geldern unterstützt werden. Es wird mit einem Investitionsvolumen von rund 75 Millionen Franken gerechnet.
Das Projekt der NetCom entspricht den Vorgaben im Regierungsprogramm 2001 bis 2004, wonach es für Graubünden darum geht, den Anschluss an den Telekommunikations-Highway zu schaffen. Der Kanton ist denn auch bereit, die Erschliessung mit Wirtschaftsförderungs-Beiträgen zu unterstützen und allenfalls Leistungsaufträge zu erteilen. Eine kurzfristige Erhöhung des Aktienkapitals des Kantons ist nicht möglich, weshalb der Weg auch über private Investoren zu suchen ist. Im Übrigen wird die NetCom beauftragt, ein Regio-Plus-Projekt zu starten, um eine optimale Koordination der Inhalte, Produkte, Services und Dienste der verschiedenen Kabelnetz-Betreiber im Kanton zu erreichen.
Der Kanton stellt der NetCom Graubünden AG für die erste Erschliessungsetappe Beiträge von insgesamt rund 5.5 Millionen Franken in Aussicht. Der Bund dürfte sich gemäss einem entsprechenden Vorentscheid mit rund 15 Millionen Franken in Form von Investitionshilfe-Darlehen beteiligen.

Schulversuch Samedan weiterführen

Nach einer zweijährigen Vorbereitungszeit wurde zwischen 1996 und 2000 der Schulversuch zur Förderung der romanisch-deutschen Zweisprachigkeit in Volksschule und Kindergarten von Samedan durchgeführt. Bei diesem Versuch wurden u.a. entsprechend modifizierte Stundentafeln geprüft. Diese sollen nach Abschluss des Versuchs auch an anderen vergleichbaren Bündner Volksschulen eingesetzt werden können. Fürs Schuljahr 2000/2001 wurde der Gemeinde Samedan die Fortführung ihres Schulbetriebs im Sinn des abgeschlossenen Versuchs weiterzuführen. Seit Beginn dieses Schuljahrs erfolgt der Schulbetrieb wieder im Rahmen der ordentlichen Schulverwaltung, d.h. ohne Projektbudget. Die Subventionen des Kantons bewegen sich wieder im Rahmen der ordentlichen gesetzlichen Beiträge. Diese Regelung soll im Schuljahr 2001/2002 weitergeführt werden. Die Regierung erteilt der Gemeinde Samedan die entsprechende Bewilligung.

Weniger Verkehrssteuern für Lastwagen und Anhänger

Dem Grossen Rat wird eine Botschaft zur Teilrevision der Verordnung über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger unterbreitet. Im Wesentlichen geht es bei den vorgesehenen Neuerungen darum, das Gewerbe zu entlasten und damit im interkantonalen Wettbewerb konkurrenzfähiger zu machen. Zu diesem Zweck sollen die Verkehrssteuern für Lastwagen und Anhänger mit mehr als 3.5 Tonnen Gesamtgewicht auf das schweizerische Mittel gesenkt werden.

Vernehmlassungen an den Bund

1. Revision Radio- und Fernsehgesetz
Die Regierung nimmt gegenüber dem Bund Stellung zur Revision des eidg. Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Die Vorlage sieht vor, dass der Service public im Rundfunk weiterhin von einer starken SRG erbracht wird, während die privaten Radio- und Fernsehveranstalter künftig mehr Freiheiten erhalten sollen. Folgende Punkte sind aus der Sicht der Bündner Regierung von zentraler Bedeutung:
- Die auf SRG SRR idée suisse beschränkte Leistungserbringung des Service public ist auf regionale und lokale Anbieter auszudehnen, insbesondere auf solche in dünn besiedelten Regionen mit topographisch schwierigen Verhältnissen.
- Private Veranstalter in Berg- und Randregionen, deren Finanzierung allein durch Werbung nicht möglich ist, sollen weiterhin - allenfalls unter Beibehaltung eines modifizierten Gebührensplittings - unterstützt werden. Die Zuschüsse sollen von der Einhaltung von Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht werden sowie mit Leistungsaufträgen verbunden werden.
- Die föderalistische Struktur ist im Medienbereich allgemein und in Bezug auf die Trägerschaft von SRG SSR idée suisse insbesondere unter Berücksichtigung aller vier Landessprachen und unter Einbindung der Kantone aufrechtzuerhalten.
- Den Service-public-Anbietern in Graubünden muss auf allen elektronischen Verbreitungskanälen die ungehinderte, kostenlose oder kostengünstige Verbreitung sämtlicher Programme anderer Anbieter gesichert werden.
2. Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr (Teilrevision Obligationenrecht und Teilrevision Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
Der elektronische Geschäftsverkehr gehört zu den sog. Fernabsatz-Geschäften. Mit einer Teilrevision des Obligationenrechts soll das heute bereits für Haustür-Geschäfte geltende Widerrufsrecht auf Fälle des Fernabsatzes ausgedehnt werden. Wer übers Internet einkauft, soll die Möglichkeit bekommen, innert sieben Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Regierung begrüsst diese Neuerungen.

An wen geht heuer die Bettags-Kollekte?

Der Ertrag der Bettags-Kollekte 2001 geht je zu einem Drittel an die Genossenschaft Fontana, Passugg, die Stiftung Therapeion, Zizers, und die Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie Graubünden.

Aus den Gemeinden

Die Evangelische Alterssiedlung Masans in Chur soll saniert und in ein Alters- und Pflegeheim um- und ausgebaut werden. Die Regierung genehmigt das entsprechende Bauprojekt. An die anrechenbaren Kosten von annähernd 8.9 Millionen Franken wird ein kantonaler Beitrag von 53 Prozent zugesichert.
Die Produktionsküche der Alterssiedlung Kantengut in Chur soll umgebaut und erweitert werden. Mit Vorbehalten genehmigt die Regierung dieses Bauprojekt. An die anrechenbaren Kosten von annähernd 1.8 Millionen Franken wird ein Beitrag von 53 Prozent zugesichert.
Das Alters- und Pflegeheim Plaids in Flims wird ab Juni 2001 in die Liste der Langzeit-Einrichtungen (Pflegeheim-Liste) des Kantons Graubünden aufgenommen.
Die Erweiterung des Gartenladens der Strafanstalt Realta in Cazis wird gutgeheissen. Es wird ein Kredit von 1.2 Millionen Franken freigegeben.
Die Festung Crestawald in Sufers wird unter kantonalen Denkmalschutz gestellt. Sie wird ab Juni 2001 als Museum betrieben.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 10.8 Millionen Franken freigegeben (Sanierung A13-Strassentunnel San Bernardino, Brandmelder in sieben und Feuerüberwachung in neun Tunnels an der A13 zwischen Soazza und Reichenau, Landschaftsbau Umfahrung Tiefencastel, Postauto-Haltestelle und öffentlicher Parkplatz in Sta Maria i.C. sowie teilweises Verlegen und Signalisation Prättigauer Radweg).

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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