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Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats unter dem Vorsitz von Mario Cavigelli (CVP) befasste sich an zwei Sitzungen in Anwesenheit von Regierungsrat Peter Aliesch mit der von der Regierung unterbreiteten Gesetzesvorlage für die Organisation der kantonalen psychiatrischen Dienste im Kanton Graubünden. Sie befürwortet das Vorhaben der Regierung, die kantonalen psychiatrischen Kliniken und die kantonalen Wohnheime für psychisch behinderte Menschen aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern und in eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts zu überführen. Die Vorberatungs-Kommission teilt die Beurteilung der Regierung, dass die Organisationsform der Betriebe als Dienststellen der kantonalen Verwaltung die Bewältigung der sich seit einigen Jahren laufend ändernden Rahmenbedingungen zunehmend schwieriger macht. Durch die Überführung der Betriebe in eine rechtlich selbstständige Anstalt sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die psychiatrischen Kliniken und die Wohnheime für psychisch behinderte Menschen nach unternehmerischen Grundsätzen geführt werden können, um auch in Zukunft mit beschränkten finanziellen Mitteln eine optimale psychiatrische und sozialpädagogische Versorgung der Bevölkerung des Kantons gewährleisten zu können.
Die Personalverordnung soll gemäss Kommissionsmehrheit nur insoweit gelten, als die Verwaltungskommission keine Richtlinien über die Anstellungsbedingungen für das Personal erlässt. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Personalverordnung des Kantons nicht auf die Bedürfnisse von Betrieben des Gesundheitswesens ausgerichtet ist. Eine Kommissionsminderheit will demgegenüber grundsätzlich die Personalverordnung auch für das Personal der Anstalt verbindlich erklären. Abweichende Regelungen sollen einzig zulässig sein, wenn sie im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen zwischen den Sozialpartnern vereinbart werden.
Im Gegensatz zum Antrag der Regierung soll nach Ansicht der Kommissionsmehrheit die Anstalt nicht der Finanzaufsicht der kantonalen Finanzkontrolle unterstellt werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass der Regierung über das ihr generell zustehende Aufsichtsrecht ein genügendes Instrumentarium zur Beaufsichtigung der Anstalt zur Verfügung steht.
Weil neben den psychiatrischen Kliniken auch die Wohnheime für psychisch behinderte Menschen als eigenständiger Unternehmensbereich in die neue Anstalt überführt werden sollen, beantragt die Kommission dem Grossen Rat, Titel und Geltungsbereich des Gesetzes entsprechend anzupassen.

Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission

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