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Die Bündner Regierung setzt sich für eine rasche Lärmsanierung der bündner Strassen ein. Dafür soll es neue Fristen geben. 2012 sollen sämtliche Strassen, deren Lärm die Grenzwerte überschreiten, saniert sein.

Das Umweltschutzgesetz und die entsprechende Lärmschutz-Verordnung (LSV) aus dem Jahre 1987 schreiben vor, dass bestehende Anlagen, die wesentlich zur Überschreitung der Lärm-Immissionsgrenzwerte beitragen, saniert werden müssen - und dies innerhalb von 15 Jahren. Die Frist ist am 30. März 2002 abgelaufen. Insbesondere die Sanierung übermässig lauter Strassen ist in den vergangenen 15 Jahren allerdings nicht genügend vorangegangen. Gesamtschweizerisch sind erst gut 30% übermässig lauter Strassen saniert, bei zwei Dritteln ist dies noch nicht der Fall - das entspricht rund 1600 Kilometern und die Kosten dafür werden auf rund 2,2 Milliarden Franken geschätzt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schlägt deshalb eine Fristverlängerung vor: Nationalstrassen sollen bis 2007, Haupt- und übrige Strassen bis 2012 saniert sein. Die Revision der LSV betrifft drei Bereiche: Neben der Fristverlängerung will der Bund nach Ablauf der neuen Fristen die Beiträge für die Lärmsanierung bei Haupt- und übrigen Strassen einstellen und zudem soll das gesamte Verfahren vereinfacht werden.

Genügend Mittel für den Lärmschutz
Die Bündner Regierung hat in Ihrer Antwort zu Handen des UVEK festgehalten, dass die vorgeschlagenen Fristverlängerungen unumgänglich sind und vom Kanton Graubünden voraussichtlich eingehalten werden können. Die Regierung beantragt allerdings, dass die LSV auch den Fall regelt, in dem eine Strasse bzw. eine andere Anlage nach Ablauf der Sanierungsfrist - erstmals oder erneut - sanierungsbedürftig wird, weil das Verkehrsaufkommen und damit die Lärmbelastung in den nächsten Jahren kontinuierlich wachsen. Sollte eine Regelung in diesem Sinne nicht zu Stande kommen, schlägt die Regierung vor, die Frist für die Sanierung für Nationalstrassen ebenfalls auf das Jahr 2012 - statt 2007 - festzulegen.
Der Anspruch auf Beiträge für Sanierungen und Schallschutzmassnahmen an bestehenden Hauptstrassen und übrigen Strassen, die durch die Mineralölsteuer finanziert werden, erlischt mit Ablauf der Sanierungsfristen. Gemäss den Erläuterungen zur Vorlage zieht sich der Bund aus der Lärmsanierung der übrigen Strassen mit Geldern aus der Mineralölsteuer unter Umständen schon vor Ablauf der Sanierungsfrist, nämlich auf den Zeitpunkt der Einführung des neuen Finanzausgleichs, vollständig zurück. Für den Lärmschutz müssen trotz geänderter Finanzierung genügend Mittel vorhanden sein, schreibt die Bündner Regierung in Ihrer Antwort zu Handen des UVEK.

Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Sterilisationen
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage über die Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen und über Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen (Bundesgesetz über Sterilisationen. Mit der Vorlage werden ein grundsätzliches Verbot der Sterilisation sowie die Voraussetzungen, unter denen eine Sterilisation zulässig ist, gesetzlich festgelegt. Des Weiteren sieht der Gesetzes-Vorentwurf vor, dass Personen, die in der Vergangenheit Opfer von Zwangssterilisationen und -kastrationen geworden sind, als Opfer von Straftaten betrachtet werden und eine Entschädigung für den erlittenen Schaden sowie eine Genugtuung beantragen können. Zur Festlegung der Voraussetzungen für eine Entschädigung und zur Bemessung des Entschädigungs- und Genugtuungsbetrages verweist der Vorentwurf auf das Opferhilfegesetz. Zu verschiedenen Artikeln des Vorentwurfes hat die Bündner Regierung Ergänzungen und Präzisierungen angebracht.

Stellungnahme zur Auslagerung der Bundesaufsicht an die Kantone (2.Säule)
Seit der Einführung des BVG-Obligatoriums (Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG) im Jahr 1985 sind die Anforderungen - vor allem wegen der zunehmenden Komplexität des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes - an eine wirksame Aufsicht der zweiten Säule stark gestiegen. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BVS) ist zum Schluss gekommen, dass das heutige Aufsichtssystem verbessert werden muss: Die Oberaufsicht innerhalb des BVS soll verstärkt und die direkte Bundesaufsicht soll an die Kantone ausgelagert werden. Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich dieses Modell. Es ermöglicht eine klare Trennung zwischen direkter Aufsicht und Oberaufsicht. Die Autonomie der Kantone wird dabei nicht tangiert. Da in Graubünden mit einer allfälligen Auslagerung der heute unter Bundesaufsicht stehenden Vorsorgeeinrichtungen keine zusätzlichen Vorsorgeeinrichtungen dazu stossen, muss er - zumindest vorläufig - keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen. Die Regierung hat zudem konkret zu verschiedenen Fragen Stellung bezogen.

Kaufmännische Grundausbildung wird reformiert
Per Schuljahr 2003/04 soll in der ganzen Schweiz das neue Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung der kaufmännischen Ausbildung in Kraft treten. Die Bündner Regierung hat dieses Konzept im Rahmen ihrer letzten Sitzung zur Kenntnis genommen und das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement beauftragt, die notwendigen Schritte für die Reform der kaufmännischen Ausbildung in die Wege zu leiten. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Die Ausbildung zur Kauffrau/Kaufmann wird neu in drei Profile unterteilt, dem "Basisprofil", dem "Profil erweiterte Grundbildung" und dem "Profil mit integrierter Berufsmatura". Die jetzige Bürolehre entspricht neu dem Basisprofil und dauert 3 Jahre, statt wie bisher 2 Jahre.
- Am Ende des 1. Lehrjahres wird im Betrieb sowie in der Schule für jeden einzelnen Lehrling eine Standortbestimmung durchgeführt. Auf Grund dieses Ergebnisses werden die Lehrlinge im angestammten Profil belassen oder auf Antrag der Schule in das nächst höhere oder tiefere Profil umgeteilt.
- Die Beurteilung der Lehrlinge erfolgt je zur Hälfte durch den Betrieb und die Schule. Entsprechend ist auch an der Lehrabschlussprüfung die Gewichtung der Noten zu je 50 % bei der Schule und dem Betrieb.
- Im 1. Schulsemester sollen die Lehrlinge in einem Basiskurs gezielt auf Arbeiten vorbereitet werden, die zur Ausübung einer praktischen Arbeit im Betrieb benötigt werden. Somit sind die Lehrlinge bereits in einem frühen Zeitpunkt der Lehre für praktische Arbeiten wirtschaftlich einsetzbar.
- Die Ausbildungsziele sind nicht mehr auf einzelne Fächer, sondern vielmehr auf ganzheitliche Handlungskompetenz ausgerichtet. Diese beruht vorwiegend auf Kenntnissen, Fertigkeiten und Haltungen in den Bereichen Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht nicht mehr aus einer einzelnen Schlussprüfung, sondern aus verschieden Teilprüfungen und Erfahrungsnoten aus den Zeugnissen.

Aus den Gemeinden und Regionen
- Die Regierung hat der Teilrevision der Ortsplanung der Stadt Chur (Zonenplanänderung "Areal SBB-Hauptwerkstätte", der Gemeinden Sils i.E. (genereller Gestaltungsplan, Planausschnitt "Sils Maria", Sils Baselgia" und Vaüglia / Platta), Parpan (Zonenplan, genereller Gestaltungsplan und genereller Erschliessungsplan) und Jenaz (genereller Gestaltungsplan "Garola") genehmigt. Zudem hat sie der Baugesetzrevision der Stadt Chur und der Gemeinde Parpan zugestimmt.

Kreditfreigabe für Strassenprojekte
Für Bau- und Belagsarbeiten an der Berninastrasse (Privilasco) hat die Regierung 410'000 Franken genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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