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Die Regierung hat die Spitalplanung 2002 des Kantons Graubünden und die dazugehörige Spitalliste verabschiedet. Insgesamt haben 54 inner- und ausserkantonale Spitäler und Kliniken einen Leistungsauftrag erhalten. Die Spitalplanung erfasst diejenigen Leistungen, für welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufzukommen hat. Die Spitalliste tritt per 1. Juli 2002 in Kraft.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) aus dem Jahre 1994 verpflichtet die Kantone, eine Planung für eine "bedarfsgerechte Spitalversorgung" zu erstellen. Die Planungspflicht der Kantone umfasst nur diejenigen Leistungen im stationären Bereich, für welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufzukommen hat. Ausgenommen von der Planungspflicht sind auch der teilstationäre und der ambulante Bereich. Gestützt auf die Spitalplanung haben die Kantone eine Spitalliste zu erlassen. Die Spitalliste gibt Auskunft darüber, welche Spitäler und Kliniken berechtigt sind, zu Gunsten der Kantonseinwohner erbrachte Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzurechnen.

Die Spitalplanung im Überblick
Bei der Spitalplanung geht es darum, die stationäre medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Zu diesem Zwecke haben die Kantone den für die Deckung des Bedarfs benötigten inner- und ausserkantonalen Spitälern und Kliniken detaillierte Leistungsaufträge zu erteilen. Entsprechend dem Bedarf ist jedem Spital und jeder Klinik eine feste Bettenzahl für die Behandlung von KVG-Versicherten zuzuweisen.
Insgesamt hat die Regierung für 54 Spitäler und Kliniken - 29 davon in Graubünden - in den Bereichen somatische Akutmedizin, Psychiatrie und Rehabilitation einen Leistungsauftrag erteilt. Die Spitalplanung 2002 geht davon aus, dass per 1. Juli 2003 im Bereich somatische Akutmedizin in den zwölf Spitalregionen des Kantons für die Behandlung von KVG-Patienten insgesamt 625 Betten notwendig sind, um die stationäre medizinische Versorgung der Einheimischen und Gäste zu gewährleisten. Im Psychiatriebereich beträgt der entsprechende Bedarf 204 Betten, im Rehabilitationsbereich 62 Betten. Bis 2005 - so sieht es die neue Spitalplanung vor - sind im somatischen Akutbereich 24 Betten und im Psychiatriebereich vier Betten abzubauen. Die den Zentrums- und Regionalspitälern wie auch den übrigen Kliniken erteilten Leistungsaufträge orientieren sich grundsätzlich an ihrem bisherigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung des Kantons.

Klare Leistungsaufträge
Der Leistungsauftrag des Rätischen Kantons- und Regionalspitals Chur wurde um den Fachbereich Plastische Chirurgie erweitert, derjenige des Frauenspitals Fontana Chur um den Fachbereich Senologie (Erkrankung der weiblichen Brust). Dem Kreuzspital Chur wurde für den Fachbereich Urologie kein Leistungsauftrag mehr erteilt, da das Kreuzspital in diesem Bereich erheblich höhere Fallkosten als das Rätische Kantons- und Regionalspital aufweist. Für die Aufgabe der Urologie hat die Regierung dem Kreuzspital eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt.
Analog der bisherigen Spitalliste wurde ein Leistungsauftrag in orthopädischer Chirurgie sowohl dem Spital Oberengadin in Samedan wie auch der Klinik Gut in St. Moritz erteilt. Ein Leistungsauftrag in orthopädischer Chirurgie wurde angesichts des bisherigen Beitrages zur Versorgung der Bevölkerung Südbündens auch der Klinik Gut erteilt. In die orthopädische Versorgung von Südbünden wurde auch das Ospidal d'Engiadina bassa in Scuol einbezogen. Beim Kreuzspital Chur wurde von der Erteilung eines Leistungsauftrages in orthopädischer Chirurgie abgesehen, da das nahe gelegene Rätische Kantons- und Regionalspital Chur über eine leistungsfähige orthopädische Chirurgie verfügt.

Spitalplatz Chur und rollende Planung
Klar hat sich die Regierung zum Spitalplatz Chur geäussert. Sollten die Bestrebungen scheitern, das Leistungsangebot zwischen dem Kantonsspital, dem Frauenspital Fontana und dem Kreuzspital zu koordinieren, wird die Regierung die Optimierung des Spitalplatzes Chur über eine auf das KVG abgestützte Änderung der Leistungsaufträge der Spitäler vornehmen.
Die planerischen Werte (Angebot und Bedarf der stationären medizinischen Versorgung, Hospitalisierungshäufigkeit, Aufenthaltsdauer und Bettenbelegung) werden im Rahmen des dreijährigen Planungshorizontes bis 2005 jährlich überprüft. Bei veränderten Verhältnissen wird die Regierung eine Änderung der Bettenzahlen und / oder der Leistungsaufträge vornehmen.

Auswirkungen für Spitexdienste und Heime
Durch die vom KVG vorgegebenen Anstrengungen, die Bettenzahlen zu reduzieren, erhöht sich die Anzahl der Pflegebedürftigen im Bereich Spitex und in den Pflegeheimen. Die Spitex-Dienste und die Heime werden entsprechend unter Umständen ihre Dienste ausbauen und allenfalls zusätzliches Personal rekrutieren müssen.

Die Spitalplanung und die Spitalliste 2002 kann hier heruntergeladen werden.

Die Spitalplanung und die Spitalliste 2002 164 KB

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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