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Per 1. Januar 2003 will der Bund in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden das Projekt "Guichet virtuel" lancieren. Die Bündner Regierung hat zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Projektes Stellung genommen.

Die Hauptidee des "Guichet virtuel" (virtueller Schalter) besteht darin, für Bürgerinnen und Bürger einen direkten und unkomplizierten Online-Zugang zur Verwaltung von Gemeinden, Kantonen und Bund zu schaffen. Dargestellt werden im "Guichet virtuel" Informationen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die bereits im Internet sind. Als Zugang zu diesen Informationen dient die Webadresse www.ch.ch. Diese Informationen werden im "Guichet Virtuel" über so genannte "Lebenslagen" zu finden sein. Das dafür entwickelte "Lebenslagen-Prinzip" basiert auf der Annahme, dass Bürgerinnen und Bürger nicht über die Verwaltungsstrukturen der einzelnen Behörden zu ihren Informationen kommen sollen, sondern über bestimmte Themen, die sie im Moment beschäftigen.

Zustimmung mit Vorbehalten
Die Bündner Regierung befürwortet grundsätzlich den Vereinbarungsentwurf mit dem Bund. Dieser regelt die Zusammenarbeit während der ersten Betriebs- und Weiterentwicklungsphase des "Guichet virtuel". Diese dauert von 2003 bis 2005. Der Kanton Graubünden ist bereit, bis Ende 2004 jährlich rund 16'000 Franken an das Projekt zu zahlen.
Allerdings beanstandet die Bündner Regierung die Information im Rahmen des Projektes "Guichet virtuel" als unzureichend. Zu wenig, und wenn, dann zu wenig fundierte und Problembezogene Informationen sind bisher an die Projektpartner gegangen. Die Kantone können mit den vorliegenden Projektinformationen nur unzureichend die Gemeinden instruieren. Dabei ist die aktive Mitarbeit der Gemeinden ein sehr wichtiger Erfolgsfaktor für die Weiterentwicklung dieses Projekts. Es ist fraglich, ob die Inbetriebnahme des "Guichet virtuel" am 1. Januar 2003 flächendeckend und auf einem qualitativ annehmbaren Niveau zu realisieren ist, meint die Regierung in ihrer Stellungnahme zu Handen der Bundeskanzlei. Ungeklärt ist weiter auch die Frage der Zuständigkeit für die Qualitätskontrolle. Weiter fordert die Bündner Regierung klarere Vorgaben betreffend Inhalten und Zielen, die es in den nächsten Jahren zu erreichen gilt. Dabei müssen die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und seinen Projektpartnern deutlicher definiert werden.

Gleiche Chancen für die Kantonssprachen
In einem Brief an das Forum Helveticum hat die Bündner Regierung ihr Wille bekräftigt, das Rätoromanische zu schützen, zu erhalten und zu fördern. Dabei setzt sie auf den Willen der betroffenen Bevölkerung, ihre Sprache im Alltag zu benutzen. Als staatliche Behörde will der Kanton dafür sorgen, dass alle Landessprachen die gleichen Voraussetzungen und Chancen haben, sich zu behaupten. Der neue Sprachenartikel in der neuen Kantonsverfassung verpflichtet zudem Kanton und Gemeinden, noch mehr als bisher für das Rätoromanische und für das Italienische zu tun. Die neue Kantonsverfassung befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.
Der Verein "Forum Helveticum" setzt sich seit einigen Jahren schwerpunktmässig für die Förderung der nationalen Kohäsion ein. In diesem Rahmen wurde der Rückgang der vierten Landessprache nach bekannt werden der Zahlen der letzten Volkszählung diskutiert.

Fischereibetriebsvorschriften teilrevidiert
Der Baggersee Herti in Untervaz gilt neu als Schongebiet und wird mit einem Fischereiverbot belegt. Die Bündner Regierung hat die Fischereiverordnung vom 1. Januar 2002 in diesem Sinne revidiert. Der Hertiweiher ist ein künstlicher See, der beim Kiesabbau entstanden ist. Das daraus entnommene Material muss mit sauberem Material wider aufgefüllt werden. Mit der Beendigung des Kiesabbaus in rund zehn Jahren wird der Hertisee daher wieder aufgefüllt sein. Die Teilrevision tritt am 11. Juli 2002 in Kraft.
Derzeit wird am Hertiweiher mit einem schwimmenden Bagger Kies abgebaut. Dieser Kiesabbau erfolgt bis in eine Tiefe von 35 Metern und kann dazu führen, dass Uferpartien in den Baggersee abbrechen können. Das Betreten des Abbaugebietes "Herti" ist denn auch bereits heute untersagt. Dieses Verbot wird indessen von Fischern häufig missachtet.

Revision der Jodtabletten-Verordnung
Der Austausch respektive die Sicherheit in der Versorgung der Bevölkerung mit Kaliumjodidtabletten soll verbessert werden. Dazu hat das Bundesamt für Gesundheit eine Änderung der entsprechenden Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese Änderung sieht insbesondere vor, in den Zonen 1 und 2 (Gebiete in unmittelbarer Nähe zu einem Kraftwerk respektive Gebiete bis zu 20 Kilometer von einem Kernkraftwerk entfernt) regelmässig die Verwendbarkeit von eingelagerten Tabletten zu überprüfen. Der Kanton Graubünden liegt in der Zone 3 und ist davon nicht betroffen. In ihrer Stellungnahme befürwortet die Regierung insbesondere die regelmässigen Überprüfungen der Verwendbarkeit der Tablettenbestände.

Bergführerfonds aufgehoben
Ende 2000 hat das Bündner Stimmvolk dem neuen Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen zugestimmt. Gleichzeitig wurde das Gesetz über das Bergführer- und Skisportwesen von 1991 aufgehoben. Somit wurde auch der im alten Gesetz geregelte kantonale Bergführerfonds aufgehoben, der zur Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Bergführern und ihren Familien geäufnet wurde. Die Bündner Regierung hat nun beschlossen, 170'000 Franken dem Bündner Bergführerverband zu übertragen; dieses Geld soll weitgehend für den gleichen Zweck verwendet werden. Der restliche Betrag von rund 70'000 Franken geht an den Kanton.

Neue Tarife für Spitex-Leistungen
Gemäss der Tarifordnung für Organisationen der häuslichen Pflege und Betreuung legt die Regierung jährlich den Minimal- resp. Maximaltarif fest. Dieser beträgt heute acht respektive zwölf Franken pro Stunde. Dieser Tarif soll gemäss Tarifordnung mindestens 20 Prozent der Aufwendungen für die hauswirtschaftlichen Leistungen decken. Die Regierung hat beschlossen, per 1. Juli 2002 die neuen Tarife auf minimal zwölf und maximal 16 Franken pro Stunde zu erhöhen. Berücksichtigt wurden dabei die finanziellen Verhältnisse der Spitex-Organisationen, der Konkurrenzsituation zu privaten Anbietern sowie der Tatsache, dass durch hauswirtschaftliche Leistungen stationäre Aufenthalte in Heimen und Spitälern reduziert werden können.

GIS unter die Lupe genommen
Eine Arbeitsgruppe hat seit Januar 2002 einen Bericht zur heutigen Lage und künftigen Ausrichtung des Geografischen Informationssystem Kanton Graubünden GIS-GR erarbeitet, mit folgenden wesentlichen Ergebnissen:
- In einer Konsolidierungsphase sollen Mängel auf der Basis der aktuellen Aufträge und Zuständigkeiten rasch korrigiert werden;
- Eine Arbeitsgruppe erarbeitet ein Konzept, das die Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung als Eigner und Betreiber des GIS-Systems mit ausgewählten, interessierten Dritten (Gemeinden, öffentlich-rechtliche Betriebe und Private) regelt. Das Konzept soll so ausgestaltet sein, dass es als Vorläufer für eine gemischtwirtschaftliche Lösung dient.
- Eine zweite Arbeitsgruppe erarbeitet als Entscheidungsgrundlage für eine nächste Strategiegeneration alle notwendigen Grundlagen inkl. Kostenfolge für eine gemischtwirtschaftliche Lösung. Gleichzeitig ist auch das Anliegen "Aufbau eines kantonsweiten und flächendeckenden GEO-Datenpools" zu berücksichtigen.
Zu diesen vorgeschlagenen Ergebnissen hat die Regierung konkrete Aufträge erteilt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die Regierung genehmigt grundsätzlich das Vorprojekt für die Erweiterung der Oberstufenschulanlage Usserfeld in Grüsch. Für dieses Projekt wird ein Kantonsbeitrag von rund 520'000 Franken genehmigt.
- Für das kantonale Projekt "Jungwaldpflege 2002" hat die Regierung insgesamt rund 1,5 Millionen Franken gesprochen. Am Projekt sind insgesamt 192 öffentliche und private Waldeigentümer beteiligt.
- Die Projektänderung für den Umbau der Notfallstation des Kantonsspitals Chur kostet rund 800'000 Franken. Im Rahmen des bewilligten Gesamtbudgets für den Neubau des Bettenhauses D hat die Regierung dieser Änderung zugestimmt.
- Die Gemeinden Donath und Patzen-Fardün planen die Vereinigung zu einer Gemeinde Donath. An diese eventuelle Vereinigung hat die Regierung einen Beitrag von 500'000 Franken gesprochen.
- Die Regierung hat der Teilrevision der Ortsplanung "Piano generale di urbanizzazione, Complemento Pala" der Gemeinde San Vittore genehmigt.

Weitere Investitionen im Strassenbau
Für diverse Arbeiten an der A13 (Anschluss Landquart Ost) und an der Prättigauerstrasse (Umfahrung Klosters und Vermessungen für die Umfahrung Saas von 2002 bis 2012) einen Gesamtbetrag von rund 6,4 Millionen Franken genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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