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Die Bündner Regierung hat die Revision des Wirtschaftsförderungsgesetzes für die Vernehmlassung freigegeben. Das Gesetz von 1990 hat sich grundsätzlich bewährt, eine Revision ist auf Grund der Veränderungen im wirtschaftlichen und politischen Umfeld sowie in den Ansprüchen an die Wirtschaftsförderung aber angezeigt. Die Revision enthält folgende Schwerpunkte:
- die Möglichkeit, den Auf- und Ausbau von KMU mit Darlehen unterstützen zu können,
- die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für das Standortmarketing,
- die Möglichkeit, Institutionen in Verbindung mit Leistungsaufträgen mit Betriebsbeiträgen unterstützen zu können,
- die Möglichkeit, Sportanlagen von kantonaler Bedeutung mit Beiträgen unterstützen zu können, und
- spezielle Fördermöglichkeiten für den Bereich Telekommunikation.
Die Frist für die Vernehmlassung läuft bis zum 10. September 2002. Die Berichte sowie der Gesetzes- und der Verordnungsentwurf können unter www.div.gr.ch / Mitteilungen und Projekte / Projekte eingesehen und heruntergeladen werden.

Ja zu längeren Cars
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die geplanten Anpassungen an der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). In ihrer Stellungnahme an das Bundesamt für Strassen geht die Regierung davon aus, dass längere Cars auf Bündner Strassen keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. Neu sollen Cars mit zwei Achsen eine Maximallänge von 13,5 Metern (bisher 12 Meter), Cars mit mehr als zwei Achsen maximal 15 Meter (bisher 12 Meter) und Gelenkbusse maximal 18,75 Meter (bisher 18 Meter) haben.
Der Kanton kann weiterhin Strassen ausscheiden und signalisieren, die sich für Fahrzeuge von über 12 Metern Länge nicht eignen. Dazu sind jeweils Versuchsfahrten mit entsprechenden Fahrzeugen zu unternehmen. Die Teilrevision der VSV und der VTS sind Anpassungen an EG-Richtwerte.

Empfangsgebühren für AHV- und IV-Bezüger zu Lasten des Kantons?
AHV- und IV-Bezüger mit Ergänzungsleistungen sind seit dem 1. August 2001 von den Empfangsgebühren für Radio- und Fernsehprogramme befreit. Als Kompensation für die rund 50 Millionen Franken, die damit der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG verloren gehen, hat der Bundesrat am 1. Mai 2002 einer Gebührenerhöhung von 4,1 Prozent zugestimmt. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schlägt nun vor, die Radio- und Fernsehgebühren als anrechenbare Ausgaben im Sinne des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) zu betrachten. Damit müsste zum grossen Teil der Kanton diese Gebühren finanzieren. Dagegen wehrt sich die Bündner Regierung in ihrer Stellungnahme an das UVEK. Seit 1986 hat der Bund seine Beiträge an die Ergänzungsleistungen mehr als halbiert. Die Aufnahme der Radio- und Fernsehgebühren in den Katalog der anerkannten Ausgaben im Sinne des ELG würde eine weitere Belastung der Kantone bedeuten, und dies kann nicht hingenommen werden.

Evaluation zum Zweitsprachenunterricht Italienisch
Die Bündner Regierung hat die Abteilung Forschung und Entwicklung der Pädagogischen Fachhochschule beauftragt, eine Evaluation durchzuführen zur Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler beim Übertritt in die Sekundarstufe I; einbezogen werden auch die entsprechenden Unterrichtsunterlagen. Es wird erst später entschieden, ob auch der Zweitsprachenunterricht Romanisch einer Evaluation unterzogen werden soll. Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf rund 197'000 Franken. Nach den Vorarbeiten in diesem Jahr findet die Evaluation Zweitsprachenunterricht Italienisch in der zweiten Hälfte des Schuljahres 2002/03 statt. Der Zweitsprachenunterricht Italienisch / Romanisch ist im Schuljahr 1999/2000 eingeführt worden.

Alkoholzehntel 2000/2001 verteilt
Gemäss Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholzehntel) ist der Anteil der Kantone am Reinertrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung zweckgebunden einzusetzen: Für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen sowie für die Bekämpfung des Sucht-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs. Der Erlös 2000/2001 beträgt für den Kanton Graubünden rund 613'000 Franken. Die Bündner Regierung hat davon rund 400'000 Franken verschiedenen kantonalen und ausserkantonalen Institutionen zugesprochen. Gemäss Empfehlung der eidgenössischen Alkoholverwaltung sollen diese Mittel primär in die Verhütung und Behandlung von Alkoholproblemen investiert werden. Zweite Priorität kommt den illegalen Drogen und dritte Priorität der Problematik des Tabak- und Medikamentenmissbrauchs zu.
Aus dem Erlös des Alkoholzehntels will die Regierung weiter das Pilotprojekt "Gemeindeorientierte Prävention und Gesundheitsförderung" mit 18'000 Franken unterstützen. Ebenfalls aus Mitteln des Alkoholzehntels wird für 7000 Franken ein Flyer der Fachstelle Kindesschutz Graubünden produziert.

Weinverordnung teilrevidiert
1999 hat die Regierung die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Reben und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung) erlassen. Die Umsetzung der neuen Agrarpolitik 2002 hat für die Landwirtschaft verschiedene Liberalisierungsschritte gebracht. Einzelne wesentliche Regelungen müssen im Rahmen dieser Veränderungen revidiert werden. Insbesondere: Die Festsetzung der zulässigen Höchstmengen, die Ermittlung des Traubengewichtes und die Kontrolle des Handels mit Wein. Ziel der Revision ist es, der Branchenorganisation Aufgaben und Verantwortung zu übertragen und den Kanton von Vollzugsaufgaben zu entlasten.

"Schule im Netz" - Entwicklungskonzept steht
Die Bündner Regierung hat vom Bericht "Public Private Partnership - Schule im Netz (PPP-SiN) für den Kanton Graubünden" Kenntnis genommen und den Aufbau eines interdisziplinären Zentrums für Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) an der Hochschule für Wirtschaft und Tourismus und der Pädagogischen Fachhochschule befürwortet.
Ziel dieser Massnahmen ist die Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien in Graubünden. Der Bericht der Arbeitsgruppe unter der Leitung des Amtes für Höhere Berufsbildung enthält insbesondere Konzeptvarianten für die Integration der ICT in den Unterricht der Volksschulen und erfasst dabei auch die Lehreraus- und Lehrerweiterbildung. PPP-SiN ist ein nationales Projekt.

Oberstufen-Sprachbuch auf CD-Rom
Das Oberstufen-Sprachbuch "set otg nov" ist bisher in den Idiomen Puter, Vallader, Surmiran und Sursilvan (mit Rumantsch Grischun-Anteilen) erschienen. Neu gibt der Lehrmittelverlag Graubünden auch eine reine Rumantsch Grischun-Version auf CD-Rom heraus. Die Bündner Regierung hat dafür die notwendigen Mittel von rund 18'500 Franken gewährt.

Luftqualität und Lärmintensität werden erfasst
Der Kanton Graubünden beteiligt sich an das Projekt "Monitoring flankierende Massnahmen - Umwelt (MfM-U)". Die Regierung hat anlässlich ihrer letzten Sitzung der entsprechenden Vereinbarung mit dem Bund zugestimmt. Das Projekt sieht insbesondere im Bereich "Luft" und "Lärm" vor, mehrere autobahnnahe Messstationen durch die Kantone betreiben zu lassen. Der Bund übernimmt die Finanzierung. Die Messungen sollen darüber Auskunft geben, wie sich die Umweltbelastung entlang der Haupttransitrouten langfristig entwickelt.

Provedimaint electric Val Müstair erhält neue Konzessionen
Die Bündner Regierung hat die von den Gemeinden Sta. Maria, Müstair, und Valchava erteilten Konzessionen an die Provedimaint electric Val Müstair (PEM) für die Kraftwerke Muranzina und Chasseras genehmigt. Diese umfassen die Nutzung der Muranzina, der Prasüra, der Quellen Plaun Teal (Kraftwerk Muranzina) und der Aua da Vau und des Pisch (Kraftwerk Chasseras). Die Konzessionen sind bis Ende 2070 befristet.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Bündner Regierung hat für die drei Regio Plus-Projekte "Nationalpark Engadin/Münstertal", "Erlebnis Albula" und "Regionalpark Graubünden" total 465'000 Franken genehmigt.
- Zur Förderung des Schlachtviehabsatzes hat die Regierung für das Jahr 2002 einen Gesamtbetrag von rund 1,25 Millionen Franken freigegeben.
- Für 19 kulturelle Werke und Veranstaltungen hat die Bündner Regierung gesamthaft rund 258'000 Franken bewilligt.
- Für archäologische Ausgrabungen im Kloster Müstair hat die Regierung für das Jahr 2002 einen Kredit von 200'000 Franken gesprochen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die Zivilstandsämter Haldenstein, Igis, Mastrils, Says, Trimmis, Untervaz und Zizers werden per 1. Januar 2003 unter dem Namen "Zivilstandsamt Fünf Dörfer" zu einem einzigen Zivilstandsamt mit Sitz in Igis zusammengeschlossen. Die Regierung hat einem entsprechenden Gesuch des Kreisamtes Fünf Dörfer entsprochen.
- Rund 143'000 Franken hat die Regierung für die Erstellung von vier Lawinenwarnanlagen genehmigt. Diese Anlagen werden in den Gemeinden Breil/Brigels, Mesocco, Zernez und Tschierv gebaut. Bisher sind 15 Standorte mit solchen Anlagen ausgerüstet worden.
- Die Bündner Regierung hat die Gemeindeverfassungen von Scuol, Lavin und Arosa genehmigt, ebenso die Teilrevision der Ortsplanung von Thusis (Zonenplan Ruvria) und Bonaduz (Teilrevision Zonenplan 2001).
- Die Regierung hat die Totalrevision der Ortsplanung von Grono im Sinne diverser Erwägungen, Vorbehalten, Anliegen und Feststellungen genehmigt. Die Totalrevision der Ortsplanung Umfasst das Baugesetz, die Zonenpläne, den generellen Gestaltungsplan und die generellen Erschliessungspläne.
- Die Gemeinde Schiers hat 2001 die neue ortsplanerische Grundordnung verabschiedet. Die Regierung hat nun das Baugesetz, die Zonenpläne und die generellen Gestaltungs- und Erschliessungspläne mit direkten Korrekturen, Vorbehalten, Anweisungen, Ersatzanordnungen, Hinweisen und Präzisierungen genehmigt.

Strassenprojekte
- In den Tunnels zwischen Andeer und Pian San Giacomo werden Tunnelfunkanlagen installiert. Die Regierung hat den Kredit von rund 1,6 Millionen Franken genehmigt.
- Für die Verbindungsstrassen San Carlo - Angeli Custodi - Pedemonte und Spisermühle - Samnaun hat die Regierung neue Höchstgewichte von 18 auf 28 Tonnen respektive von 28 auf 34 bzw. 40 Tonnen (Kontingentsfahrten) festgelegt. Das Höchstgewicht auf der Schergenbachbrücke in Ravaisch und der Maisasbrücke in Samnaun Dorf wird bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten auf 28 Tonnen belassen.

Personelles
Markus Wolf, wohnhaft in Chur, ist als neuer Stellvertreter Chef Sportamt gewählt worden. Er tritt seine neue Stelle per Mitte August 2002 an.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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