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Bereits jetzt fiebern die Jäger und Jägerinnen der kommenden Jagdsaison entgegen und treffen die ersten Vorkehrungen. Mit Feldstecher und Fernrohr ausgerüstet verbringen sie jede freie Minute im Jagdgebiet. Eifrig wird "gespiegelt", das Wild und seine Gewohnheiten beobachtet. Daheim werden die Jagdutensilien, Lebensmittel und Getränke für den Transport in die Jagdunterkunft zusammengetragen. Ist die obligatorische Haftpflichtversicherung bezahlt? Die Jagdwaffen müssen eingeschossen werden und zwar nur an den von den Gemeinden bezeichneten Orten, wie es das Gesetz vorschreibt. Und zu guter Letzt gehört auch das Lösen des Patents zu den Vorbereitungen.
Im Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 8. August 2002 sind Ort, Datum und Zeit der Patentausgabe veröffentlicht.
Mit den besten Wünschen für guten Anblick und erfolgreiche Jagd!

Amt für Jagd und Fischerei Graubünden

Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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