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Der Grosse Rat kann in der November-Session 2002 über die Teilrevision der Vollziehungsverordnung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung des Bundes (GVVzAAG) debattieren. Die Bündner Regierung hat die dazu notwendige Botschaft erlassen. Die Teilrevision will in erster Linie eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, die Integration von Ausländerinnen und Ausländer in Abstimmung mit der Bundesgesetzgebung vermehrt zu fördern. Der Bund hat 1999 zwei Integrationsartikel in das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) aufgenommen. Damit kann der Bund, in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Kantonen und Privaten Integrationsprojekte finanziell unterstützen. Die Teilrevision der GVVzAAG will nun die notwendigen rechtlichen Grundlagen im Kanton schaffen, die Integration von Ausländerinnen und Ausländer umfassend zu fördern.
Die vorliegende Gesetzesrevision sieht unter anderem auch vor, das Bezirksgericht Plessur für die Überprüfung der Rechtmässigkeit von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zu entschädigen. Im Rahmen der Gerichtsorganisation wurde die Zuständigkeit für diese kantonale Aufgabe vom Kreis Chur auf das Bezirksgericht Plessur übertragen.

Regierung fordert Rückverlagerung des Schwerverkehrs auf die Gotthard-Achse
Die Bündner Regierung hat sich in die Diskussion um die Optimierung des Dosierungssystems am Gotthard eingeschaltet. In einem Brief an Bundesrat Moritz Leuenberger verlangt sie, dass mit dem neuen Verkehrsregime auch eine Rückverlagerung vom San Bernardino auf die Gotthard-Strecke stattfinden muss. Die bisher für den Schwerverkehr getroffenen Massnahmen am Gotthard haben sich ausschliesslich für den Kanton Graubünden nachteilig ausgewirkt. Der dramatische Anstieg der Schwerverkehrsfrequenzen am San Bernardino und die damit verbundenen überproportional ansteigenden Sicherheitsrisiken sind kaum mehr verantwortbar. Berechnungen belegen, dass das Sicherheitsniveau am Gotthard es zulässt, mit dem neuen Bewirtschaftungssystem die Frequenzen beim Schwerverkehr gegenüber heute zu erhöhen und damit gleichzeitig die Umwegfahrten über den viel gefährlicheren San Bernardino wieder zu reduzieren.

Kantonsbeiträge an verschiedene Organisationen und Institutionen
- Die Bündner Regierung hat einem Gesuch der Bergbahnen Motta Nalus SA in Scuol zugestimmt und gewährt für den Bau der Schneeanlage Furmiers-Scuol ein zinsloses Investitionsdarlehen des Bundes von 430'000 Franken. Zudem beteiligt sich der Kanton an dessen Finanzierung mit einem Beitrag von höchstens rund 90'000 Franken. Vorbehalten bleibt die Einräumung der notwendigen Kredite durch den Grossen Rat.
- Der Kanton leistet einen Beitrag von gesamthaft rund 117'000 Franken an die Kulturförderung (kulturelle Werke, Veranstaltungen). Insgesamt wurden 17 Gesuche berücksichtigt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die Gemeinde Tschiertschen hat im vergangenen Jahr eine umfassende Revision der Ortsplanung beschlossen. Die Bündner Regierung hat nun das Baugesetz, die Zonenpläne 1:1000 und 1:10'000 sowie die Generellen Erschliessungspläne 1:1000 und 1:10'000 mit diversen Korrekturen, Empfehlungen und Auflagen genehmigt. Sistiert wurde hingegen das Genehmigungsverfahren für den Generellen Erschliessungsplan 1:1000 "Tscheppa".
- Genehmigt hat die Bündner Regierung ebenfalls die Revision des Zonenplanes 1:1000 (Teilrevision Gartniel) der Gemeinde Peist und die Baugesetzrevision der Gemeinde Grüsch.
- An der Erneuerung der Wasserversorgung (1. Etappe) der Gemeinde Riom-Parsonz hat die Regierung einen Gesamtbetrag von rund 160'000 Franken beschlossen.
- Die Bündner Regierung hat der Gemeinde Sent einen Beitrag von rund 228'000 Franken für die Abwasserreinigungsanlage ARA "Sur En" zugesprochen. Nach Anweisung des Amtes für Umwelt hat die Gemeinde ein Projekt für eine ARA mit biologischer Reinigungsstufe erarbeiten lassen. Dieses neue Projekt ersetzt ein Projekt aus dem Jahre 1994, welches eine ARA mit dreiteiligem Abwasserfaulraumes mit anschliessender Versickerungsstrecke vorsah. Letzteres erfüllt die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung, die seit dem 1. Januar 1999 in Kraft ist, nicht.

Personelles
Willi Walker, wohnhaft in Zürich, ist als Oberarzt am Frauenspital Fontana gewählt worden. Er tritt seine Stelle anfangs Januar 2003 an.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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